ich werde ab januar wieder arbeiten, und abends dann bei ebay bücher und was anderes verkaufen. wieviel € darf ich denn dann umsetzen, ohne das mir jemand an die karre pinkeln kann?
Kannst immer soviel einkaufen, verkaufen was Du auch bezahlen kannst. Nach oben keine Grenze. Solltest dann aber einen Gewerbeschein haben.
aschau am 11. Oktober 2009 19:52 es geht um verkaufen

ich glaube 25 artikel im monat sind erlaubt, wenn du drüber kommst sagt dir ebay dein limit ist momentan erschöpft
Phunkydata am 11. Oktober 2009 20:32 Absoluter Käse
Inwiefern pinkeln? Dein Arbeitgeber, das Finanzamt oder der Besitzer der Bücher?

Das sehen die Richter verschieden. Leider.
Bücher lohnt sich nicht bei ePay, weil ab 19.10. der Versand kostenlos sein muß!
Geh auf den Flohmarkt bzw.
Ich sammle Bücher. Bitte eine Liste.
private verkäufer können die versandkosten bei bücher immer noch angeben.
ReinerUnsinn am 11. Oktober 2009 20:08 Hast Du das Datum in meinem Beitrag gelesen?
Wenn man bei ePay Bücher verkauft, ist man ganz schnell gewerblich. Wenn man die Bücher zB. geschenkt bekommt und dann einzeln verkauft, dann ist man auf jeden Fall gewerblich.
Eine Bekannte von mir aus Berlin hat deswegen einen Prozeß verloren. Bücher geerbt, einzeln verkauft. Peng. Alle auf einmal wäre kein Problem gewesen.
harrypotter: Ich wohne in Bayern.

es kommt auf die "Nachhaltigkeit" an. Was nachhaltig ist, also Anzahl Auktionen im viertel Jahr, ist jedoch nirgends festgelegt. Hier gibt es leider unterschiedliche Rechtsprechungen.
ja, egal wenn mir jemand was will, dann gehe ich zu nem anwalt, und der boxt mich dann raus. habe eh noch ne rechtsschutz die ich kündigen möchte
das geht nicht nur nach dem umsatz.jedes gericht und demnach auch richter sieht das durch eine andere brille. es kann dir passieren das du z.b. in hamburg verurteilt wirst und in berlin nicht.dann kommt es auch noch auf deinen anwalt an. man sollte auch nicht gewisse abmahner vergessen die ihre eigene brille haben.