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Wieviel % darf die Rechnung vom Kostenvoranschlag Abweichen?

gefragt von bafti14bafti14 am 10.12.2008 um 9:38 Uhr

Hallo,Habe eine Zahnklammer machen lassen.Habe einen Kostenvoranschlag machen lassen,ca 1000,- die Rechnung war ca 1300,- ist das Zulässig.Gibt es da nicht einen Prozentsatz den die Rechnung nicht überschritten werden darf.Für eine richtige Antwort oder ein Tipp im Net.wäre ich sehr dankbar lg.

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Zahnarzt x 1.101 Rechnung x 1.081 Kostenvoranschlag x 67 Teurer x 14 Prozent Differenz x 1

wordup
beantwortet von wordup am 10. Dezember 2008 09:41
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30% abweichung ist legitim. und bei 1300.- wurde das maximum " ausgereizt ". sieht nicht nach seriösen geschäftsmanieren aus, ist aber leider zulässig.


anonym
beantwortet von Rheinlaender am 10. Dezember 2008 10:16
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Bitte bei der Krankenkasse nachfragen! Die Antwort ist dann für beide Seiten bindent und/oder ggf. eine sachverständigen einbeziehen!


anonym
beantwortet von amiria71 am 10. Dezember 2008 09:46
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eigentlich bis zu 20 %. Infos gibts hier: http://www.dr-esch.de/download/ESCHMerkblattVerbraucherschutz.pdf

Das gilt für Werkverträge - allerdings muss man sehen, dass bei Zahnärzten nicht reines Werkvertragsrecht anzuwenden ist, sondern noch die höheren Dienste des Arztes hinzukommen. Hier kann vermutlich gut argumentiert werden, dass aus medizinischen Gründen ein Mehraufwand notwendig ar oder sowas.

Frag doch erstmal deinen Arzt, wie er dazu steht


zj1000
beantwortet von zj1000 am 10. Dezember 2008 09:40
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Die Frage ist dabei ob der Zahnarzt Dir noch weitere Dinge geraten hat die Du dann noch mit beauftragt hast über den Kostenvoranschlag hinaus. Ansonsten Ca. 10 %

Kommentar von 70506be88e84f8cb28ef643f35886ba0smallbafti14 am 10. Dezember 2008 09:41

Nein es wurde sogar weniger gemacht.

Kommentar von anjanni am 10. Dezember 2008 09:52

Wenn weniger gemacht wurde, solltest Du die Rechnung auch entsprechend kürzen.


anonym
beantwortet von Cubaner am 11. Dezember 2008 22:43
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Dass Zahnärzte einen Kostenvoranschlag um 30% überschreiten könnten, ist ein weit verbreiteter und nicht auszurottender Irrglaube. Für Zahnärzte gilt das Gleiche wie für Handwerker: 10% sind ok, mehr sind nur zulässig, wenn unvorhersehbare Schwierigkeiten den Behandlungsaufwand erhöhen.

Wenn Du magst, kannst Du mir eine Kopie von Kostenvoranschlag und Rechnung zwecks Prüfung zukommen lassen. Dazu sollstest Du mir ein kurzes Fax mit Deiner Tel-Nr. zusenden. Meine Fax-Nr: 06063-579560. Ich rufe Dich dann zurück und wir können alles weitere besprechen. Die Prüfung ist bis auf den frankierten Rückumschlag selbstverständlich kostenlos.


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