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Wieviel Euro kann ein Rentner mit niedriger Rente als "Sozialzuschlag" erhalten, damit er das ...

gefragt von HeroldHerold am 08.02.2008 um 22:58 Uhr

... Existenz-Minimum erreicht??

Oder anders ausgedrückt: Wie hoch ist zur Zeit der Betrag, der jedem Rentner verbleiben muß, damit er "um die Runden" kommt?

Gibt es zusätzlich noch Möglichkeiten, irgendwo weitere Zuschläge zu beantragen (keine Darlehen!)?

Würde mich über ausführliche und ernstgemeinte Antworten freuen!



Reply


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 8. Februar 2008 23:00
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Bei Rentnern, die älter als 65 Jahre alt sind oder die erwerbsunfähig sind, heißt diese Leistung Grundsicherung.

Die Leistungen richten sich nach § 42 SGB XII und entsprechen denen der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe. Die Leistungen werden nach Regelsätzen pauschaliert bemessen, die von den Landesregierungen festgelegt werden. Ab dem 01. Juli 2007 beträgt der monatliche Regelsatz 347 Euro für Alleinstehende bzw. für den Haushaltsvorstand und für Haushaltsangehörige jeweils 80 % des Regelsatzes des Haushaltsvorstand. Nach der ab dem 01. Januar 2007 geltenden Neufassung des § 28 Abs. 2 Satz 3 SGB XII (BGBl I, S. 2670) entfällt die bisherige Differenzierung der Regelsätze zwischen den alten und den neuen Bundesländern.

Dazu kommen die Mehrbedarfe nach § 30 SGB XII. Für den Personenkreis der Grundsicherung dürften insbesondere der Mehrbedarf bei Gehbehinderung und der Mehrbedarf bei notwendiger Krankenkost in Betracht kommen. Auch auf die einmaligen Bedarfe nach § 31 SGB XII besteht ein Anspruch, sowie auf die Übernahme der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach § 32 SGB XII und auf Hilfe in Sonderfällen, z. B. bei drohendem Wohnungsverlust wegen Schulden (§ 34 SGB XII). Die Leistungen für Unterkunft und Heizung entsprechen den tatsächlichen angemessenen Kosten gemäß § 29 SGB XII. Bei weiterem besonderen Bedarf können in Einzelfällen ergänzende Darlehen erbracht werden (§ 37 SGB XII).

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung#UmfangderLeistungen

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 8. Februar 2008 23:03

Den Sozialzuschlag gibt es seit über 10 Jahren nicht mehr. DH

Kommentar von Simple_avatar4small nicht die schon wieder ;-) am 8. Februar 2008 23:03

Den gab es in Westdeutschland noch nie.

Kommentar von Simple_avatar4smallHerold am 8. Februar 2008 23:05

ISt doch Wurst, wie der heißt! Wichtig war mir die Höhe!

Kommentar von Simple_avatar4smallHerold am 8. Februar 2008 23:06

Besten Dank, Lissa! Ist schon erstaunlich, wo überall etwas dazu steht!


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 8. Februar 2008 22:58
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Kommentar von Simple_avatar4smallHerold am 8. Februar 2008 23:09

Danke auch Raimund1 für den Tipp!


vampire
beantwortet von vampire am 8. Februar 2008 22:59
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Kommentar von Simple_avatar4smallHerold am 8. Februar 2008 23:08

Auch für diesen Hinweis besten Dank! Alle bekommen einen "DH"!




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