wir leben seit 5 jahren zusammen haben 4 kinder bei uns und eins lebt bei der leiblichen mutter.nicht nur das sie sich nicht um die zwei kleinen kümmert nein sie sieht es auch nicht ein unterhalt zu zahlen. als wir unterhalt forderten sagte sie zu uns wir sollen es einklagen sonst bekommen wir nichts.als es dann soweit war,hat sie die arbeit aufgegeben und ist ihren männern nach südafrika und aquador gefolgt also wieder nicht.nun hat sie ihrer tochter bei sich wohnen hat sich noch ein kind machen lassen und verklagt uns jetzt auf unterhalt.wieso müssen wir zahlen und sie nicht??vom amt kommt immer nur ja sie geht ja nicht arbeiten sonst nix.wir müssen beide arbeiten.ist das normal??

Guten Morgen, ob es normal ist oder nicht kann ich Dir nicht sagen, nur eines, nehmt Euch einen Rechtsanwalt, nur der kann Euch in so einer vertrackten Situation richtig beraten.
Was ich an deiner Frage nich verstehe, ein Kind lebt bei ihr, und die anderen Kinder bei Euch, sind diese Kinder auch ihre leiblichen Kinder, wenn ja dann kann sie meines Erachtens gar nichts von Euch verlangen.

Zwei Kinder von ihr leben bei euch, und ein Kind von ihr und deinem Mann leben bei ihr, ja? Dann hat sie Anspruch auf den Unterhalt für das Kind, das bei ihr lebt. Da der Unterhalt ein Anspruch des Kindes ist, kannst du nicht unbedingt diesen mit den Ansprüchen der Geschwister aufrechnen. Aber ihr müsstet doch eigentlich vom Jugendamt den sogenannten Unterhaltsvorschuss für die zwei Kinder bekommen?
sheela2011 am 12. März 2008 09:18 Tanzwiesel, bei meinen beiden " Großen " wurde der Unterhalt aufgerechnet. Mein Sohn lebte für ein halbes Jahr beim Vater, der forderte Unterhalt von mir ( obwohl er mir komischerweise nie welchen bezahlt hat ) mein Anwalt hat diese Forderung abgeschmettert mit der Aussage ein Kind lebt bei mir, eins bei ihm also wiegt sich das auf, so wurde es auch vom Gericht bestätigt.
Wieselchen1 am 12. März 2008 09:23 Ja, aber wahrscheinlich arbeitet dein Exmann auch. Hier liegt der Fall anders, weil die Exfrau ja nicht arbeitet. Da kann sie also den Unterhalt für ihr bei ihr wohnendes Kind nicht zum Ausgleich nehmen.
sheela2011 am 12. März 2008 09:37 Er arbeitet, richtig aber ich habe nicht gearbeitet, dann hätte ich wenigstens für die Tochter Unterhalt bekommen müssen, dem war aber nicht so. Liegt allerdings auch schon über 15 Jahre zurück.