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Wieviel Geld kann ein Rechtsanwalt für das Erstellen eines Mahnbescheides über eine Summe von € 6000,- nehmen

gefragt von komaberl18mkomaberl18m am 05.12.2007 um 0:01 Uhr

Die Summe ist genau bekannt und einzeln aufgeschlüsselt. Es gibt die Überlegung, die Sachen direkt an die Rechtsanwältin zu übergeben, um Zahlungs- und Räumungsklage vorzubereiten. Es handelt sich um einen Gewerbemieter in Berlin. Wieviel wird die Anwältin schätzungsweise verlangen und lohnt es sich nach eurer Erfahrung mehr, den Bescheid erst selbst zu verschicken.

PS: Der Mieter ist mehrfach mündlich und schriftlich auf die anstehende Kündigung und Klage angesprochen worden, verschaukelt aber den Verwalter weiter. Mit reden ist hier nichts zu erreichen.



Reply


tradaix
beantwortet von tradaix am 5. Dezember 2007 00:34
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Gib den Gesamtwert Deiner Forderung ein auf http://www.mahnung-online.de/onlinekosten.htm

Kommentar von Bruno am 5. Dezember 2007 01:06

Super Link. DD


anonym
beantwortet von clairedeluxe am 5. Dezember 2007 11:13
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So sieht die Gebührenberechnung des Anwalts aus, hinzu kommen die Gerichtkosten:

Streitwert 6.000 Euro
1,00 Verfahrensgebühr 338,00 Euro
Auslagenpauschale 20,00 Euro
19% Umsatzsteuer 68,02 Euro
Summe Mahnverfahren 426,02 Euro


anonym
beantwortet von Teddine am 5. Dezember 2007 11:33
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Ich möchte nur zu bedenken geben, dass ein Mieter, welcher den Vermieter verschaukelt, einen Mahnbescheid in der Regel nicht akzeptiert. Da man als Vermieter in einer solchen Situation kaum klein beigeben kann, werden dann im folgenden Gerichtsverfahren die vollen Kosten anzusetzen sein.
Dabei kann der Anwalt dann 2,5 Gebühren verlangen, der Gegenanwalt im Falle des Unterliegens ebenfalls. Dann geht es also um etwa 2000€ Kostenrisiko was allein die Anwaltskosten in einer Instanz angeht. Auch eine Räumung ist ohne Gerichtsverfahren nur im Einvernehmen mit dem Mieter möglich. Hierfür werden weitere Kosten anfallen.

Kommentar von Simple_avatar6smallkomaberl18m am 5. Dezember 2007 11:44

Wir könnten Glück haben, dass er es nicht versteht. Was sollen wir alternativ machen? Er ist mit Nebenkostennachzahlungen jetzt bei 5 Bruttowarmmieten, die Kaution reicht kaum noch. Und bis er raus ist, haben wir nochmal Probleme...

Kommentar von Eddy21 am 5. Dezember 2007 13:18

Das Kostenrisiko bei einem Zahlungsunwilligem- Mieter ist, wie von Teddine angeführt sehr hoch !

Du kannst es mit einem Mahnbescheid versuchen, darauf wird Er in Widerspruch gehen !

Du kannst den Betrag auch ohne Mahnbescheid sofort einklagen !

Ohne Vermieter-Rechtsschutz- Versicherung kommen dann forerst die Verfahrenskosten ,und die Kosten deines Anwaltes !

Verliert der Mieter den Prozess,und es stellt sich heraus das bei Ihm nichts zu Pfänden ist, bezahlst Du den gegnerischen- Anwalt auch noch obendrein ! Dann beantragst Du die Zwangsräumung, erneute Kosten, für die Durchführung der Zwangsräumung verlangt der Gerichtsvollzieher einen Vorschuss von ca. 2-3000 €

Hinzu kommt das Du die Kaution nicht mit Miete verrechnen darfst !

Wenn es sich um solch einen Kojoten handelt wirst Du Ihn am schnellsten los, wenn Du anbietest die Kaution als Mitschuld zu werten und Ihm noch einen Betrag von 500-1000 € bietest wenn Er binnen 4 Wochen auszieht ! Hört sich etwas unverständlich an, ist aber unter Berücksichtigung des zu erwartendem Risiko bei weitem die günstigste Lösung !

Ich würde mir das einmal durch den Kopf gehen lassen , denn am Ende hast du einen Ordner voll recht aber immer noch kein Geld und noch immense Kosten dazu !

Rechne Dir einmal aus, was es kostet wenn die Wohnung erst durch Zwangsräumung frei wird, wie viele Monate streichen da ohne Mietzahlung ins Land ?

Man könnte den,die Betreffenden in der Luft zerreißen aber es bringt außer zusätzlichem Ärger nichts !


Mathias Münch
beantwortet von Mathias Münch am 5. Dezember 2007 12:38
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Die gesetzliche Gebühr ist EUR 426,02 nach RVG Vergügungsverzeichnis Nr. 3305, 7002, 7008.


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