KrowndKing am 16.06.2008 um 12:55 Uhr
Wo liegen die Vor- wo die Nachteile?
Der Vorteil sind ziemlich genau 19% Ersparnis in der Anschaffung sowie unbegrenzte Absetzbarkeit aller Kosten als Betriebsausgaben.
Der Nachteil ist das Auto gehört rechtlich der Firma. (Insolvenzmasse)
ABER Vorsicht bei der Versicherung. Wenn Du Deinen Rabatt (privat erfahren) auf die Firma übernimmst, könnte es sein, das Du bei einem späteren Privatfahrzeug den Rabatt nicht widerkriegst. Ist Gesellschaftsabhängig. Ausweg: Sogenannte Mitversicherung. Frag Deinen Vertreter nach dem Formular.

dann kannst du die betriebskosten als betriebsausgaben geltend machen, die mindern dann deinen gewinn und damit auch deine einkommen- und gewerbesteuer....
Erstmal mußt Du wissen wie viel Du damit beruflich und wieviel Du damit privat fährst. Das geht nur, wenn der berufliche Anteil über 50 % liegt. Dann kannst Du alle Kosten des Wagens von Deinem Gewinn vor Steuern absetzen und diese als laufende Kosten absetzen. Solltest Du Umsatzsteuer-ausweispflichtig sein, kannst Du bei der Anschaffung auch die 19 % geltend machen. Doch dann sollte der Wagen auch vom Händler mit ausgewiesener Umsatzsteuer sein, sonst nutzt es Dir gar nichts.
Allerdings mußt Du 1% vom Neuwert des Wagens für Privatnutzung versteuern (1%-Regelung) oder ein Fahrtenbuch führen und die tatsächlichen Privatfahrten versteuern.
Außerdem ist zu beachten, daß
1. das Auto beim Verkauf mit Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) verkauft werden muß (und die geht ans Finanzamt),
2. Du als Gewerbetreibender mußt eine 2 jährige Gewährleistung geben die Du vertraglich auf minimal 1 Jahr reduzieren kannst.
Hoffe das hilft ein wenig, ansonsten frag mal Deinen Steuerberater.
LG.
Rabbicook
Was für eine Gewährleistung soll der Käufer bzw. Kunde eines Autos geben??? Punkt 2 streichen wir mal getrost von der Liste. Bevor Du die 1-Prozent-Regel in Anspruch nehmen kannst, musst Du allerdings auch drei Monate lang wenigstens ein stichprobenhaftes Fahrtenbuch führen. Ich empfehle für sowas aber auch immer den Gang zum Steuerberater. Darüber hinaus solltest Du auf den Listenpreis des Wagens achten, da dieser der 1-Prozent-Regel zugrunde liegt.