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Wieso sollte man als Selbstständiger ein Auto das man kaufen will auf die Firma einschreiben lassen?

gefragt von KrowndKingKrowndKing am 16.06.2008 um 12:55 Uhr

Wo liegen die Vor- wo die Nachteile?

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finanzen x 23.761 auto x 23.238 geld x 22.771

anonym
beantwortet von Mietnormade am 16. Juni 2008 12:59
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Der Vorteil sind ziemlich genau 19% Ersparnis in der Anschaffung sowie unbegrenzte Absetzbarkeit aller Kosten als Betriebsausgaben.

Der Nachteil ist das Auto gehört rechtlich der Firma. (Insolvenzmasse)


anonym
beantwortet von Sally19980 am 31. Juli 2009 20:33
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ABER Vorsicht bei der Versicherung. Wenn Du Deinen Rabatt (privat erfahren) auf die Firma übernimmst, könnte es sein, das Du bei einem späteren Privatfahrzeug den Rabatt nicht widerkriegst. Ist Gesellschaftsabhängig. Ausweg: Sogenannte Mitversicherung. Frag Deinen Vertreter nach dem Formular.


Cassiopeia78
beantwortet von Cassiopeia78 am 16. Juni 2008 13:07
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dann kannst du die betriebskosten als betriebsausgaben geltend machen, die mindern dann deinen gewinn und damit auch deine einkommen- und gewerbesteuer....


MickBremen
beantwortet von MickBremen am 16. Juni 2008 13:02
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Erstmal mußt Du wissen wie viel Du damit beruflich und wieviel Du damit privat fährst. Das geht nur, wenn der berufliche Anteil über 50 % liegt. Dann kannst Du alle Kosten des Wagens von Deinem Gewinn vor Steuern absetzen und diese als laufende Kosten absetzen. Solltest Du Umsatzsteuer-ausweispflichtig sein, kannst Du bei der Anschaffung auch die 19 % geltend machen. Doch dann sollte der Wagen auch vom Händler mit ausgewiesener Umsatzsteuer sein, sonst nutzt es Dir gar nichts.

Kommentar von Rabbicook am 16. Juni 2008 14:24

Allerdings mußt Du 1% vom Neuwert des Wagens für Privatnutzung versteuern (1%-Regelung) oder ein Fahrtenbuch führen und die tatsächlichen Privatfahrten versteuern.
Außerdem ist zu beachten, daß
1. das Auto beim Verkauf mit Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) verkauft werden muß (und die geht ans Finanzamt),
2. Du als Gewerbetreibender mußt eine 2 jährige Gewährleistung geben die Du vertraglich auf minimal 1 Jahr reduzieren kannst.
Hoffe das hilft ein wenig, ansonsten frag mal Deinen Steuerberater.
LG.
Rabbicook

Kommentar von dfranke am 16. Juni 2008 23:26

Was für eine Gewährleistung soll der Käufer bzw. Kunde eines Autos geben??? Punkt 2 streichen wir mal getrost von der Liste. Bevor Du die 1-Prozent-Regel in Anspruch nehmen kannst, musst Du allerdings auch drei Monate lang wenigstens ein stichprobenhaftes Fahrtenbuch führen. Ich empfehle für sowas aber auch immer den Gang zum Steuerberater. Darüber hinaus solltest Du auf den Listenpreis des Wagens achten, da dieser der 1-Prozent-Regel zugrunde liegt.


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