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Wieso muss man bei einer Pfändungsklage nochmal zahlen?

gefragt von Jeeerome am 10.09.2009 um 14:01 Uhr

Ich hatte eine Gerichtsverhandlung bei der ich Recht bekommen habe, die Firma muss meine noch ausstehenden Gelder bezahlen. Soweit so gut. Nun zahlt die Firma aber nicht, es kann sein dass sie pleite ist. Mein Anwalt hat mir zur Pfändungsklage geraten, die mich aber wieder erst mal was kostet und ich weiß nicht ob dann überhaupt noch Geld von der Firma zu holen ist, was soll ich tun?

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Recht x 35.299 Gesetz x 2.127 Insolvenz x 1.130 Gericht x 886 Pfändung x 308 Klage x 128

Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 10. September 2009 15:42
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Wenn Dein Anwalt jetzt zur Pfändungsklage rät hat er was versemmelt.
Normal kommt bei so einem Prozess ein vollstreckbares Urteil raus welches man zur Gerichtsvollzieher-Verteilungsstelle gibt/schickt und dann geht ein GV los und pfändet bzw. auch nicht wenn nichts mehr zu holen ist.
Hast Du ein vollstreckbares Urteil?
Wenn der GV nichts mehr zum pfänden findet, dann stellt man beim zuständigen Gericht einen Insolvenzantrag. Das macht manche Schuldner dann doch nochmal munter und auf einmal ist doch Geld da, oh Wunder, oh Wunder. Den Insolvenzantrag kann der Schuldner nur durch Nachweis der Zahlung an das Gericht abwenden.


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 10. September 2009 14:05
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Wenn die Firma insolvent ist, dann stehen deine Chancen an das Geld zu kommen, wohl nicht sehr hoch. Aus der Insolvenzmasse werden die offenen Zahlungen zwar beglichen, aber wieviel da noch übrig bleibt - das ist immer so eine Sache. Besprich mit deinem Anwalt, ob es sich wirklich lohnt und lass dir sagen, was in ungefähr ein solcher Prozess noch einmal kosten würde und dann gegenrechnen.

Kommentar von Simple_avatar4smallOberzicke am 10. September 2009 14:05

Aber so wie es scheint, ist die Firma ja noch nicht in Insolvenz (wenn, dann dürfte sie eh keine Vollstreckungsmaßnahmen mehr machen).

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 10. September 2009 14:47

dann sollte man halt einen insolvenzantrag stellen.


Oberzicke
beantwortet von Oberzicke am 10. September 2009 14:04
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Ja, da bleibt Dir leider nichts übrig. Für die Pfändung musst Du leider 15,- € bezahlen, später dann noch für die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher dessen weitere Kosten.

Liegt Dir denn schon ein Vermögensverzeichnis vor?


anonym
beantwortet von tini1082 am 10. September 2009 14:03
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wenn dein anwalt dich so berät, dann wird er wohl recht haben, du kannst ihn höchstens noch fragen, ob es sich lohnt das zu machen und ihm sagen, dass du angst hast auf den kosten sitzen zu bleiben


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