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Wieso wird Faulheit als Strafbestand nicht ins StGb aufgenommen..

gefragt von AlleskoennerAlleskoenner am 09.01.2009 um 1:14 Uhr

..wenn man standrechtlich umgehend dafür gescholten wird?

Das würde auch diese Art der Diskriminierung in den Gerichtssaal verbannen und man könnte zwischen den Verhandlungstagen wenigstens ungestraft ausschlafen.

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recht x 35.327 allgemein x 6.890 zuviel-zeit x 1

Ochsensepp33
beantwortet von Ochsensepp33 am 9. Januar 2009 01:14
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wollten sie zuerst, hatten dann doch kein bock. politiker bestrafen sich doch nicht selbst

Kommentar von E596e782ccf0b01b67c1c79690f1b50bsmallderMeier am 9. Januar 2009 01:15

Das ist gut

Kommentar von 4fca1136aac61129270e7d7468048ebbsmallNudelsternchen am 9. Januar 2009 01:15

DH

Kommentar von 0252ffd6b8cd16174460836c91ca4558smallAlleskoenner am 9. Januar 2009 01:16

die lösung lag mir auf der Zunge.


z95959599
beantwortet von z95959599 am 9. Januar 2009 01:17
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Es wären zuviele schuldig!


konny27
beantwortet von konny27 am 9. Januar 2009 01:18
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Faulheit ist doch hier schon ganz normal


Dragolein
beantwortet von Dragolein am 9. Januar 2009 01:17
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Weil Blödheit ja auch kein Straftatbestand ist...


anonym
beantwortet von stricki am 9. Januar 2009 01:25
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Na ja, dann ständen wir wohl alle drin, oder? ;-))


cats4life
beantwortet von cats4life am 9. Januar 2009 01:22
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Die Gerichte kämen nicht mehr nach!


anonym
beantwortet von skone am 9. Januar 2009 01:17
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Wieso willst du faule diskriminieren? Der liebe Gott hat auch die "Faultiere" erschaffen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 9. Januar 2009 01:16
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Bei Faulheit begehst du nichts, auch keine Straftat.

Kommentar von 0252ffd6b8cd16174460836c91ca4558smallAlleskoenner am 9. Januar 2009 01:18

ich ziele auf die unmittelbaren Folgen ab, die einem selbst oder seiner Umwelt aus der Fauheit durchaus ergehen können. Ließe sich bestimmt sogar wirtschaftlich beziffern.


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