gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Wieviel darf ich monatlich als privater Verkäufer bei eBay verkaufen?

gefragt von kleinemaus157 am 20.04.2008 um 14:34 Uhr

ICh verkaufe die Sachen meiner Tochter recht gut und erfolgreich bei eBay. Wieviel Angebote darf ich monatlich schalten, ohne dass ich mich als gewerblicher Verkäufer anmelden muss. Mir wurde einmal gesagt, dass es nicht mehr als 25 Auktionen sein, die ich reinstelle und dann aucxh verkaufe? Stimmt da?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

computer (65173)
ebay (4730)
verkaufen (787)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 20. April 2008 14:36
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

anahita
beantwortet von anahita am 20. April 2008 14:37
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hat ebay keine agbs bzgl deiner frage....kann mir vorstellen, dass das dort detailierter beschrieben wird

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 20. April 2008 14:41

Laut E-bay ist es egal wie viel man einstellt. Es gibt aber einige Anwälte die meinen wenn man regelmäßig eine bestimmte Anzahl von Angeboten einstellt, man nicht mehr als privater sondern als gewerblicher Verkäufer auftritt. Meines Wissens ist das aber etwas umstritten und es sollte verschiedene Urteile dazu geben.

woistWolfRichter???

Kommentar von Cc77664c5f92a7ea7e277d70ce73ce49smallanahita am 20. April 2008 14:42

wo wolfrichter ist? er kämmt seinen bart! weiss ich nicht sorry ;))


anonym
beantwortet von dolabella am 20. April 2008 14:49
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gibt keine mengenmäßige Beschränkung. Die Geschäftsbedingungen von ebay geben einen Anhaltspunkt, wann sie (ebay) von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen ("regelmäßig große rtikelmengen", siehe http://pages.ebay.de/help/newtoebay/bizreg.html). Der von Dir zitierte Fall war aber ein Urteil des LG Hanau (AZ 5 O 51/06); in diesem Fall hat aber ein vorheriger Ankauf zum Zweck des Wiederverkaufs stattgefunden. Solange Du nachweisen kannst, dass die von Dir verkauften Sachen aus Deinem Privatvermögen stammen und die Verkaufstätigkeit nicht auf Dauer ausgeübt wird, musst Du Dir keine Sorgen machen.


ganzneuelola60
beantwortet von ganzneuelola60 am 20. April 2008 14:45
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Anzahl der Artikel ist egal, sobald du es gewerblich machst mußt du auch ein Gewerbe anmelden.....Der Übergang von Privat zu gewerblich ist allerdings nicht eindeutig vom Finanzamt geklärt


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 20. April 2008 14:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wichtig ist, dass aus der Art der angebotenen Artikel hervorgeht, daß du das nicht gewerblich betreibst.

Wenn du also z.B. nur Elektronik-Neuware verkaufst, wirst du schon bei wesentlich weniger Transaktionen Probleme mit der Finanzbehörde bekommen.


Kommentar von 48d45ce41b2ef41ce7b842299b56a651smallspezies8472 am 27. Februar 2009 14:48

Das Problem kannst Du schon bekommen, wenn Du an einem Tag 10 gebrauchte Babyartikel einstellst, die Du nicht mehr brauchst!!!

Da gibt es zahlreiche windige Anwälte, die sich aug genau das eingeschossen haben und per Abmahnwellen dicke Kasse machen - ist zwar auch nicht wirklich erlaubt, aber weise denen das mal nach!!


anonym
beantwortet von Brauer am 20. April 2008 15:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Du regelmäßig Neuware verkäufst bist Du schnell im Visier anderer gewerblicher Verkäufer. Du kannst von diesen kostenpflichtig abgemahnt werden. Wenn Du Dir unsicher bist über die Einstufung Deines Handels auf Ebay, würde ich Dir dringend empfehlen Deine Bewertungen privat zu stellen (geh auf Übersichtund dann Bewertungen als privat kennzeichnen) dann kann man Deine getätigten Verkäufe aus der Vergangenheit nicht mehr einsehen. Das ist aber nur ein gewisser Schutz für den Augenblick. Verkaufen kannst Du mit einem privat gestellten Bewertungsprofil nichts. Abmahnungen kommen leider schnell und aus heiterem Himmel und sind sehr teuer. Sei vorsichtig!!!


hudiblibu
beantwortet von hudiblibu am 24. Februar 2009 14:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist eine Frage, die nur das zuständige Finanzamt verbindlich beantwortet. Geschieht das mündlich, bestätige den Gesprächsverlauf schriftlich unter Nennung des Namens des Sachbearbeiters, der der die Auskunft gab. Sich auf eBay zu verlassen und zu warten, ob die nicht mehr 'mitspielen' kann fatale Folgen haben.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.