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Wieso ist eine "lebenslängliche" Gefängnisstrafe trotzdem nur 25 Jahre?

gefragt von CanyonGrandCanyonGrand am 18.08.2009 um 14:40 Uhr

Ich denke der Begriff "lebenslänglich" impliziert ja bereits: Ein Leben lang!! Warum diese verwirrende Bezeichnung?


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TwilightHeinz81
beantwortet von TwilightHeinz81 am 18. August 2009 14:45
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Weil das Bundesverfassungsgericht es für einen Verstoß gegen die Menschenwürde, Art. 1 GG, hält, jemanden wegzusperren, ohne ihm die Perspektive zu geben, wieder in die Gesellschaft zurückzufinden. Rückausnahme: Weiter bestehende Gefährung der Bevölkerung. Dann gibts Sicherheitsverwahrung.


elenore
beantwortet von elenore am 18. August 2009 15:11
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Die lebenslange Freiheitsstrafe (umgangssprachlich oft mit lebenslänglich abgekürzt) ist in fast allen Staaten, in denen die Todesstrafe abgeschafft ist, die höchste Strafe, die das Strafrecht kennt. Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden.

Mit Ausnahme des Mordes und der Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch verjähren alle anderen Straftaten spätestens nach 30 Jahren.


Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe. Einem Verurteilten muss die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen.

Kannst nachlesen unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe


ricarda1989
beantwortet von ricarda1989 am 18. August 2009 14:41
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15 jahre

Kommentar von Simple_avatar7smallUuHrs am 18. August 2009 14:42

ich war aber auch der meinung dass es 25 jahre sind :O

Kommentar von 4d1587743ce5c13115b788726ddcb1absmallCanyonGrand am 18. August 2009 14:42

von mir aus 15, das ist ja aber noch weniger

Kommentar von Ruedi am 18. August 2009 22:42

15 Jahre ist falsch!!! Wer vergibt dafür DH?!?! Siehe die Antworten von elenore und TwilightHeinz. Die bringen es auf den Punkt!


Silva
beantwortet von Silva am 18. August 2009 14:41
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Das ist Gesetz und die sind manchmal verwirrend!;-)


anonym
beantwortet von amy2107 am 18. August 2009 14:41
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es sind 15 jahre

Kommentar von Ruedi am 18. August 2009 22:43

Totaler Blödsinn!


lotty
beantwortet von lotty am 18. August 2009 14:42
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ich bin auch der meinung 15 jahre , aber verstanden habe ich das auch nie.


tuppergirl
beantwortet von tuppergirl am 18. August 2009 14:42
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weil die deutsche Justiz m.E. nicht ganz richtig tickt... Die Amis sehen das etwas krasser.


leanderchen
beantwortet von leanderchen am 18. August 2009 14:43
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Gute Frage! Und wenn dann ein Schwerverbrecher "3 Mal Lebenslänglich" bekommt und trotzdem nach 27 Jahren freigelassen wird, "weil er sich ja im Knast so gut benommen hat", warum dann nicht gleich zu 50 Jahren Haft verurteilen? Finde ich auch unlogisch und doof!

Kommentar von B9265503df345d6cecb6d9b254d04721smallBingBing2009 am 18. August 2009 14:44

3 mal lebenslänglich wären dann 75 jahre :P

Kommentar von Simple_avatar7smallUuHrs am 18. August 2009 14:46

nein, wenns richtig ist dass es 15 jahre sin nicht ;D

Kommentar von De54bde66d6e47be2cec825a291b640dsmallleanderchen am 18. August 2009 14:47

Oder 45 Jahre, wenn einige andere User Recht haben. Na und? Wenn er so oder so nach 27 Jahren entlassen wird, kann man sich die Mühe mit "3 Mal Lebenslänglich" sparen und gleich eine hohe Zahl ansetzen. Das wollte ich damit schreiben.

Kommentar von A3ccc85f5820eb8085277833438a0f17smallOlioPL am 18. August 2009 14:45

GENAU ! Total sinnlos.


BingBing2009
beantwortet von BingBing2009 am 18. August 2009 14:43
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weil nach 25 jahren das meiste vom leben vorbei ist. wenn ein 25 jähriger lebenslänglich ins gefängnis kommt und mit 50 wieder frei ist, hat er kaum noch eine chance z.b. ein kind zu bekommen, zu heiraten... er hat sich nie ein richtiges leben aufgebaut.

Kommentar von 4d1587743ce5c13115b788726ddcb1absmallCanyonGrand am 18. August 2009 14:44

und mit 50 den nächsten umbringt...


OlioPL
beantwortet von OlioPL am 18. August 2009 14:43
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Weil in Deutschland (und in fast ganz Europa, außer Amerika) die Justiz grausame Menschen und Vergewaltiger nicht einsperren wollen. Man sieht ja was hier los ist: Einige bekommen 5 Bewährungen hintereinander ! Eine Bewährung: Chance für die Freiheit, tut man wieder was kommt man in den Knast. Wie soll man denn 5 Bewährungen bekommen ? Und wenn man hier jemanden vergewaltigt und tötet, bekommt man ja eh nur 2 Tage Knast oder eine kleine harmlose Anzeige. Gerechtigkeit, das Wort exisitiert nur im Duden.

Kommentar von De54bde66d6e47be2cec825a291b640dsmallleanderchen am 18. August 2009 14:48

Ich habe einen Bekannten bei der Kripo. Der sagt dazu immer "verurteilt zu einer Woche Fernsehverbot und einem Klaps auf die Finger"...


jannette1983
beantwortet von jannette1983 am 18. August 2009 14:51
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weil der schöne rechtstaat be..... ist, bei mir würde lebenslang auch lebens lang sein. vergewaltiger bekommen nur 2-3 jahre bewährung und möder villeicht 6 jahre aufwärts aber klein kriminelle bekommen 10 jahre aufwärts wo bleibt da die gerechtigkeit


sunshinii
beantwortet von sunshinii am 18. August 2009 14:41
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weil du bei guter führung nach 25 jahren oder früher entlassen werden kannst


Millionaer
beantwortet von Millionaer am 18. August 2009 14:44
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Weil man kann sich ja auch mal irren , dann ist es doch besser wenn er schon nach 15 Jahren wieder rau kann. Hat er eventuell noch sein Leben vor sich :-)


anonym
beantwortet von LowNils am 18. August 2009 14:45
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Weil es Straferlassungs- und -minderungsgründe gibt, z.B. bei lebenslang und unter bestimmten Umständen, die draußen gegeben sein müssen, kann z.B. nach 15 Jahren das Haftmaß herabgesenkt werden.

Es gibt schon ein echtes "lebenslang", und zwar bei geistig-abnormen Rechtsbrechern, also die bleiben in einer Anstalt oder wechseln diese. Die Täter mit ganz schweren Delikten (Einzelfälle) bleiben auch in der Regel.


Sascher
beantwortet von Sascher am 18. August 2009 14:45
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Es sind mindestens 15 Jahre. Nach oben hin ist die Grenze der Tod des Gefangenen.

http://de.wikipedia.org/wiki/LebenslangeFreiheitsstrafe#DeutschesStrafrecht


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