Ich lese und höre öfters die Meinung das schwerbehinderte Arbeitnehmer nahezu unkündbar sind. Ich weis aus eigener Eefahrung das, das so aber nicht stimmt. Es muss zwar das Integrationsamt gefragt werden ob ein schwerbehinderte Mitarbeiter gekündigt werden darf, die geben aber ihr OK wenn die Kündigung nicht mit der Behinderung zusammenhängt
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Die Kündigung von schwerbehinderten Mitarbeitern ist vielleicht mit erwas mehr Papierkram verbinden. Ich habe noch nie erlebt, daß das Intigrationsamt nein gesagt hat.
Noch kurz zur hier geführten Diskusion: Die Kosten für den behinderungsbedingten Umbau werden auch dann voll übernommen, wenn die Behinderung nicht durch einen Unfall entstanden ist.

Vorurteil - wie so oft
bitmap am 31. Januar 2009 18:35 Unwissen.

Wieder mal ein Fehler in den Köpfen der Menschen.. :/ Es gibt nichts was es nicht gibt.. :/

Jeder Betrieb muß (sollte) ab einer bestimmten AN-Anzahl prozentual Behindertenarbeitsplätze zur Verfügung stellen. Ist das nicht der Fall muß der Betrieb anteilig dafür Abgaben leisten. Das hat aber mit Kündigung nichts zu tun. Selbstverständlich kann auch Behinderten AN gekündigt werden, allerdings nur wie oben beschrieben..........

kann in einigen Branchen aber recht schwierig sein ein Behinderter kann die Firma richtig Geld und Nerven kosten, Betonung liegt auf KANN
Hast du dafür vielleicht auch ein Beispiel, insbesondere weil auch nichtbehinderte Arbeitnehmer richtig Geld und Nerven kosten können.
attaatta am 31. Januar 2009 18:33 Ein Rollifahrer im Büro ,das Büro hat eine Eingangstür mit 2 Stufen ,der Rolli passt nicht in die Toilette. Der Rollifahrer war Vorher nicht Rollstuhlgebunden ,sonder wurde es erst durch einen Unfall. Umbaukosten und Massnahmenz.T. berufsgenossenschaft,teilweise Firma. Da hägt dann noch ein rattenschwanz dran ,den nicht gleich übersehen kannst.
Die wegen der Behinderung bedingten Umbauten werden aber normalerweise komplett übernommen. War das ganze eine Weg- oder Arbeitsunfall?
attaatta am 31. Januar 2009 18:42 ein Freizeitunfall selbst verschuldet. Mit dem Motorrad in der 70 Zone mit160 in einem Auto eingeparkt. aber den stress während der Umbaumassnahmen kriegst nicht bezahlt
Ich verstehe ja das du nicht begeistert warst über das ganze, aber es gibt nicht nur Rollstuhlfahrer für die größere Umbaumaßnahmen erfordelich sind, es gibt auch jede Menge Schwerbehinderte die so eine Aufwand bei ihrer Einstellung nicht verursachen. Ich hatte mal ein Bewerbungsgespräch bei dem wurde klar zu verstehen gegeben das ich als Schwerbehinderter doch unkündbar sei und man deshalb auf eine Einstellung verzichtet.
bitmap am 31. Januar 2009 19:41 ''das ich als Schwerbehinderter doch unkündbar sei''
''und man deshalb auf eine Einstellung verzichtet.''
Ja ich weiß das in der Probezeit das Integrationsamt nicht gefragt werden muss, aber das nützt nichts wen der angehende Arbeitgeber das nicht weiß.
Ich habe bei der schriftlichen Bewerbung meine Behinderung nicht angegeben, weil man sonst oft nicht einmal die Chance bekommt sich persönlich vor zu stellen. In so einem Vorstellungsgespräch kann mein Gegenüber besser abschätzen wie schlimm meine Behinderung ist und ob sie meine Arbeitsleistung beeinflussen kann.
attaatta am 31. Januar 2009 18:38 Die nichtbehinderten haben dann meisten etwas mit dem Hirnlol
bitmap am 31. Januar 2009 20:14 @attaatta
Hast du die gesamte deutsche Gesetzgebung im Kopf? Oder wenigstens den Teil, der das Arbeitsrecht betrifft? Ich denke mal, nein. Und würdest du dich selber deswegen in die Kategorie ''haben dann meisten etwas mit dem Hirnlol'' einordnen?
attaatta am 3. Februar 2009 23:05 GdB 60% und Frührente wenn ich dürfte ,fühlte ich mich auch noch Leistungsfähig zumindeswt in gewissen Bereichen. Mit einer Grosszahl nichtbehinderter würde ich noch locker mithalten.

Weil auch Arbeitgeber nicht mit nem Gesetzbuch im Kopf geboren werden. Woher sollen die denn genau wissen was im SGB IX ab § 85 steht (bzw. dass da was zu dem Thema steht)?
Das muss er natürlich nicht Wissen, aber das erklärt nicht wieso schwerbehinderte Menschen als nahezu unkündbar angesehen werden.
bitmap am 31. Januar 2009 18:43 Es gibt halt festsitzende Irrtümer in den Köpfen. Genau so wie z.B. viele glauben, dass man während einer Krankschreibung nicht gekündigt werden könnte.