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wieviel bargeld darf ich in nicht eu-ländern & eu-ländern einführen?

gefragt von SarahTessa am 25.06.2009 um 7:11 Uhr
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zoll x 847 bargeld x 63

Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 25. Juni 2009 07:12
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Von EU-Land zu EU-Land: unbegrenzt, wenn du soviel hast.
Bei allen anderen Staaten gem. deren Richtlinien.

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 25. Juni 2009 07:26

Bei Ihrer Reise aus der Bundesrepublik Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (z.B. nach Luxemburg) oder aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) in die Bundesrepublik Deutschland haben Sie mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach § 12 a Abs. 2 Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) mündlich anzuzeigen, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Bedienstete des Zolls, der Bundespolizei sowie der Länderpolizeien Bayerns, Bremens und Hamburgs sind befugt, Sie zur Anzeige von mitgeführtem Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln aufzufordern und die Richtigkeit der gemachten Angaben durch Kontrollen - so genannte Bargeldkontrollen - zu überprüfen. Eine Anzeigepflicht auf Verlangen gilt auch, wenn Sie durch die Bundesrepublik Deutschland durchreisen (z.B. von Österreich nach Dänemark).
http://www.zoll.de/faq/bargeld_barmittel/bargeld/index.html


anonym
beantwortet von Flintenlauf am 28. November 2009 16:53
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Ich betreibe einen Sicherheitsdienst der im Geldtransport arbeitet. Darf ich zb. 100000 Mill.€ von Holland nach Deutschland gewerblich einführen. Welche Anmeldungen muß ich durchführen um nicht gegen das Zollgesetz zu verstoßen.


Kolumna
beantwortet von Kolumna am 25. Juni 2009 07:37
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Solche Fragen lässt man sich immer vom Zoll beantworten - dann ist man auf der sicheren Seite. Anruf genügt.


HERS100
beantwortet von HERS100 am 25. Juni 2009 07:22
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Bitte wieviel Geld hast duu den?????? Na wenn es nicht ein Geldkoffer voll mit Geld ist ??? Aber da gibt es keine Regelung!!!


anonym
beantwortet von rumpi am 25. Juni 2009 07:15
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grundsätzlich nicht mehr als 5000 Euro. Grundlage bildet das Geldwäschegesetz.


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