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wieso ist der betrag der hundesteuer so unterschiedlich?

gefragt von Netterbunny am 30.05.2009 um 20:01 Uhr
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hunde x 3.709 steuer x 2.326

Moggelle
beantwortet von Moggelle am 30. Mai 2009 20:01
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Das Recht zur Erhebung einer Hundesteuer haben die Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Städten und Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.

Daher variiert der Steuersatz von Gemeinde zu Gemeinde erheblich und oft wird die Steuerhöhe für den zweiten und jeden weiteren Hund, in der Regel pro Haushalt, nicht pro Halter, vervielfacht.

Viele Kommunen setzen daneben für bestimmte Hunderassen (sogenannte Kampfhunde) einen stark erhöhten Steuersatz fest, was vom Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2000 für grundsätzlich zulässig erachtet wurde.

Kommentar von mig112 am 30. Mai 2009 20:09

perfekt DH


anonym
beantwortet von user33 am 30. Mai 2009 20:01
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Können die Regionen doch selber festlegen meine ich

Kommentar von 17ccc9bca5c83a48ef547dfc390d5e12smallMoggelle am 30. Mai 2009 20:03

Die Gemeinden und Städte, besser gesagt.


schildi
beantwortet von schildi am 30. Mai 2009 20:02
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legen die Gemeinden oder Stadt fest


anonym
beantwortet von Regenmacher am 30. Mai 2009 20:01
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Weil jede Kommune anders darüber denkt.


anonym
beantwortet von Bini81 am 14. Juni 2009 15:19
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"Je mehr Einwohner, umso höher die Hundesteuer." - das stimmt so nicht!


gravelpit
beantwortet von gravelpit am 31. Mai 2009 08:04
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Das legt die jeweilige Gemeinde so fest, wie sie lustig ist... Je mehr Einwohner, umso höher die Hundesteuer.


48Clemens
beantwortet von 48Clemens am 30. Mai 2009 20:14
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Hundesteuer ist ein Privileg der Gemeinden, die die Gebürhen entsprechend festlegen können - im Endeffekt kommt es immer darauf an, was die Gemeinde damit beszwecken will, danach richtet sich die Höhe der Steuer - sihe das Beispiel mit den Kampfhunden - oder zunehmende Verschmutzung durch Hundekot (von umsichtigen Hundehaltern toleriert, am liebstnen Spielplätze)


anonym
beantwortet von mig112 am 30. Mai 2009 20:02
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für Kampfhunde bis zum zehnfachen des normalen Satzes - noch zu wenig, wie ich meine!!

Kommentar von 17ccc9bca5c83a48ef547dfc390d5e12smallMoggelle am 30. Mai 2009 20:03

Warum?

Kommentar von mig112 am 30. Mai 2009 20:08

Wenn ich dazu was schriebe, kämen Worte wie "Gesindel, Zuhälter mit kleinem Pippi- aber grossem Dobermann, Präkariat und sonstige unfähige Hundehalter" vor und ich würde vielleicht gesperrt - diskutieren wollen wir lieber im Forum...

Kommentar von 17ccc9bca5c83a48ef547dfc390d5e12smallMoggelle am 30. Mai 2009 20:09

Sind das Deine Ansichten, nein eher Vorurteile die Du gegenüber Haltern hast, die einen Hund haben, der nun mal leider als Kampfhund eingestuft wird??!!

Sehr schade!!!

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 30. Mai 2009 20:12

Die meisten Kampfhunde sind harmlos, solange sie nicht abgerichtet sind. In so einem Fall wäre eine Waffenscheinpflicht für den Hundehalter noch besser

Kommentar von mig112 am 30. Mai 2009 20:13

Wie gesagt, diskutieren tun wir im Forum. Nur soviel: Eine gewisse Anzahl von Personen hält sich einen Kampfhund als eine Art Prestigeobjekt und genau dann kann der Hund eine Gefahr für seine Umwelt werden...

Kommentar von 9affba6d94617221f1311a648cafbac4smallParvaneh am 31. Mai 2009 08:17

Und woher hast Du Dein Halbwissen um nicht zu sagen kein Wissen? Nur mal eine Frage von einer Dobermannhalterin. Schade, daß es für gewisse Menschen keine Steuererhebung gibt, zum 20fachen Satz.


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 30. Mai 2009 20:01
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Weil jede Stadt/Gemeinde das nach eigenem Gutdünken und Haushaltslage festlegen darf.


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