Ich stehe kurz vorm studium,, bin also weder student noch schüler, und habe einen job für sechs wochen angenommen, verdiene 8,5 die stunde, etwa 40 stunden die woche. muss ich dann steuern zahlen? und wie funktioniert das mit der lohnsteuerkarte, was macht mein chef damit genau, was bedeutet ein lohnsteuerauslgeich? würde mich über antworten sehr freuen!
Es gibt die Möglichkeit zur Pauschalierung, wenn man das ganze als s. g. "kurzfristige Beschäftigung" anmeldet, dann fallen nur AG-Beiträge an.

Steuer ab einem Jahreseinkommen von über 7.664 €
Bei weniger bekommt man das, was als Lohnsteuer abgezogen wurde, mit der Eeinkommensteuererklärung wieder zurück.
ausführlich: www.klicktipps.de/einkommensteuer_faq.php#grundfreibetrag
gut, das hat schonmal geholfen, der link. ich arbeite auf lohnsteuerkarte. d.h., ich muss also erstmal steuern zahlen, dann bekomme ich die aber zurückerstattet, richtig? ganz schön kompliziert alles, ich bin über jede weitere erklärung dieser ganzen lohnsteuersache sehr dankbar!
JoWaKu am 28. Dezember 2008 23:44 "ich arbeite auf lohnsteuerkarte. d.h., ich muss also erstmal steuern zahlen, dann bekomme ich die aber zurückerstattet, richtig?"
Wenn man mehr als 400€ pro Monat verdient: Ja
Bei einem 400€-Job: Nein
"ganz schön kompliziert alles"
Ja, aber mit der Zeit gewöhnt man sich (etwas) dran.
"ich bin über jede weitere erklärung dieser ganzen lohnsteuersache sehr dankbar! "
Lesestoff: klicktipps.de/einkommensteuer.php

7.664 EUR pro Jahr.
Hab da mal eine ähnliche Frage:
Sind die 7664€ auch die Grenze, wenn man zwei Jobs hat, einen auf LStK1 (Verdienst knapp 400€) und den anderen auf LStK6 (Verdienst ca.550€)?
Würde in meinem Fall nur der Lohn des Jobs mit LStK-6 -unbeachtet der Minijobeinnahmen des anderen Jobs- von Steuern betroffen werden, oder bekäme ich die gesamten Steuern nach einer Jahressteuererklärung wieder?

Du darfst ein Gehalt von 400 € im Monat nicht überschreiten. Und bei dir komme ich auf 1360 € im Monat, also deutlich darüber. http://srbg.de/was-ist-ein-lohnsteuerausgleich.html
ok, aber ich dachte, ich hab einen grundfreibetrag, und der darf 7680 € oder so ähnlich nicht übersteigen! kann ich dann nicht einen lohnsteuerausgleich machen? bei dem link, den du angegeben hast, wird gesagt, dass das gehalt dann auf 12 monate aufgeteilt wird, wenn man nur für eine gewissen zeit arbeitet und dann bin ich ja auf jeden fall sogar noch unter 400 E! aber danke für deine antwort!
SchwarzeBlume am 28. Dezember 2008 21:14 Ehrlich gesgat, bin ich jetzt selbst durcheinander... =) entschuldige
JoWaKu am 28. Dezember 2008 23:46 Der Link ist schon mal seltsam, weil das Ding gar nicht Lohnsteuerausgleich sondern Einkommensteuererklärung heißt.
JoWaKu am 28. Dezember 2008 23:51 Das mit dem Grundfreibetrag stimmt. Die steuern bekommt man zurück, aber (wenn man im Monat mehr als 400€ verdient) halt die Sozialabgaben nicht.
und wieviel ist das so uuungefähr?