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Wieviel darf ich auf Steuerkarte

gefragt von MiezmaunzMiezmaunz am 21.05.2009 um 12:44 Uhr

zu meinen Arbeitslosengeld dazuverdienen? Habe gehört, das es nicht die vollen 400 eu sind.

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anonym
beantwortet von tergenna am 21. Mai 2009 12:47
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Während des Bezuges von Arbeitslosengeld dürfen Sie eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit beziehungsweise Beschäftigung ausüben und ein Nebeneinkommen erzielen.

Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen. Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich.

Sofern Sie eine Nebenbeschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben, wird Ihr Nebeneinkommen angerechnet. Dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei.

Wichtig ist, dass Sie jede Nebenbeschäftigung der Agentur für Arbeit unverzüglich und ohne Aufforderung melden.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25648/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/...


istie
beantwortet von istie am 21. Mai 2009 12:49
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Nebenverdienst 165,00 € plus Fahrgeld ohne Steuerkarte. Arbeitszeit darf nicht mehr als 14 Stunden und 59 Minuten wöchentlich sein.


casilein
beantwortet von casilein am 21. Mai 2009 12:48
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Du darfst und solltest versuchen, Deinen Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften!
Dabei wird Dir möglicherweise ein Teil des Lohns auf das Arbeitslosengeld angerechnet, aber das ist dann ja auch wohl richtig so.


steffiHobbylos
beantwortet von steffiHobbylos am 21. Mai 2009 12:47
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  1. welches Arbeitslosengeld
  2. im Normalfall darfst du immer mur 160 euro DAZU verdienen
  3. das muss beim Amt gemeldet werden, sonst musst du zurückzahlen naja und auf Steuerkarte geht bei einem 400 euro job schonmal garnix !!!

tanztrainer1
beantwortet von tanztrainer1 am 21. Mai 2009 12:46
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Kommt darauf an. Ich durfte bis zu 165€ dazuverdienen, aber ich habe noch ein Kind. Hab mal gehört dass es bei Alleinstehenden 100€ sein sollen!


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 21. Mai 2009 12:46
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160,00 Euro. Das andere wird Dir vom Arbeitslosengeld abgezogen.


moin390
beantwortet von moin390 am 21. Mai 2009 12:45
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Du darfst vor allem nicht über 19 Stunden die Woche arbeiten.


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