Jasmin am 19.11.2007 um 17:16 Uhr

Geld? Die Ehefrau? Wofür? Also entweder ist er SaZ bzw. BS und bekommt sein Gehalt. Wenn er Wehrpflichtiger werden soll, wird er nicht eingezogen. Ist er bereits im Grundwehrdienst, führt eine Heirat zur sofortigen Entlassung.
Oder habe ich was falsch verstanden?
...so stimmt das ja auch nicht, was hier steht. Wenn die Ehe bereits vor der Einberufung bestand (Wehrpflichtiger!), gibt es Unterhalt nach dem Unterhaltssicherungsgesetz. Die Höhe éntscheidet sich nach dem Einkommen des Ehemannes vor der Einberufung. Die Leistungen werden beim Amt für Unterhaltssicherung, das meist beim Sozialamt angegliedert ist, beantragt....
Die Frau bekommt gar kein Geld! Wenn der Mann auf Lehrgänge geht bekommt er Trennungsgeld. Ansonsten hat er sein Gehalt.
Die Heirat während des Grundwehrdienstes führt nicht zur sofortigen Entlassung! Das geht nur bei Härtefällen und es ist nicht mal einer, wenn die Frau ein Baby bekommt und die Grundausbildung mehrere hundert Kilometer weg ist!
Wäre ja mal eine gute neue Erfingung, wenn die Frauen Geld für die Arbeit ihrer Männer bekämen.
Wir müssen's doch eh gleich bei euch abgeben... :-)