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wieviel darf man bei ebay verkaufen??

gefragt von parryhotter am 11.10.2009 um 19:50 Uhr

ich werde ab januar wieder arbeiten, und abends dann bei ebay bücher und was anderes verkaufen. wieviel € darf ich denn dann umsetzen, ohne das mir jemand an die karre pinkeln kann?


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Mahtoj95
beantwortet von Mahtoj95 am 11. Oktober 2009 19:51
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so viel du willst


anonym
beantwortet von tergenna am 11. Oktober 2009 19:51
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anonym
beantwortet von Kellerassel am 11. Oktober 2009 19:52
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Kannst immer soviel einkaufen, verkaufen was Du auch bezahlen kannst. Nach oben keine Grenze. Solltest dann aber einen Gewerbeschein haben.

Kommentar von 7a23965c6aa7fa2f114242990598c725smallaschau am 11. Oktober 2009 19:52

es geht um verkaufen


aschau
beantwortet von aschau am 11. Oktober 2009 19:52
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ich glaube 25 artikel im monat sind erlaubt, wenn du drüber kommst sagt dir ebay dein limit ist momentan erschöpft

Kommentar von 68f985f123a80f56d39b6bebb9d884afsmallPhunkydata am 11. Oktober 2009 20:32

Absoluter Käse


anonym
beantwortet von NicoleK am 11. Oktober 2009 19:52
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Inwiefern pinkeln? Dein Arbeitgeber, das Finanzamt oder der Besitzer der Bücher?


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 11. Oktober 2009 19:52
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Das sehen die Richter verschieden. Leider.

Bücher lohnt sich nicht bei ePay, weil ab 19.10. der Versand kostenlos sein muß!

Geh auf den Flohmarkt bzw.

Ich sammle Bücher. Bitte eine Liste.

Kommentar von parisien am 11. Oktober 2009 19:55

private verkäufer können die versandkosten bei bücher immer noch angeben.

Kommentar von 72c883d04e36265281c5cedac20c03fasmallReinerUnsinn am 11. Oktober 2009 20:08

Hast Du das Datum in meinem Beitrag gelesen?

Wenn man bei ePay Bücher verkauft, ist man ganz schnell gewerblich. Wenn man die Bücher zB. geschenkt bekommt und dann einzeln verkauft, dann ist man auf jeden Fall gewerblich.

Eine Bekannte von mir aus Berlin hat deswegen einen Prozeß verloren. Bücher geerbt, einzeln verkauft. Peng. Alle auf einmal wäre kein Problem gewesen.

harrypotter: Ich wohne in Bayern.


collo
beantwortet von collo am 11. Oktober 2009 19:53
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es kommt auf die "Nachhaltigkeit" an. Was nachhaltig ist, also Anzahl Auktionen im viertel Jahr, ist jedoch nirgends festgelegt. Hier gibt es leider unterschiedliche Rechtsprechungen.

Kommentar von parryhotter am 11. Oktober 2009 19:55

ja, egal wenn mir jemand was will, dann gehe ich zu nem anwalt, und der boxt mich dann raus. habe eh noch ne rechtsschutz die ich kündigen möchte


anonym
beantwortet von parisien am 11. Oktober 2009 19:57
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das geht nicht nur nach dem umsatz.jedes gericht und demnach auch richter sieht das durch eine andere brille. es kann dir passieren das du z.b. in hamburg verurteilt wirst und in berlin nicht.dann kommt es auch noch auf deinen anwalt an. man sollte auch nicht gewisse abmahner vergessen die ihre eigene brille haben.


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