Hallo ihr lieben. Ich hab da mal eine Frage, wenn man heute den Führerschein machen will für das Auto, sind ja 12 Sonderfahrten vorgeschrieben. Muss man zusätzlich, wenn man schon fahren kann denn trotzdem noch Fahrstunden nehmen? Sagt da der Gesetzgeber etwas dazu? denn der eine sagt man muss mindestens eine noch nehmen der andere sagt man muss mindestens noch 10 Stunden machen, dann hätte man also 22 Stunden gefahren. Das kann ich mir jedoch nicht vorstellen denn sonst würde ja der Gesetzgeber auch mehr Sonderfahrten vorschreiben. Wer kann man mich da mal informieren oder hat nen entsprechenden Link dazu?' Ich danke und wünsch euch noch nen schönen Abend
Fahrschüler-Ausbildungsordnung: http://bundesrecht.juris.de/fahrschausbo_1999/
ich meine, dass es an dir liegt, ob du mehr brauchst! aber nicht vergessen, die fahrlehrer wollen immer geld verdienen!!!!!!!! ;)
das liegt wohl hauptsächlich an dir, wie gut du fahren kannst, du machst deine sonderfahrten, wenn der fahrlehrer meint, du kannst alles prüfungsrelvante, dann geht es zur prüfung

Nein, nur die Sonderfahrten sind Pflicht, wenn sich innerhalb der letzten paar Jahre nichts geändert hat.
Soweit ich weiß, liegt das vor Allem im Ermessen des Fahrlehrers.
Also bedeutet das dass ich nach meinen absolvierten 12 Sonderfahrten schon zur Prüfung gehen könnte wenn der Fahrlehrer der Meinung ist das ich es kann? Ich meine das Autofahren. :-D
Theoretisch ja =) Nur die Sonderfahrten sind Pflicht