Irendwie ist es ja logisch und normal,doch wieso sind Eltern in Notfällen und anderen Dingen ohne Vollmacht machtlos?

Weil ein Erwachsener, der nicht unter Pflegschaft gestellt wurde, eben nicht ohne sein Einverständnis, und damit also seine Vollmacht, von einem anderen vertreten werden kann.
Welche besonderen Rechte sollten denn Eltern eines Volljährigen haben?
Sonst wären auch dem Mißbrauch Tor und Tür geöffnet.

Meinst Du die Vollmacht über bereits volljährige Menschen? Betreuungsverfügung? Vormundschaft?
Wenn jemand nicht mehr selber für sich handeln kann, dann muss das Vormundschaftsgericht beschließen, wer für den jenigen handeln kann. Das ist nicht automatisch der Lebenspartner oder ein Kind, weil es könnte ja jemand nicht im Sinne des zu Betreuenden handeln (Geld veruntreuen, falsche Entscheidungen treffen).
Deshalb sollte man unbedingt eine Patientenverfügung machen und verschiedenen Leuten des Vertrauens und auch dem Hausarzt geben. Dann müssen triftige Gründe vorliegen, warum das Vormundschaftsgericht das nicht so macht.
Da ist dann jeder froh drum, der zu Betreuende, die Angehörigen und auch das Amt.
Kommt auch auf den Fall an. Meine Schwester z.B.(damals schon Volljährig) mußte Notfallmäßig operiert werden und lag im Koma. Da mußten meine Eltern ihr Einverständnis geben und unterschreiben. Is ja quasi auch eine Vollmacht nach Wissen und Gewissen.Denke da gibt es Unterschiede. In welchem Zusammenhang meinste denn das?