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Wieviel darf ich verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen?

gefragt von vulkananemone am 28.12.2008 um 18:17 Uhr

Ich stehe kurz vorm studium,, bin also weder student noch schüler, und habe einen job für sechs wochen angenommen, verdiene 8,5 die stunde, etwa 40 stunden die woche. muss ich dann steuern zahlen? und wie funktioniert das mit der lohnsteuerkarte, was macht mein chef damit genau, was bedeutet ein lohnsteuerauslgeich? würde mich über antworten sehr freuen!

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Finanzen x 23.650 Steuern x 2.921 Aushilfsjobs x 4

anonym
beantwortet von koenigstiger25 am 29. Dezember 2008 09:47
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Es gibt die Möglichkeit zur Pauschalierung, wenn man das ganze als s. g. "kurzfristige Beschäftigung" anmeldet, dann fallen nur AG-Beiträge an.

http://www.400-euro.de/400/kurzfristig.html


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 28. Dezember 2008 19:22
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Steuer ab einem Jahreseinkommen von über 7.664 €

Bei weniger bekommt man das, was als Lohnsteuer abgezogen wurde, mit der Eeinkommensteuererklärung wieder zurück.

ausführlich: www.klicktipps.de/einkommensteuer_faq.php#grundfreibetrag

Kommentar von vulkananemone am 28. Dezember 2008 19:28

gut, das hat schonmal geholfen, der link. ich arbeite auf lohnsteuerkarte. d.h., ich muss also erstmal steuern zahlen, dann bekomme ich die aber zurückerstattet, richtig? ganz schön kompliziert alles, ich bin über jede weitere erklärung dieser ganzen lohnsteuersache sehr dankbar!

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 28. Dezember 2008 23:44

"ich arbeite auf lohnsteuerkarte. d.h., ich muss also erstmal steuern zahlen, dann bekomme ich die aber zurückerstattet, richtig?"

Wenn man mehr als 400€ pro Monat verdient: Ja

Bei einem 400€-Job: Nein


"ganz schön kompliziert alles"

Ja, aber mit der Zeit gewöhnt man sich (etwas) dran.


"ich bin über jede weitere erklärung dieser ganzen lohnsteuersache sehr dankbar! "

Lesestoff: klicktipps.de/einkommensteuer.php


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 29. Dezember 2008 16:20
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7.664 EUR pro Jahr.

Kommentar von Benjamin2751 am 14. April 2009 17:21

Hab da mal eine ähnliche Frage:

Sind die 7664€ auch die Grenze, wenn man zwei Jobs hat, einen auf LStK1 (Verdienst knapp 400€) und den anderen auf LStK6 (Verdienst ca.550€)?

Würde in meinem Fall nur der Lohn des Jobs mit LStK-6 -unbeachtet der Minijobeinnahmen des anderen Jobs- von Steuern betroffen werden, oder bekäme ich die gesamten Steuern nach einer Jahressteuererklärung wieder?


SchwarzeBlume
beantwortet von SchwarzeBlume am 28. Dezember 2008 18:37
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Du darfst ein Gehalt von 400 € im Monat nicht überschreiten. Und bei dir komme ich auf 1360 € im Monat, also deutlich darüber. http://srbg.de/was-ist-ein-lohnsteuerausgleich.html

Kommentar von vulkananemone am 28. Dezember 2008 19:22

ok, aber ich dachte, ich hab einen grundfreibetrag, und der darf 7680 € oder so ähnlich nicht übersteigen! kann ich dann nicht einen lohnsteuerausgleich machen? bei dem link, den du angegeben hast, wird gesagt, dass das gehalt dann auf 12 monate aufgeteilt wird, wenn man nur für eine gewissen zeit arbeitet und dann bin ich ja auf jeden fall sogar noch unter 400 E! aber danke für deine antwort!

Kommentar von 57b1411e583a3319ee5f6ca43282be55smallSchwarzeBlume am 28. Dezember 2008 21:14

Ehrlich gesgat, bin ich jetzt selbst durcheinander... =) entschuldige

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 28. Dezember 2008 23:46

Der Link ist schon mal seltsam, weil das Ding gar nicht Lohnsteuerausgleich sondern Einkommensteuererklärung heißt.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 28. Dezember 2008 23:51

Das mit dem Grundfreibetrag stimmt. Die steuern bekommt man zurück, aber (wenn man im Monat mehr als 400€ verdient) halt die Sozialabgaben nicht.

Kommentar von vulkananemone am 30. Dezember 2008 19:39

und wieviel ist das so uuungefähr?


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