Mitarbeiter der Röntgenabteilung möchten am Wochenende so lange wie möglich am Stück arbeiten, Bereitschaftsdienst und Arbeitszeit im Wechsel.

Die Arbeitszeit darf 16 Stunden, in Ausnahmefällen 24 Stunden nicht überschreiten. Geht die Schicht z. B. von 17 - 22 Uhr, die Bereitschaftszeit von 22 - 7 Uhr, darf noch bis 9 Uhr - also 2 Stunden - voll gearbeitet werden. Ausnahmefälle erlauben das Arbeiten dann noch bis 17 Uhr, Beispiel dafür ist eine Teambesprechung oder so was. Danach ist eine Ruhezeit von 9 Std. einzuhalten. Bereitschaftszeit zählt als Arbeitszeit, nicht als Ruhezeit.