annibelli am 29.08.2009 um 21:26 Uhr
Eine Lehrerin an unserer Schule behält sich vor, einem Schüler beim vierten Vergessen der Hausaufgaben eine mündliche 6 für das komplette Halbjahr zu geben. Wenn also z.B. ein Schüler schriftl. 1 ist, sich im unterricht oft beteiligt und vier Mal die Hausaufgaben vergisst, kann es passieren, dass er im Zeugnis eine drei oder vier bekommt. Meine Klasse findet das unfair und fordert, dass ich etwas dagegen unternehme. Meine Frage ist also, ob die Lehrerin das darf, bzw. ob es Richtwerte gibt, zu wieviel Prozent Hausaufgaben in die mündliche Note einfließen dürfen. Ich würde mich über eine Antwort freuen.

30% circa und der rest schriftliches und mündliches im unterricht
dagegen könnt ihr angehen. Wendet euch mal an den Vertrauenslehrer!
Oder hast du nur was falsch verstanden? Das sie halt eine 6 einrträgt für den Tag bei mündlicher Mitarbeit? DAS wäre nämlich erlaubt...
annibelli am 29. August 2009 21:30 Nein, ich bin mir ziemlich sicher. Bei allen anderen Lehrern ist es auch so, wie du sagst, wir bekommen höchstenfalls einen Eintrag in die Schulakte oder so. Aber bei ihr halt wirklich für's ganze Halbjahr. Darüber haben wir mit ihr schon ganze Schulstunden diskutiert ohne Ergebnis. Deshalb interessiert mich jetzt auch die juristische Sicht.
erst beim 4.mal? bei uns wars nach dem 3. das ist total legitim
naja, was man dagegen machen kann ? hausaufgaben nicht vergessen und einfach machen vllt ?