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Wieso will der jetzt geld von mir?

gefragt von dreamer83 am 07.11.2008 um 1:06 Uhr

Ich hab Ware bei einem Händler gekauf 300 € für mein Online - shop. Die Rechnung liegt bei mir schon 2 Monate unbezahlt rum (stand ja kein Fälligkeitsdatum drauf ) Jetzt kam gleich der Mahnbescheid mit 300 € zzgl. Zinsen Mahngebühren und Anwaltskosten insgesamt 980 €. Darf der schon nach 2 Monaten ein Manbescheid losschicken vorallem wenn gar kein Fälligkeitsdatum auf der Rechnung steht??

10 Stimmen : Ja (9) ; Nein (1)

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anonym
beantwortet von migrowe am 7. November 2008 01:10
11x
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Du willst einen Online-Shop führen, erwartest von deinen Kunden warscheinlich sogar Vorkasse und läßt deinen Lieferanten hängen?? Unglaublich! Deine Frage ist eine freche Provokation für jeden ehrlichen Kaufmann und ich hoffe, dass du JEDEN EINZELNEN Euro abdrücken mußt!!

Kommentar von 022fcdfc49b3efae3e48bc4fa0bf00b1smallhapebue am 7. November 2008 01:12

sehe ich genau so

Kommentar von dreamer83 am 7. November 2008 01:13

Aber warum Rechnung war noch nicht fällig, sonst steht ja immer drauf bezahlen innerhalb 14 Tage oder so.

Kommentar von 022fcdfc49b3efae3e48bc4fa0bf00b1smallhapebue am 7. November 2008 01:16

in 3jahren oder wann bezahlst du

Kommentar von dreamer83 am 7. November 2008 01:17

generell immer am Tag wo fällig ist!!

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 7. November 2008 01:16

Ach so, deswegen legt man die Rechnung für die nächsten 2 Jahre an die Seite mit der Hoffnung, daß sie verjährt?! Zahlungsmoral ist das A und O in einem Geschäft!

Kommentar von Feb957061a2060d546bc641aa3e6a384smallMedienmensch am 7. November 2008 06:45

Von 300,- auf 980,- binnen zwei Monaten ist schon etwas heftig. Zahl halt einfach jetzt die 300,-. Und beim nächsten Mal überweist Du binnen 14 Tagen.

Kommentar von Auskunft am 7. November 2008 07:55

Mit diesem Tipp wird es noch teurer !!


anonym
beantwortet von maxelputzeI am 7. November 2008 01:09
7x
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2 Monate ?

Kein Kommentar.

abgestimmt für: Ja

kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 7. November 2008 01:15
6x
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Abgesehen von dieser Geschichte, aber dauerhaften Erfolg wirst du nie haben! Ein Geschäft zu führen, beruht auf Vertrauen und sollte dieses Vertrauen zu den Lieferanten gestört sein, dann ist auch dein Erfolg nicht von langer Dauer.

Kommentar von C742c15dd1dd4418b9dca0d4b0c3e8c8smallIgitta am 7. November 2008 01:20

Genau so ist es. Punkt und Amen.

Gruss Brigitta. DH


anonym
beantwortet von dreamer83 am 7. November 2008 01:25
5x
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Ich lös mal meine Testfrage. Nach § 286 Abs. 3 BGB tritt der Zahlungsverzug spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung ein. d.h. ich hätte die Rechnung schon im 1 Monat bezahlen müssen. Eine Erinnerung oder Mahnung vom Verkäufer bedarf es jedoch nicht (gibt da keine gesetzlichen Vorschriften) d.h. der Verkäufer kann nach Zahlungsverzug direkt ein Mahnbesheid losschicken ;)

abgestimmt für: Ja
Kommentar von Reisende am 7. November 2008 01:29

Zum Glück hast Du mich nicht dumm schlafen lassen. Von Sterben will ich ja nicht gleich reden...äääää schreiben.

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 7. November 2008 01:29

ich hätte die Rechnung schon im 1 Monat bezahlen müssen. Schreibst du nur so oder sprichst du auch mit solch gravierenden Fehlern?!

Kommentar von dreamer83 am 7. November 2008 01:32

ich habs halt eilig beim schreiben!

