Miezmaunz am 21.05.2009 um 12:44 Uhr
zu meinen Arbeitslosengeld dazuverdienen? Habe gehört, das es nicht die vollen 400 eu sind.
Während des Bezuges von Arbeitslosengeld dürfen Sie eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit beziehungsweise Beschäftigung ausüben und ein Nebeneinkommen erzielen.
Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen. Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich.
Sofern Sie eine Nebenbeschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben, wird Ihr Nebeneinkommen angerechnet. Dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei.
Wichtig ist, dass Sie jede Nebenbeschäftigung der Agentur für Arbeit unverzüglich und ohne Aufforderung melden.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25648/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/...

Nebenverdienst 165,00 € plus Fahrgeld ohne Steuerkarte. Arbeitszeit darf nicht mehr als 14 Stunden und 59 Minuten wöchentlich sein.
Du darfst und solltest versuchen, Deinen Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften!
Dabei wird Dir möglicherweise ein Teil des Lohns auf das Arbeitslosengeld angerechnet, aber das ist dann ja auch wohl richtig so.
Kommt darauf an. Ich durfte bis zu 165€ dazuverdienen, aber ich habe noch ein Kind. Hab mal gehört dass es bei Alleinstehenden 100€ sein sollen!

160,00 Euro. Das andere wird Dir vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Du darfst vor allem nicht über 19 Stunden die Woche arbeiten.