
Von EU-Land zu EU-Land: unbegrenzt, wenn du soviel hast.
Bei allen anderen Staaten gem. deren Richtlinien.
Ich betreibe einen Sicherheitsdienst der im Geldtransport arbeitet. Darf ich zb. 100000 Mill.€ von Holland nach Deutschland gewerblich einführen. Welche Anmeldungen muß ich durchführen um nicht gegen das Zollgesetz zu verstoßen.
Solche Fragen lässt man sich immer vom Zoll beantworten - dann ist man auf der sicheren Seite. Anruf genügt.

Bitte wieviel Geld hast duu den?????? Na wenn es nicht ein Geldkoffer voll mit Geld ist ??? Aber da gibt es keine Regelung!!!
grundsätzlich nicht mehr als 5000 Euro. Grundlage bildet das Geldwäschegesetz.
Bei Ihrer Reise aus der Bundesrepublik Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (z.B. nach Luxemburg) oder aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) in die Bundesrepublik Deutschland haben Sie mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach § 12 a Abs. 2 Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) mündlich anzuzeigen, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Bedienstete des Zolls, der Bundespolizei sowie der Länderpolizeien Bayerns, Bremens und Hamburgs sind befugt, Sie zur Anzeige von mitgeführtem Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln aufzufordern und die Richtigkeit der gemachten Angaben durch Kontrollen - so genannte Bargeldkontrollen - zu überprüfen. Eine Anzeigepflicht auf Verlangen gilt auch, wenn Sie durch die Bundesrepublik Deutschland durchreisen (z.B. von Österreich nach Dänemark).
http://www.zoll.de/faq/bargeld_barmittel/bargeld/index.html