bafti14 am 10.12.2008 um 9:38 Uhr
Hallo,Habe eine Zahnklammer machen lassen.Habe einen Kostenvoranschlag machen lassen,ca 1000,- die Rechnung war ca 1300,- ist das Zulässig.Gibt es da nicht einen Prozentsatz den die Rechnung nicht überschritten werden darf.Für eine richtige Antwort oder ein Tipp im Net.wäre ich sehr dankbar lg.

30% abweichung ist legitim. und bei 1300.- wurde das maximum " ausgereizt ". sieht nicht nach seriösen geschäftsmanieren aus, ist aber leider zulässig.
Bitte bei der Krankenkasse nachfragen! Die Antwort ist dann für beide Seiten bindent und/oder ggf. eine sachverständigen einbeziehen!
eigentlich bis zu 20 %. Infos gibts hier: http://www.dr-esch.de/download/ESCHMerkblattVerbraucherschutz.pdf
Das gilt für Werkverträge - allerdings muss man sehen, dass bei Zahnärzten nicht reines Werkvertragsrecht anzuwenden ist, sondern noch die höheren Dienste des Arztes hinzukommen. Hier kann vermutlich gut argumentiert werden, dass aus medizinischen Gründen ein Mehraufwand notwendig ar oder sowas.
Frag doch erstmal deinen Arzt, wie er dazu steht

Die Frage ist dabei ob der Zahnarzt Dir noch weitere Dinge geraten hat die Du dann noch mit beauftragt hast über den Kostenvoranschlag hinaus. Ansonsten Ca. 10 %
Dass Zahnärzte einen Kostenvoranschlag um 30% überschreiten könnten, ist ein weit verbreiteter und nicht auszurottender Irrglaube. Für Zahnärzte gilt das Gleiche wie für Handwerker: 10% sind ok, mehr sind nur zulässig, wenn unvorhersehbare Schwierigkeiten den Behandlungsaufwand erhöhen.
Wenn Du magst, kannst Du mir eine Kopie von Kostenvoranschlag und Rechnung zwecks Prüfung zukommen lassen. Dazu sollstest Du mir ein kurzes Fax mit Deiner Tel-Nr. zusenden. Meine Fax-Nr: 06063-579560. Ich rufe Dich dann zurück und wir können alles weitere besprechen. Die Prüfung ist bis auf den frankierten Rückumschlag selbstverständlich kostenlos.