Meine Freundin arbeitet bereits seit 3 Jahren freiberuflich als Werbeberaterin. Bisher hat sie keine Gewerbesteuer bezahlt. Jetzt kam eine Gewerbesteuer-Nachzahlung vom Finanzamt über die letzten 3 Jahre. Wieso ist ein freiberuflicher Berater gewerbesteuerpflichtig und andere Freiberufler nicht?

Wiki weiß es genau:
Als Freiberuf oder Freier Beruf werden Tätigkeiten bezeichnet, welche (nach heutigem deutschen Recht) nicht der Gewerbeordnung unterliegen und gemäß § 18 EStG und § 1 PartGG selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen.
Ein Ingenieurbüro, dass auch in Lohnarbeit Fertigungszeichnungen erstellt, ist gewerbesteurpflichtig.
Freiberufler sind auch gewerbesteuerfrei. Die Frage ist nur, ob die Tätigkeit als freiberufliche anerkannt wird. Das FA macht aus den meisten Tätigkeiten lieber gewerbliche Tätigkeiten. Da gibts auch ne Menge Rechtsprechung zu. Teilweise werden bei unterschiedlichen Städten gleiche Tätigkeiten mal als freiberuflich, mal als Gewerbe betrachtet. Viel Raum zum drüber zanken. Wie es genau bei der Tätigkeit Deiner Frundin aussieht kann ich nicht sagen. Da müsste man mal einen FAchanwalt für Steuerrecht kontaktieren - nach meiner Erfahrung sind auch Steuerberater nicht die beste Anlaufstelle für solche Fragen - und was die Ämter antworten kann man sich ja denken....
ich habe damals für meine weitere Tätigkeit als Tanzlehrerin im Internet x widersprechende Angaben gefunden.

Ich kenne ein Urteil, was allerdings für EDV-Beratern gilt. Dort ist nur von Gewerbesteuern befreit, wer in diesem Tätigkeitsfeld als Ingenieur arbeitet und auch ein entsprechendes Studium abgeschlossen hat (BFH, 18.04.2007, Az. XI R 29/06). Wer keinen Studienabschluss hat, gilt als gewerblich tätig und muss Gewerbesteuer zahlen.

sie ist nicht freiberuflich sondern selbständig und damit halt Gewerbesteuerpflichtig. Freiberuflich sind Architekten, Steuerberater und Anwälte.
so ist das nicht richtig. Theoretisch ist jede "höhere" Tätigkeit freiberuflich auszuüben - auch Lehrer. Aber eben wieder nicht alle.... ein weites Feld. s. meine antwort. übrigens sind auch freiberufler selbstständig
Nein, es ist schon so, wie ich geschrieben habe. Sie IST freiberuflich, sonst wäre sie ja nicht in der Künstlersozialkasse... Sie ist (Marketing-)Beraterin für Werbeagenturen etc.
tja, die Künstlersozialkasse kann ja eine andere Auffassung haben, als das FA.

Als Werbeberaterin ist sie selbständig, aber nicht freiberuflich - so sieht es das Finanzamt. Alter Streit...
Das Architekten, Steuerberater und Anwälte von der Gewerbesteuer befreit sind halte ich für eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Die o.g. Personengruppe ist selbständig und müsste als solche auch besteuert werden. Ich "wohne hier" und bezahle "hier" Gewerbesteuer weil ich eine kleine Firma habe. Ich produziere "hier" nichts. Lediglich meine Rechnungen schreibe ich von "hier". O.g. Personen arbeiten "hier", leben "hier", bezahlen aber keine Extrasteuer. Wahrscheinlich gehören zu viele Politiker dem o.g. Personenkreis an.
dann schreib ne Petition an den Bundestag. Aber die Frage beantwortet das doch nicht, oder?
nein, aber ich bekomme immer einen "Blutrausch" (scherz) wenn ich darüber nachdenke wie ungerecht die Besteuerung hier ist, und da freue ich mich wenn ich mal Dampf ablassen kann. Nutzen tuts natürlich nichts
ach, das ganze Leben ist hart aber ungerecht. ich käm ja ausm "blutrauschen" gar nicht mehr raus....
Du könntest alternativ ja auch die Abschaffung der Gewerbesteuer fordern. Immerhin zahlen wir in D ja irgendwie nur noch Steuern, Angaben und was weiss ich.
der Gedanke ist mir symphatisch, wenn auch leider unrealistisch.