kplayer am 28.02.2009 um 23:15 Uhr

Darfst du haben , nur nicht anhaben wenn du fährst

weil sie andere verkersteilnehemer ablenken/gefährden könnten!
es sind nur Beleuchtungen mit entsprechenden E- Prüfzeichen erlaubt

Laut StVZO sind nur geprüfte und für Fahrzeuge zugelassene Beleuchtungseinrichtungen erlaubt. Das heißt: Fernlicht, Abblendlicht, Blinklicht, Rücklicht, Bremslicht, Nebelscheinwerfer, Begrenzungsleuchten, Innenbeleuchtung, Armaturenbeleuchtung. Alle weiteren Leuchten sind während des Fahrbetriebes nicht zulässig. Ausnahmen sind die von dir beschriebenen Leuchten, so weit sie durch andere Verkehrsteilnehmer nicht wahrgenommen werden können, da sie zur Irritation führen können. Du kannst also den Fußbodeninnenraum anleuchten.

Ganz einfach, weils die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) verbietet. Du fragst doch auch nicht, weshalb man nicht bei rot über eine Kreuzung fahren darf, oder?
klar sind die verboten! Unterbodenneons sind nicht regelkonform!
NEIN sind sie nicht die bullen haben meinen kumpel 2 mal angehalten beim 2 mal habe ich einen punkt gekriegt
wie? dein Kumpel wurde 2 mal angehalten und dann hast DU nen Punkt bekommen?
Bullen können ja so einfach kein Auto anhalten, die haben vier Beine und keine Hand, die Kelle zu halten.