Kommentar von Reisende am 7. November 2008 01:32

"Um wieviel Uhr sind die meisten hier unterwegs?" Sie hat mir versprochen, eine schwierige Frage zu stellen, das sollte keine Provokation sein.

Kommentar von dreamer83 am 7. November 2008 01:34

Wars auch nicht eher ein Anreiz!

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 7. November 2008 01:36

@kaesbrot,kannst Du nicht mein Deutsch aufbessern,wenn Du mal zufällig auf meiner "Seite" bist.Wäre für jede Verbesserung dankbar,weil ich nur eine Floristin bin und gerne dazu lernen möchte.

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 7. November 2008 01:45

Siam, ser gehrne. Wie heist den deine Saite?

Kommentar von D454aad892ac25b9c7c91ab137df35dbsmallbublegum am 7. November 2008 04:10

Was heißt nur Floristin??? Mach den Bruf nicht schlecht!!!!!!!!


frischling
beantwortet von frischling am 7. November 2008 01:14
4x
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warum der geld will? du hast was bei ihm bestellt, noch fragen?


Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 7. November 2008 01:20

Ja, die Überschrift ist klasse. Wenn ich könnte, würde ich sie einrahmen!

Kommentar von 5c2794370ec37973fc15cd5319a2efd7smallBoschi am 7. November 2008 07:19

genau, einrahmen!!!! DH!


wj2000
beantwortet von wj2000 am 7. November 2008 01:15
3x
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Es gibt laut Kaufrecht 14 Tage zum Bezahlen. danach ist alles Kulanz vom Verkäufer!!!!!!!!


anonym
beantwortet von ManfredP am 7. November 2008 01:25
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Provokation! hoffentlich mußt du die Ocken auch abdrücken


sucre
beantwortet von sucre am 7. November 2008 01:11
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Sobald Du die Rechnung bezahlst, wird der Mahnbescheid natürlich substanzlos. Widersprechen musst Du auf jeden Fall, hoffe Du kannst wenigstens den Rechnungsbetrag sofort zahlen und es auch auf dem Widerspruch so angeben?!


Siam1
beantwortet von Siam1 am 7. November 2008 01:20
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Rechnungen sind umgehend nach Erhalt der Warenlieferung zu bezahlen,außer es ist auf dem Rechnungsbescheid - innerhalb einer bestimmten Frist - anders ausgewiesen.Dann wäre bald jeder Handwerker bankrott,wenn er wochenlang auf sein Geld warten müßte,(und dann noch hinterherrennen!(was auch schon passiert ist ,wegen zu vieler Außenstände von unbezahleten Rechnungen der Kunden,die Leistung oder Ware schon erhalten haben,aber es nicht für nötig halten die Gegenbezahlung zu leisten..

Eine Umfrage zu starten,das zeugt von einem maroden Geist.Du hast gefragt,Du bekommst eine Antwort.

abgestimmt für: Ja

anonym
beantwortet von Reisende am 7. November 2008 01:17
1x
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na toll, ne rechtsfrage. ich bin mir nicht sicher, ob er vor der gerichtlichen Mahnung eine oder 2 Zahlungserinnerungen schicken muß. eigentlich kenne ich es auch so, dass immer die fälligkeit drauf steht, oder sofort fällig. also, wenn die frage ernst ist, einen fachmann fragen. kostet dich nur ne beratung und wird dann event. billiger als die zusätzlichen kosten. wenn nicht, betrachte es als lehrgeld. ohne wirklichen fachrat würde ich aber nicht nach gefühl handeln. ich bin jedenfalls überfragt, und fühle mich ertappt!!!


VanNelle
beantwortet von VanNelle am 7. November 2008 01:34
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Guter Test- da werden die müden Geister rege...!

Kommentar von Reisende am 7. November 2008 01:37

und wie...DH


sikas
beantwortet von sikas am 7. November 2008 01:45
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Wortwörlich ein Träumer das bist Du ,aber ein Albtraum für jeden Geschätspartner.Ich hoffe das dein Online-shop recht bald pleite geht .Weil Leute mit so einem geschätsgebaren sollten nicht auf die Menschheit losgelassen werden.

