Hallo, wir machen in Deutsch/Kommunikation ein Projekt ich hab ein fall bekommen und das sollte ich bearbeiten und dazu hätte ich paar fragen.
Der Fall lautet, ein Gast verlangt bei ein Gastronomie Betrieb ein Tablette weil er starke Kopfschmerzen hat und sonst nicht zur nächsten Konforenz kann, der Mitarbeiter bzw Schichtführer gibt den gast ein Tablette. der Gast ist erleichtert und bedakt sich dafür.
ein anderer Gast hat es mitbekommen und entschuldigt sich das er sich einmischt aber warnt den Mitarbeiter/Schichtführer bei der Ausgae von Tabletten vorsichtiger zu sein.
Die fragen lauten: Ist es erlaubt? Wen nicht, warum? Wo steht es denn? Darf man überhaupt Medizin raus geben? Hat der Gast der sich einmischt recht? Wenn ja wieso hat der Recht? Warum warnt er den jenigen davor vorsichtiger zu sein? Warum ist es gut dass der Gast ihn vorwarnt?
Würde mich freuen wenn sie die Antworten zu mein Fragen haben. und würde mich auf eine rückmeldung freuen.
Vielen Dank im Vorraus.
Mit freundlichen Grüssen
Vaia
Hallo , die Antwort kommt spät.. Weiss nicht, ob es noch nutzt: Man sollte als Hotel keine Tablette rausgeben, reagiert der Gast allergisch, kann man dafür haftbar gemacht werden. Das hat mit Verschreibungspflicht nichts zu tun: Apotheker müssen (theoretisch) auch beim Kauf von Asprirn auf Gefahren hinweisen, dafür haben sie die Ausbildung. Als Hotelier hat man diese Ausbildung halt nicht. Damit der Service nicht zu kurz kommt: Wenn ein Gast von mir etwas braucht, geb ich es ihm als Privatperson, ohne Zeugen und würde im Notfall alles abstreiten... Das ist deutsche Bürokratie ! Also vorsicht, der gutgemeinte Service kann voll nachhinten losgehen !!!

ich hab letztens auch einem gast eine kopfschmerztablette gegeben. man will ja auch, dass seine gäste wieder kommen und dann tut man alles, damit es ihnen gut geht
Wenn ein Mitarbeiter in einem Gastronomie-Betrieb von einem Gast gefragt wird, ob er eine Möglichkeit sieht, ihm bei starken Kopfschmerzen zu helfen, so tut er das als Privatperson, wenn er dem Gast eine Kopfschmerztablette gibt.Es gibt kein Gesetz, welches einem Menschen verbietet, einem anderen zu helfen.
ich denke das erlaubt ist! das weiss ich nicht ob in wo steht!!.Ich wurde mein gast dem packung geben und sie bitte das anwendung durch zu lesen. ich denke der gast das mich vorwarnt hatt recht wenn der medikament verschreibungspflichitig sind.

Also ganz sicher bin ich mir nicht. Aber alleine von meinem logischen Verstand her würde ich sagen, dass nichts dagegen spricht Medikamente herauszugeben, so lange sie nicht verschreibungspflichtig sind. Das Risiko liegt dann allein bei dem Gast. Er sollte sich keine einzelne Tablette geben lassen sondern die ganze Packung und sich selbst eine herausnehmen. Aber wie das nun rechtlich ist kann ich dir wirklich nicht sagen. Hoffe trotzdem geholfen zu haben.