Als Unterlage bestelle ich Pizza Champignon! Weiblich, 170cm, 55kg. ??

Nur ein kleiner Hinweis am Rande:
0,5 Promille-Grenze
Wer ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr mit 0,5 Promille oder mehr führt, handelt ordnungswidrig und somit rechtswidrig und muss mit den entsprechenden Rechtsfolgen rechnen. Es ist nicht erforderlich, dass bei der Promillefahrt irgendwelche Ausfallerscheinungen zu Tage treten. Allein das Führen eines Kraftfahrzeugs mit 0,5 Promille oder mehr reicht für die Tatbestandsverwirklichung aus. Kleinkrafträder, Mopeds und Mofas sind Kraftfahrzeuge im Sinne des gesetzlichen Tatbestands, nicht hingegen Fahrräder.
Schau am besten mal in einen Promille-Rechner, z.B. http://www.annotext.de/download/tools/alkohol/awtalkohol.html. Der verrät dir auch, wie sich die Magenfüllung, die Häufigkeit des Trinkens usw. auf den Promillepegel, die Abbaurate usw auswirken. Bei 55 kg und mittlerer Magenfüllung kannst du demnach mit ca. 0,3 l für 0,5 Promille rechnen und brauchst ca. 4 Stunden, bis der Alkohol wieder abgebaut ist - wenn du in der Zeit nichts mehr trinkst.
Übrigens: auch wenn du unter 0,5 Promille bleibst und dir bei einem Unfall nachgewiesen wird, dass du "beeinflusst" warst, kann es Ärger geben. Ohne Unfall wärst du aber so auf der sicheren Seite.
Allerdings kann es abhängig von der Art der Alkoholaufnahme und der Magenfüllung sein, dass der Atemtest erstmal einen falschen Wert liefert. Spätestens beim Bluttest sollte es dann aber wieder passen.
Vielen Dank für die super-ausführliche Antwort, damit kann ich was anfangen! Schöne Grüße, p.

Wenn du sicher sein willst, nicht mehr als ein Glas (0,2l)! Prost

Stelle dir vor, du hast ein Glas davon getrunken. Steigst in deinen Wagen und übersiehst einen Fahrradfahrer beim Abbiegen. Er fuhr zwar ohne Licht, doch wieviel Chianti würdest du vor der nächsten Fahrt noch trinken?
Dito: Kommentar zu Marxx. Übrigens: die Negativwertungen kommen nicht von mir!
Danke für die Belehrung ;-). Ich hätte gern eine Information gehabt, mit welcher Menge Wein ich unter dieser Grenze bleibe. Das Gesetz ist mir bekannt.
Na, dann halte dich an der Antwort von MikeBT76 am 20. Januar 2007 20:45 Uhr...
Vielen Dank, ohne Angabe der zeitlichen Daten hätte ich die Antwort nie gefunden ;-)