Sikas

abgestimmt für: Ja
Kommentar von Reisende am 7. November 2008 01:48

Sie hat die Frage aufgelöst. Oben steht es. Es war nur eine Testfrage. Lies Dir die Beiträge durch. LG

Kommentar von 32f85a55d93898ee819e0c3f5ffdfc3dsmallsikas am 7. November 2008 01:53

Ich habe auf eine Frage geantwortet nicht auf einen Test.Testen lass ich mich nur mit meinem Einverständnis,darum ist mir dsa egal.

LG Sikas

Kommentar von 5c2794370ec37973fc15cd5319a2efd7smallBoschi am 7. November 2008 07:29

Stimmt! Leute hier testen, echt toll....


SunSeeker2001
beantwortet von SunSeeker2001 am 7. November 2008 02:34
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"Schon nach 2 Monaten"???? Meister, wo lebst du?! Kein Wunder das man überall nur noch per Vorauskasse bestellen kann ... Und dann noch die dreiste Frage "Wieso will der jetzt geld von mir?" stellen...

Ha!! Ich glaub es einfach nicht!

abgestimmt für: Ja

Franticek
beantwortet von Franticek am 7. November 2008 02:50
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Ich habe zwar mal mit JA abgestimmt, aber ich bin der Meinung, daß es sich bei dieser Frage um einen sog. Troll handelt. Eine solche Frage kann nicht ernst gemeint sein!! Da will uns eher jemand ein wenig auf den Arm nehmen, um das mal so harmlos auszudrücken.

abgestimmt für: Ja

DerTroll
beantwortet von DerTroll am 7. November 2008 06:36
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Selbstverständlich kann er das. Rechnungen muß man umgehend bezahlen. Edit: Und du willst laut deinem Profil eine Steuerfachangestellte sein? Jetzt kann ich deine Frage auch nicht mehr ernst nehmen.

abgestimmt für: Ja


anonym
beantwortet von migrowe am 7. November 2008 01:25
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Dein Deutsch ist ganz schön schlecht für eine Steuerfachangestellte...! Etwas weniger Dreaming und dafür mal Lernchancen-Nutzing. ;-) Ich fühle mich trotz deiner Auflösung nicht reingelegt und stehe voll zu meiner Aussage. Das mit den 980€ hätte mir auffallen müssen...

Kommentar von dreamer83 am 7. November 2008 01:27

Die Frage schon musste ja echt klingen ;)

Kommentar von migrowe am 7. November 2008 01:29

;-)

Kommentar von Reisende am 7. November 2008 01:34

Es ist Dir wohl auch gelungen, wie man an den Reaktionen sieht. Werde Dich zu nichts mehr überreden:-))

Kommentar von dreamer83 am 7. November 2008 01:37

Halt mich sowieso mit den Fragen zurück Antworten kann ich glaub ich besser ;) So bis denne erstmal!


anonym
beantwortet von tiboo am 7. November 2008 01:51
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Interessant wird es nur, wenn ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird. Alles was davor kommt ist relativ uninteressant. Mahngebühren müssen im Rahmen der notwendigen Verwaltungskosten bleiben. ggf. sind auch Zinsen fällig.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 7. November 2008 02:27
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Ich beantworte dir die Frage mal andersrum:

ich bestelle was in deinem Online-shop. Du schickst mir eine Rechnung. Da steht sogar drauf : fällig am....

Ich weiss aber nicht, was fällig am bedeutet - vielleicht wird da ein Baum gefäll(ig)t ?

Irgenwann bist du sauer und beauftragst ein Inkassobüro.

Für mich stellt sich dann die ernsthafte Frage:

Wieso will der jetzt geld von mir?

abgestimmt für: Nein

Engel0771
beantwortet von Engel0771 am 7. November 2008 07:13
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Hättest mal vorher gründlich die ABG´s lesen sollen

abgestimmt für: Ja

anna74rg
beantwortet von anna74rg am 7. November 2008 07:47
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Eigentlich ist es doch ne Frechheit von Dir.Ihn solange warten zu lassen, dann noch hier diese Frage zu stellen!Ich hoffe Du lernst daraus oder wir sehen Dich in einer der Nächsten Folgen von Peter Zwegat.Dann halt bitte die GF Tasse hoch-damit wir Dich erkennen.

abgestimmt für: Ja

RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 7. November 2008 08:19
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Rechnungen ohne Angabe eines Fälligkeitsdatumes sind sofort fällig!


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