CanyonGrand am 18.08.2009 um 14:40 Uhr
Ich denke der Begriff "lebenslänglich" impliziert ja bereits: Ein Leben lang!! Warum diese verwirrende Bezeichnung?

Weil das Bundesverfassungsgericht es für einen Verstoß gegen die Menschenwürde, Art. 1 GG, hält, jemanden wegzusperren, ohne ihm die Perspektive zu geben, wieder in die Gesellschaft zurückzufinden. Rückausnahme: Weiter bestehende Gefährung der Bevölkerung. Dann gibts Sicherheitsverwahrung.

Die lebenslange Freiheitsstrafe (umgangssprachlich oft mit lebenslänglich abgekürzt) ist in fast allen Staaten, in denen die Todesstrafe abgeschafft ist, die höchste Strafe, die das Strafrecht kennt. Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden.
Mit Ausnahme des Mordes und der Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch verjähren alle anderen Straftaten spätestens nach 30 Jahren.
Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe. Einem Verurteilten muss die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen.
Kannst nachlesen unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe
15 jahre
ich war aber auch der meinung dass es 25 jahre sind :O
CanyonGrand am 18. August 2009 14:42 von mir aus 15, das ist ja aber noch weniger
15 Jahre ist falsch!!! Wer vergibt dafür DH?!?! Siehe die Antworten von elenore und TwilightHeinz. Die bringen es auf den Punkt!
es sind 15 jahre
Totaler Blödsinn!

ich bin auch der meinung 15 jahre , aber verstanden habe ich das auch nie.

weil die deutsche Justiz m.E. nicht ganz richtig tickt... Die Amis sehen das etwas krasser.

Gute Frage! Und wenn dann ein Schwerverbrecher "3 Mal Lebenslänglich" bekommt und trotzdem nach 27 Jahren freigelassen wird, "weil er sich ja im Knast so gut benommen hat", warum dann nicht gleich zu 50 Jahren Haft verurteilen? Finde ich auch unlogisch und doof!
BingBing2009 am 18. August 2009 14:44 3 mal lebenslänglich wären dann 75 jahre :P
nein, wenns richtig ist dass es 15 jahre sin nicht ;D
leanderchen am 18. August 2009 14:47 Oder 45 Jahre, wenn einige andere User Recht haben. Na und? Wenn er so oder so nach 27 Jahren entlassen wird, kann man sich die Mühe mit "3 Mal Lebenslänglich" sparen und gleich eine hohe Zahl ansetzen. Das wollte ich damit schreiben.
OlioPL am 18. August 2009 14:45 GENAU ! Total sinnlos.

weil nach 25 jahren das meiste vom leben vorbei ist. wenn ein 25 jähriger lebenslänglich ins gefängnis kommt und mit 50 wieder frei ist, hat er kaum noch eine chance z.b. ein kind zu bekommen, zu heiraten... er hat sich nie ein richtiges leben aufgebaut.
CanyonGrand am 18. August 2009 14:44 und mit 50 den nächsten umbringt...

Weil in Deutschland (und in fast ganz Europa, außer Amerika) die Justiz grausame Menschen und Vergewaltiger nicht einsperren wollen. Man sieht ja was hier los ist: Einige bekommen 5 Bewährungen hintereinander ! Eine Bewährung: Chance für die Freiheit, tut man wieder was kommt man in den Knast. Wie soll man denn 5 Bewährungen bekommen ? Und wenn man hier jemanden vergewaltigt und tötet, bekommt man ja eh nur 2 Tage Knast oder eine kleine harmlose Anzeige. Gerechtigkeit, das Wort exisitiert nur im Duden.
leanderchen am 18. August 2009 14:48 Ich habe einen Bekannten bei der Kripo. Der sagt dazu immer "verurteilt zu einer Woche Fernsehverbot und einem Klaps auf die Finger"...

weil der schöne rechtstaat be..... ist, bei mir würde lebenslang auch lebens lang sein. vergewaltiger bekommen nur 2-3 jahre bewährung und möder villeicht 6 jahre aufwärts aber klein kriminelle bekommen 10 jahre aufwärts wo bleibt da die gerechtigkeit

weil du bei guter führung nach 25 jahren oder früher entlassen werden kannst

Weil man kann sich ja auch mal irren , dann ist es doch besser wenn er schon nach 15 Jahren wieder rau kann. Hat er eventuell noch sein Leben vor sich :-)
Weil es Straferlassungs- und -minderungsgründe gibt, z.B. bei lebenslang und unter bestimmten Umständen, die draußen gegeben sein müssen, kann z.B. nach 15 Jahren das Haftmaß herabgesenkt werden.
Es gibt schon ein echtes "lebenslang", und zwar bei geistig-abnormen Rechtsbrechern, also die bleiben in einer Anstalt oder wechseln diese. Die Täter mit ganz schweren Delikten (Einzelfälle) bleiben auch in der Regel.
Es sind mindestens 15 Jahre. Nach oben hin ist die Grenze der Tod des Gefangenen.
http://de.wikipedia.org/wiki/LebenslangeFreiheitsstrafe#DeutschesStrafrecht