Ich hab Ware bei einem Händler gekauf 300 € für mein Online - shop. Die Rechnung liegt bei mir schon 2 Monate unbezahlt rum (stand ja kein Fälligkeitsdatum drauf ) Jetzt kam gleich der Mahnbescheid mit 300 € zzgl. Zinsen Mahngebühren und Anwaltskosten insgesamt 980 €. Darf der schon nach 2 Monaten ein Manbescheid losschicken vorallem wenn gar kein Fälligkeitsdatum auf der Rechnung steht??
Du willst einen Online-Shop führen, erwartest von deinen Kunden warscheinlich sogar Vorkasse und läßt deinen Lieferanten hängen?? Unglaublich! Deine Frage ist eine freche Provokation für jeden ehrlichen Kaufmann und ich hoffe, dass du JEDEN EINZELNEN Euro abdrücken mußt!!

Abgesehen von dieser Geschichte, aber dauerhaften Erfolg wirst du nie haben! Ein Geschäft zu führen, beruht auf Vertrauen und sollte dieses Vertrauen zu den Lieferanten gestört sein, dann ist auch dein Erfolg nicht von langer Dauer.
Igitta am 7. November 2008 01:20 Genau so ist es. Punkt und Amen.
Gruss Brigitta. DH
Ich lös mal meine Testfrage. Nach § 286 Abs. 3 BGB tritt der Zahlungsverzug spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung ein. d.h. ich hätte die Rechnung schon im 1 Monat bezahlen müssen. Eine Erinnerung oder Mahnung vom Verkäufer bedarf es jedoch nicht (gibt da keine gesetzlichen Vorschriften) d.h. der Verkäufer kann nach Zahlungsverzug direkt ein Mahnbesheid losschicken ;)
Zum Glück hast Du mich nicht dumm schlafen lassen. Von Sterben will ich ja nicht gleich reden...äääää schreiben.
kaesbrot am 7. November 2008 01:29 ich hätte die Rechnung schon im 1 Monat bezahlen müssen. Schreibst du nur so oder sprichst du auch mit solch gravierenden Fehlern?!
ich habs halt eilig beim schreiben!
"Um wieviel Uhr sind die meisten hier unterwegs?" Sie hat mir versprochen, eine schwierige Frage zu stellen, das sollte keine Provokation sein.
Wars auch nicht eher ein Anreiz!
Siam1 am 7. November 2008 01:36 @kaesbrot,kannst Du nicht mein Deutsch aufbessern,wenn Du mal zufällig auf meiner "Seite" bist.Wäre für jede Verbesserung dankbar,weil ich nur eine Floristin bin und gerne dazu lernen möchte.

warum der geld will? du hast was bei ihm bestellt, noch fragen?

Es gibt laut Kaufrecht 14 Tage zum Bezahlen. danach ist alles Kulanz vom Verkäufer!!!!!!!!
Provokation! hoffentlich mußt du die Ocken auch abdrücken
Sobald Du die Rechnung bezahlst, wird der Mahnbescheid natürlich substanzlos. Widersprechen musst Du auf jeden Fall, hoffe Du kannst wenigstens den Rechnungsbetrag sofort zahlen und es auch auf dem Widerspruch so angeben?!

Rechnungen sind umgehend nach Erhalt der Warenlieferung zu bezahlen,außer es ist auf dem Rechnungsbescheid - innerhalb einer bestimmten Frist - anders ausgewiesen.Dann wäre bald jeder Handwerker bankrott,wenn er wochenlang auf sein Geld warten müßte,(und dann noch hinterherrennen!(was auch schon passiert ist ,wegen zu vieler Außenstände von unbezahleten Rechnungen der Kunden,die Leistung oder Ware schon erhalten haben,aber es nicht für nötig halten die Gegenbezahlung zu leisten..
Eine Umfrage zu starten,das zeugt von einem maroden Geist.Du hast gefragt,Du bekommst eine Antwort.
na toll, ne rechtsfrage. ich bin mir nicht sicher, ob er vor der gerichtlichen Mahnung eine oder 2 Zahlungserinnerungen schicken muß. eigentlich kenne ich es auch so, dass immer die fälligkeit drauf steht, oder sofort fällig. also, wenn die frage ernst ist, einen fachmann fragen. kostet dich nur ne beratung und wird dann event. billiger als die zusätzlichen kosten. wenn nicht, betrachte es als lehrgeld. ohne wirklichen fachrat würde ich aber nicht nach gefühl handeln. ich bin jedenfalls überfragt, und fühle mich ertappt!!!

