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Wieviel darf man bei ebay steuerfrei verkaufen?

gefragt von Majacat am 28.06.2008 um 10:22 Uhr

Ich habe irgendwas gehört, dass man ab einer bestimmten Summe als gewerblichr Verkäufer angesehen wird und dann das Finanzamt seinen Anteil haben möchte. Stimmt das? Und wo liegt diese Grenze? danke


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 28. Juni 2008 10:30
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Strenge Vorgaben gibt es da nicht, aber man wird steuertechnisch wie ein Flohmarrktverkäufer betrachtet. Wieviel Steuern du auf die Gewinne zahlen müßtest, hängt von deinem Gesamteinkommen ab.


Ringelkatze
beantwortet von Ringelkatze am 28. Juni 2008 10:58
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Die Grenzen sind nicht genau festgelegt und bei zweifelhaften Einzelfällen wird das Finanzamt entscheiden. Hinweise für eine gewerbliche Tätigkeit sind z. B.:

  1. wenn Du Neuware verkaufst (d. h. regelmäßig oder ein mal in einer großen Menge)

  2. wenn Du permanent verkaufst, also auch gebrauchte Ware. Hier sind die Grenzen besonders schwammig, es kommt auf die "Nachhaltigkeit" an. Wenn Du z. B. jeden Monat 15 - 20 Teile verkaufst, rutschtst Du in die Grauzone. Das kann dann im Einzelfalle geprüft werden.

  3. wenn Du für andere verkaufst, Freunde oder Bekannte. Verkaufsagenten sind automatisch gewerblich.

  4. wenn Du selbst produzierte Dinge verkaufst, z. B. Bilder, Bastelarbeiten etc.

  5. Wenn Du Dienstleistungen anbietest

  6. Wenn Dir ein Handel zur Gewinnerzielung nachgewiesen werden kann, z. B. Du Sachen einkaufst, um sie wieder zu verkaufen.

Ich würde Dir empfehlen, in den eBay Community Foren mitzulesen (im Forum "verkaufen"), dort werden diese Fragen regelmäßig gestellt und beantwortet.


davdy
beantwortet von davdy am 28. Juni 2008 10:24
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Ich denke mal gehört zu haben, das ein Verkauf von mehr als 450,00 EURO meldepflichtig ist und als gewerblich gilt.

Kommentar von D5ad28ebe4f90d4fd2fdea2691258726smallRingelkatze am 28. Juni 2008 10:50

nein, das ist falsch, genaue Grenzen gibt es nämlich nicht.

Kommentar von 0575f91c1a92ec591d16d28447f3778dsmallWhitefall am 28. Juni 2008 10:54

So eine Grenze gibt es nicht, da könnte man ja mit einem einzelnen teuren Gegenstand drüber kommen.

Es ist eben gewerblich, wenn man Dinge schon zum Zweck des Verkaufs herstellt oder kauft, und wenn man viele gleichartige Dinge versteigert deutet das darauf hin.

Kommentar von dolabella am 28. Juni 2008 11:21

Du hast teilweise Recht. §46 Abs. 1 Satz 1 könnte man so auslegen, dass zusätzliche Einkommen bis zu einem Betrag von 410 EUR pro Jahr nicht versteuert werden müssen. Das ist aber unabhängig davon ob gewerblich oder nicht.


Lizzola2211
beantwortet von Lizzola2211 am 28. Juni 2008 11:10
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Dass was Ringelkatze schreibt ist schon richtig. Es kommt in erster Linie auf die Nachhaltigkeit an. Zwar ist mir ein Höchstwert von jährlich 520 EUR bekannt, der unschädlich sei, aber wenn man schon eine Erbschaft mit 15 Teilen in einem Stück veräußert, über Ebay, kann man schon in die Schiene der gewerblichen Händler kommen, auch wenn man dabei nicht den Wert überschreitet.

Kommentar von koenigstiger25 am 29. Juni 2008 10:25

Woher kommt diese Erkenntnis mit der Erbschaft? Das ist falsch...

Kommentar von Simple_avatar7smallLizzola2211 am 2. Juli 2008 13:24

Warum? Es gibt viele Ebayer, die die Nachlassenschaften ihrer Verwandten komplett verkaufen und da gab es ja schon Berichte in den Medien darüber, dass man schon in dem Falle als Gewerbe eingestuft werden kann.

Kommentar von Simple_avatar7smallLizzola2211 am 2. Juli 2008 13:30

Im übrigen sollte man sich da am besten an den Steuerberater wenden. Diese haben nämlich die aktuellen Gerichtsurteile und Gesetzestexte. Eine gute Beratung kostet zwar was, ist aber immer noch billiger, als am Ende der Ärger mit dem Finanzamt.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 28. Juni 2008 13:04
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Wenn Du Dein bisheriges Privateigentum verkaufst, gibt es keine Grenzen (bis die Wohnung halt leer ist).

Wenn Du eingekaufte Waren selbst hergestelltes oder Dienstleistungen anbietest und damit noch keinen Gewinn machst und keinen beabsichtigst, ist es auch noch kein Gewerbe.

Aber wenn Gewinn beabsichtigt und gemacht wird, wird es zum Gewerbe.

Mehr Infos: www.klicktipps.de/gewerbe.php

Kommentar von D5ad28ebe4f90d4fd2fdea2691258726smallRingelkatze am 28. Juni 2008 13:52

Der Gewinn muss nicht mal gemacht werden, es reicht die Absicht.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 28. Juni 2008 14:34

Die Gewinnerzielungsabsicht bedingt zwar, dass man ein Gewerbe anmelden und den Gewinn/Verlust dem Finanzamt melden muss;

wenn aber dann in den nächsten Jahren kein Gewinn zusammenkommt, wird das Ganze wieder vom Gewerbe zur Liebhaberei/Hobby zurückgestuft.

Durch den Verlust entstandene Steuervergünstigungen müssen zurückgezahlt werden.

Kommentar von koenigstiger25 am 29. Juni 2008 10:26

Gewinnerzielungsabsicht hat nicht mit einer Gewerbeanmeldung zu tun...

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 29. Juni 2008 18:29

Interessiert frag: Wie meinst Du diesen Satz?

Könntest Du das der Verständlichkeit halber bitte etwas näher erläutern?


antola61
beantwortet von antola61 am 29. Juni 2008 12:03
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So genau kann man das nicht an einer Zahl festmachen, es kommt vor allem auf die Nachhaltigkeit an:

UStG: "Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen"

EStG:"Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb"


hudiblibu
beantwortet von hudiblibu am 4. November 2008 18:38
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Die Einzige, die das klar beantworten kann ist die zuständige Finanzbehörde. eBay ist das völlig gleichgültig, allerdings Vorsicht! Die benehmen sich wie der Wolf im Schafspelz, denn wenn es darum geht Ermittlungsbehörden Daten und Fakten über alle eBay Aktivitäten zur Verfügung zu stellen, ist eBay sehr kooperativ, und das kann teuer werden!


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