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Wieso wird der Verdienst der Frau nicht bei der Unterhaltszahlung berücksichtigt???

gefragt von Schlaubi99 am 11.11.2008 um 21:13 Uhr

Hallo!! Mein Bruder hat zwei Kinder der kleine ist 10 Jahre und die Tochter 17 Jahre alt. Er verdient so ca. 1400 Euro im Monat. Ihm bleibt wirklich nicht mehr viel Geld über, wenn man bedenkt das er Miete, Auto, Versicherung, Lebensmittel auch mal Anziehsachen bezahlen muss. Die Tochter ist jeden Tag bei meinem Bruder nach der Schule und verbringt den ganzen Tag während er auf der Arbeit ist und Abends fährt sie nach Hause. Wochenende bleibt Sie dann bei meinem Brunder. Eigentlich fährt sie ja Werktags nur zum schlafen zu Ihrer Mutter. Dennoch muss mein Bruder den Vollen Unterhaltssatz bezahlen, obwohl sie bei meinem Bruder isst und trinkt soll sie ja auch aber die vom Jugendamt haben in der Sache nur Ihr Schma FFF und das ist bitte zahlen sie Jetzt. Und die Mutter der Kinder ist wirklich nicht auf das Geld angewiesen. Kann man da nichts machen muss es immer nach der Düsseldorfertabell errechnet werden?? Achja und die Kinder sind nicht bei Ihm auf der Steuerkarte. Die EX- hat geheiratet und die Kinder tragen den Namen des neuen Ehepartners kann man es ohne weiters annehmen?? Früher war es doch erst nach einer Adoption so oder hat sich da was geändert?? Bitte um eure hilfe!!

Bedanke mich jetzt schon mal bei allen die mir antworten...


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Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 11. November 2008 21:28
1x
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Erst wenn die Kinder 18 sind, werden beider Eltern zum Unterhalt herangezogen. Vorher braucht der Elternteil, bei dem die Kinder wohnen, nichts zahlen.

Gerecht???


78ersven
beantwortet von 78ersven am 11. November 2008 21:14
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Frag doch mal nen Anwalt


lunte72
beantwortet von lunte72 am 11. November 2008 21:24
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Die Kinder sind bei der Mutter gemeldet, wohnen also demzufolge im Verständnis jeder Behörde dort. Dabei ist es nicht wichtig, ob und wann die Kinder beim Vater essen, trinken oder schlafen. Solche Aufenthalte sind bei der Berechnung des Unterhaltes schon mit drin. Das Einkommen der Mutter spielt da überhaupt keine Rolle, da sie ja für die Kindern Naturalunterhalt zur Verfügung stellt (Essen, Trinken, Kleidung, Wohnung). Der Vater dagegen hat 900 € Selbstbehalt, da berufstätig. Der Rest geht dann wohl für die Kids drauf. Auf der Steuerkarte kann er sich die Kids ohne Probleme eintragen lassen.


grisu05
beantwortet von grisu05 am 11. November 2008 22:33
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Das sind so viele Fragen. Da fragt Ihr besser einen Anwalt. Grundsätzlich ist nach Scheidung in Deutschland der Vater der A... Ich spreche da aus Erfahrung: http://zahlvater.blog.de/


antola61
beantwortet von antola61 am 13. November 2008 08:17
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Dein Bruder sollte ganz schnell denZweit-Wohnsitz seiner Tochter bei sich anmelden - dann hat er was in der Hand! Und dann nochmal zum Anwalt...

Ja, soviel ich weiß hat sich das mit der Adoption geändert - heute geht das einfacher, damit die Kinder sich zur Familie gehörig fühlen (gleicher Name)


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