reveal8 am 25.03.2008 um 19:52 Uhr
Hallo , das der Vermieter Hausmeisterkosten in der Betriebskostenabrechnung anteilmäßig abrechnen kann wenns im Mietvertrag steht ist klar aber wieviel darf dieser Anteil betragen? Da mir fürs ganze Haus (ca. 9-10 Parteien) rund 230€ abgerechnet wurden.Find das mal ganz schön fett!
Grüße
Lass dir vom Vermieter den Stundenzettel zeigen, wann, wie lange und was der Hausmeister gearbeitet hat.
Bedenke, dass zum Lohn die Steuern etc. und auch die Beiträge zur Berufsgenossenschaft gehören.
Und wenn ich dann im Kopf rechne, dass der Hausmeister im Jahr rund 2.300,- Euro an Kosten verursacht hat, scheint mir das aber nicht sehr fett.
Es ist kein Hausmeister angestellt! Dies machen 2 Leute aus dem Haus. Bißchen Rasenmähen , Schnee schaufeln , Mülltonne vorschieben und evt. mal Unkraut jähten. Da ist sonst nichts weiter fällig.Findest du jetzt 2300€ immernoch nicht fett?Also ich schon! Wenn ich bedenke das ich in meiner alten Wohnung 1,20€ gezahlt habe!?