ICh verkaufe die Sachen meiner Tochter recht gut und erfolgreich bei eBay. Wieviel Angebote darf ich monatlich schalten, ohne dass ich mich als gewerblicher Verkäufer anmelden muss. Mir wurde einmal gesagt, dass es nicht mehr als 25 Auktionen sein, die ich reinstelle und dann aucxh verkaufe? Stimmt da?

hat ebay keine agbs bzgl deiner frage....kann mir vorstellen, dass das dort detailierter beschrieben wird
regideur am 20. April 2008 14:41 Laut E-bay ist es egal wie viel man einstellt. Es gibt aber einige Anwälte die meinen wenn man regelmäßig eine bestimmte Anzahl von Angeboten einstellt, man nicht mehr als privater sondern als gewerblicher Verkäufer auftritt. Meines Wissens ist das aber etwas umstritten und es sollte verschiedene Urteile dazu geben.
woistWolfRichter???
anahita am 20. April 2008 14:42 wo wolfrichter ist? er kämmt seinen bart! weiss ich nicht sorry ;))
Es gibt keine mengenmäßige Beschränkung. Die Geschäftsbedingungen von ebay geben einen Anhaltspunkt, wann sie (ebay) von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen ("regelmäßig große rtikelmengen", siehe http://pages.ebay.de/help/newtoebay/bizreg.html). Der von Dir zitierte Fall war aber ein Urteil des LG Hanau (AZ 5 O 51/06); in diesem Fall hat aber ein vorheriger Ankauf zum Zweck des Wiederverkaufs stattgefunden. Solange Du nachweisen kannst, dass die von Dir verkauften Sachen aus Deinem Privatvermögen stammen und die Verkaufstätigkeit nicht auf Dauer ausgeübt wird, musst Du Dir keine Sorgen machen.

Die Anzahl der Artikel ist egal, sobald du es gewerblich machst mußt du auch ein Gewerbe anmelden.....Der Übergang von Privat zu gewerblich ist allerdings nicht eindeutig vom Finanzamt geklärt

Wichtig ist, dass aus der Art der angebotenen Artikel hervorgeht, daß du das nicht gewerblich betreibst.
Wenn du also z.B. nur Elektronik-Neuware verkaufst, wirst du schon bei wesentlich weniger Transaktionen Probleme mit der Finanzbehörde bekommen.
Wenn Du regelmäßig Neuware verkäufst bist Du schnell im Visier anderer gewerblicher Verkäufer. Du kannst von diesen kostenpflichtig abgemahnt werden. Wenn Du Dir unsicher bist über die Einstufung Deines Handels auf Ebay, würde ich Dir dringend empfehlen Deine Bewertungen privat zu stellen (geh auf Übersichtund dann Bewertungen als privat kennzeichnen) dann kann man Deine getätigten Verkäufe aus der Vergangenheit nicht mehr einsehen. Das ist aber nur ein gewisser Schutz für den Augenblick. Verkaufen kannst Du mit einem privat gestellten Bewertungsprofil nichts. Abmahnungen kommen leider schnell und aus heiterem Himmel und sind sehr teuer. Sei vorsichtig!!!