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Wieviel Cent pro gefahrenen Kilometer kann man bei einem Vorstellungsgespräch üblicherweise abrechnen?

gefragt von HannesZZZ am 07.03.2007 um 10:14 Uhr

ich bin mit dem Privat PKW gefahren und kann nun die entstandenen Reisekosten angeben, die mir erstattet werden. Da gibt es doch bestimmt eine Pauschalbetrag pro Kilometer, oder?


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anonym
beantwortet von nucki76 am 7. März 2007 10:42
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Soweit ich weiß, gibt es keinen Puschalbetrag sondern es hängt vom jeweiligen (potentiellen) Arbeitgeber ab, was gezahlt wird. Ein Rechtsanspruch besteht meines Wissens nicht. Gerade bei weiten Anreisen (insbes. ins Ausland)empfiehlt es sich, dieses Thema bei einem Vorab-(Telefon-)Gespräch zu klären.

Wenn nichts weiter vorgegeben ist und Sie tatsächlich die Reisekosten angeben müssen (nicht etwa die gefahrenen Kilometer), dann würde ich mal mit dem steuerlich zu berücksichtigenden Satz (0,30 €/km, für die EkSt-Erklärung ab 2007 allerdings erst ab dem 21. km) rechnen.

Ich persönlich habe schon die verschiedensten Fälle erlebt:

-steuerlicher Satz (z.Zt. 0,30 €) -verminderter Satz (z.B. 0,20 €) -gar nichts


anonym
beantwortet von eisbaer2010 am 7. März 2007 11:10
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30 Cent. Der steuerliche Satz, mit dem du auch Dienstfahrten mit eigenem PKW abrechnen darfst (falls es nicht der Arbeitgeber schon erstattet). Das mit der Bahn 2.Klasse stimmt, aber du kannst trotzdem probieren, die höheren PKW Kosten geltend zu machen.Wenn die Firma sich querstellt sollte sie mindestens den Preis für die öffentlichen Fahrkarten erstatten. Meiner Erfahrung nach sind sie nicht so kleinlich. Übrigens kann die Firma die Erstattung ausschliessen, muss es aber schon bei der Einladung zum Gespräch getan haben.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 7. März 2007 10:51
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Wenn die Firma in der Einladung zu dem Thema nichts geschrieben hatte, dann gilt üblicherweise Bahn 2.Klasse als Basis für die Erstattung der Kosten für die Anreise - ob Du per Rolls Royce oder Hubschrauber angereist bist, spielt dann keine Rolle.

Wenn Du sichergehen willst, hier nichts missverstanden zu haben, dann ruf die Firma an und frage einfach nach.


anonym
beantwortet von knaxax am 7. März 2007 11:24
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Vorher mit dem voraussichtlichen Arbeitgeber klären ob er überhaupt Fahrtkosten übernimmt. Die Regel ist pro selbst gefahrenen Kilometer 0,30 €. Für Bahnfahrten gilt die 2. Klasse. Bei Entfernungen über 400 km kann man auch economy fliegen. Auch entstehende Übernachtungskosten ohne Frühstück können erstattet werden.

Dann immer ein Reisekostenformular anfordern und die Originalbelege (ÖPNV-Tickets, Taxiquittungen, Bahntickets, Boardingcards, Hotelrechnung) beifügen.


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