Guter Test- da werden die müden Geister rege...!
und wie...DH

Wortwörlich ein Träumer das bist Du ,aber ein Albtraum für jeden Geschätspartner.Ich hoffe das dein Online-shop recht bald pleite geht .Weil Leute mit so einem geschätsgebaren sollten nicht auf die Menschheit losgelassen werden.
Sikas
Sie hat die Frage aufgelöst. Oben steht es. Es war nur eine Testfrage. Lies Dir die Beiträge durch. LG
"Schon nach 2 Monaten"???? Meister, wo lebst du?! Kein Wunder das man überall nur noch per Vorauskasse bestellen kann ... Und dann noch die dreiste Frage "Wieso will der jetzt geld von mir?" stellen...
Ha!! Ich glaub es einfach nicht!

Ich habe zwar mal mit JA abgestimmt, aber ich bin der Meinung, daß es sich bei dieser Frage um einen sog. Troll handelt. Eine solche Frage kann nicht ernst gemeint sein!! Da will uns eher jemand ein wenig auf den Arm nehmen, um das mal so harmlos auszudrücken.

Selbstverständlich kann er das. Rechnungen muß man umgehend bezahlen. Edit: Und du willst laut deinem Profil eine Steuerfachangestellte sein? Jetzt kann ich deine Frage auch nicht mehr ernst nehmen.
Dein Deutsch ist ganz schön schlecht für eine Steuerfachangestellte...! Etwas weniger Dreaming und dafür mal Lernchancen-Nutzing. ;-) Ich fühle mich trotz deiner Auflösung nicht reingelegt und stehe voll zu meiner Aussage. Das mit den 980€ hätte mir auffallen müssen...
Die Frage schon musste ja echt klingen ;)
;-)
Es ist Dir wohl auch gelungen, wie man an den Reaktionen sieht. Werde Dich zu nichts mehr überreden:-))
Halt mich sowieso mit den Fragen zurück Antworten kann ich glaub ich besser ;) So bis denne erstmal!
Interessant wird es nur, wenn ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird. Alles was davor kommt ist relativ uninteressant. Mahngebühren müssen im Rahmen der notwendigen Verwaltungskosten bleiben. ggf. sind auch Zinsen fällig.

Ich beantworte dir die Frage mal andersrum:
ich bestelle was in deinem Online-shop. Du schickst mir eine Rechnung. Da steht sogar drauf : fällig am....
Ich weiss aber nicht, was fällig am bedeutet - vielleicht wird da ein Baum gefäll(ig)t ?
Irgenwann bist du sauer und beauftragst ein Inkassobüro.
Für mich stellt sich dann die ernsthafte Frage:
Wieso will der jetzt geld von mir?
Hättest mal vorher gründlich die ABG´s lesen sollen
Eigentlich ist es doch ne Frechheit von Dir.Ihn solange warten zu lassen, dann noch hier diese Frage zu stellen!Ich hoffe Du lernst daraus oder wir sehen Dich in einer der Nächsten Folgen von Peter Zwegat.Dann halt bitte die GF Tasse hoch-damit wir Dich erkennen.

Rechnungen ohne Angabe eines Fälligkeitsdatumes sind sofort fällig!
sehe ich genau so
Aber warum Rechnung war noch nicht fällig, sonst steht ja immer drauf bezahlen innerhalb 14 Tage oder so.
in 3jahren oder wann bezahlst du
generell immer am Tag wo fällig ist!!
Ach so, deswegen legt man die Rechnung für die nächsten 2 Jahre an die Seite mit der Hoffnung, daß sie verjährt?! Zahlungsmoral ist das A und O in einem Geschäft!
Von 300,- auf 980,- binnen zwei Monaten ist schon etwas heftig. Zahl halt einfach jetzt die 300,-. Und beim nächsten Mal überweist Du binnen 14 Tagen.
Mit diesem Tipp wird es noch teurer !!