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Wieviel bezahlt mir das amt???

gefragt von VinAui am 24.06.2008 um 20:29 Uhr

Schönen guten tag/abend!!! Ich (20 jahre und fange jetzt lehre als kochn an) und meine Freundin (25 jahre arbeitslos)wollen bald zusammen ziehen!!!wohnen noch zueit bei unseren eltern.(haben uns auch schon ne wohnung an geschaut/ ne 2 raum wohnung! jetzt wolte ich fragen wieviel bezahlt das arbitsamt bzw. wie viel m² stehen einen zu wenn mann zu zweit ziehen will???bekommen alle beide die erstaustattung von a-amt oder wie läuft das ab?was kann mann da alles beantragen!!!???

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Recht x 35.109 geld x 22.548 Wohnen x 14.576 arbeitsamt x 1.195

Kirsche69
beantwortet von Kirsche69 am 24. Juni 2008 20:34
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Wieso denken so viele Menschen, dass man sich auf Kosten der Allgemeinheit das Leben gestalten kann? Seht zu, dass ihr selbst für euren Lebensunterhalt aufkommen könnt und zieht dann in eine Wohnung, die ihr euch samt Erstausstattung leisten könnt!

Kommentar von mienche am 24. Juni 2008 21:01

Stimme Dir zu. DH. Motto: Was ist sozial? Sozial ist, wenn andere zahlen!!!!

Kommentar von 7d9ff7b0d33e227f435308ed73c053a4smallcollo am 24. Juni 2008 21:19

DH


fishhus
beantwortet von fishhus am 24. Juni 2008 20:35
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Ich würde es erstmals mit Arbeit versuchen dann sparen und dann kann mann sich eine Wohnung leisten. Ich habe 45 Jahre gearbeitet,nie von jemanden etwas gebraucht oder bekommen und mir alles selbst erarbeitet. Heute heißt es, habe nichts, bin arbeitslos, will Wohnung und Möbel vom Staat. -so geht es nicht !!!


miccy
beantwortet von miccy am 24. Juni 2008 20:31
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Geh besser zum Amt und informier Dich genau.Es wäre aber besser wenn Ihr erst zusammenzieht wenn Ihr selbst für Euren Lebensunterhalt sorgen könnt.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 24. Juni 2008 20:31
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Es gibt kein Amt, dass das Zusammenziehen von jungen Leuten finanziert.

Beende deine Ausbildung und verdiene Geld, dann kannst du dir eine Wohnung zulegen.


Putze
beantwortet von Putze am 25. Juni 2008 01:32
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Zieht sie zu Dir, mußt du Sie auf deine Kosten füttern und der Staat zahlt gar nichts mehr: So wie sie in hartz 4 reinrutscht.

Und die kommen und prüfen, ob ihr in 1 bett schlaft. dann bist du versorgungspflichtig.


anonym
beantwortet von Svonne am 24. Juni 2008 21:07
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Finanzierung Umzug, Erstausstattung, Miete etc erst ab 25 bzw. nicht in Ausbildung, sondern mit minimum geringfügiger Beschäftigung! So lange sind die Eltern zuständig. Es gibt nur wenige Ausnahmeregelungen. Wenn ihr zusammenziehen solltet, wird dein "Einkommen" auf ihr Arbeitslosengeld (ALG 2)angerechnet. Wird also weniger. Wo wohnt die Freundin? Deren Finanzierung ist genauso fraglich. Kann den Wunsch schon verstehen, aber mir war auch immer wichtig, alles selbst zu finanzieren. Es gibt auch haufenweise Nebenjobs!


anonym
beantwortet von VinAui am 24. Juni 2008 20:52
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aber ich kenne genug leute die arbeiten gehn und trotzdem auf das a-amt angewiesen sind!!!! und wenn andere wegen krankheit nicht arbeiten gehn können ist das wohl auch auf kosten des staats(und für krankheit kann man nichts)!!!!


moon73
beantwortet von moon73 am 24. Juni 2008 20:33
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Es gibt ein guten Link mit Forum, das euch sicher all die Fragen gut beantworten kann: Ich kann nur soviel sagen, dass ihr ergänzend ALG II beantragen könnt und eure Wohnung darf ca. 45 qm groß sein, wie teuer die Wohnung sein darf, das erfragt ihr besser bei der Arge.

www.sozialhilfe24.de


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