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wieso sind in deutschland neonlichter am auto verboten

gefragt von kplayerkplayer am 28.02.2009 um 23:15 Uhr

wieso darf man es nicht???

so meine ich es halt nur ein echtes auto


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Khaledstar
beantwortet von Khaledstar am 28. Februar 2009 23:16
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Alter,die sind nicht verboten wie oft noch?

Kommentar von 9e4663a944bd6ec7922a4b91364e8837smallgoldsun123 am 28. Februar 2009 23:17

klar sind die verboten! Unterbodenneons sind nicht regelkonform!

Kommentar von 548e66e1b81629f9f3fd436467af7157smallkplayer am 28. Februar 2009 23:17

NEIN sind sie nicht die bullen haben meinen kumpel 2 mal angehalten beim 2 mal habe ich einen punkt gekriegt

Kommentar von 9e4663a944bd6ec7922a4b91364e8837smallgoldsun123 am 28. Februar 2009 23:18

wie? dein Kumpel wurde 2 mal angehalten und dann hast DU nen Punkt bekommen?

Kommentar von Szintilator am 28. Februar 2009 23:27

Bullen können ja so einfach kein Auto anhalten, die haben vier Beine und keine Hand, die Kelle zu halten.


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 28. Februar 2009 23:16
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Weils irritiert.


warndreieck
beantwortet von warndreieck am 28. Februar 2009 23:17
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Darfst du haben , nur nicht anhaben wenn du fährst


Nudelsternchen
beantwortet von Nudelsternchen am 28. Februar 2009 23:16
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weil sie andere verkersteilnehemer ablenken/gefährden könnten!


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 28. Februar 2009 23:17
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sind nicht verboten !!!



holsch
beantwortet von holsch am 28. Februar 2009 23:19
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verboten, oder nicht, ich sehe den sinn nicht...

Kommentar von Kenndrick am 28. Februar 2009 23:20

sinn oder nicht steht ja nicht zur frage:)

Kommentar von A1825c1d993ccb5b948f440ce19ee1c7smallholsch am 28. Februar 2009 23:24

hast recht... andere werden abgelenkt durch den unsinn


anonym
beantwortet von newcomer am 28. Februar 2009 23:21
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es sind nur Beleuchtungen mit entsprechenden E- Prüfzeichen erlaubt


harryohnetoto
beantwortet von harryohnetoto am 28. Februar 2009 23:27
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Laut StVZO sind nur geprüfte und für Fahrzeuge zugelassene Beleuchtungseinrichtungen erlaubt. Das heißt: Fernlicht, Abblendlicht, Blinklicht, Rücklicht, Bremslicht, Nebelscheinwerfer, Begrenzungsleuchten, Innenbeleuchtung, Armaturenbeleuchtung. Alle weiteren Leuchten sind während des Fahrbetriebes nicht zulässig. Ausnahmen sind die von dir beschriebenen Leuchten, so weit sie durch andere Verkehrsteilnehmer nicht wahrgenommen werden können, da sie zur Irritation führen können. Du kannst also den Fußbodeninnenraum anleuchten.


RedFred
beantwortet von RedFred am 1. März 2009 09:53
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Ganz einfach, weils die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) verbietet. Du fragst doch auch nicht, weshalb man nicht bei rot über eine Kreuzung fahren darf, oder?


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