Ich habe gestern einen Gutschein von Zara gefunden, der leider letzten Monat abgelaufen ist. Finde das voll ärgerlich, weil den Gutschein hab ich noch nicht mal ein Jahr und das Geld ist jetzt futsch. Kann ich da noch was machen?

Laut EU-Recht darf ein bezahlter Gutschein auch nicht nach so kurzer Zeit verfallen.
Ich dachte Gutscheine dürfen doch gar nimmer verfallen...?
Ja, denn solche Guscheine dürfen höchstens nach 3 Jahren ihre Gültigkeit verlieren.
http://www.juraforum.de/forum/archive/t-154132/gutschein-mit-verfallsdatum
Und dazu gibt es noch jede Menge anderer Entscheidungen.

Die Verjährungsfrist von Gutscheinen beträgt 3 Jahre.
Steht ein früheres Verfalldatum auf Deinem Gutschein, gilt dies nicht.
Viel Spaß beim shoppen.
Das ist ein Trick, sie dürfen nicht verfallen, und der laden wird ihn dir auch ohne Murren abnehmen. Aber wenn auch nur 1% der Leute die einen kaufen oder geschenkt bekommen sagen: "der ist eh abgelaufen ich schmeiß ihn weg" Dann haben die schon einen hohen Gewinn mit nix gemacht...
das is nur ne dumme marketing strategie merhr nichs, es gibt aber auch läden da ist es anders
Warum sie verfallen dürfen, weiß ich leider auch nicht. Aber hast du schon mal im Geschäft nachgefragt? Mir ist das nämlich auch schon mal passiertund ich konnte die dann überzeugen, dass der Gutschein schon noch gilt. Musst aber sehr hartnäckig sein.

daß das Geld futsch sein soll, würde ich auf keinen Fall akzeptieren! Auch befristete Gutscheine, wenn man dafür bezahlt hat, sollten mindestens ein Jahr Gültigkeit haben. Wende Dich sehr höflich aber bestimmt an die Geschäftsleitung. Zumindest sollte man Dir ein Kulanzangebot machen. Und druck`alle Antworten aus, die Du hier bekommst,- nimm sie mit, vielleicht hilft es. Ich werde jedenfalls niemals einen Gutschein für meine Enkelin bei Zara ausstellen lassen.
Soviel ich weiß, müsste ein bezahlter Gutschein 3 Jahre gültig sein! Wenn es um einen höheren Betrag geht, würde ich rechtliche Schritte einleiten!
Ich würde trotzdem versuchen, den noch einzulösen. Oftmals zeigen die sich sehr kulant und machen das noch anstandslos.
Vor einem halben Jahr habe ich einen Reisegutschein für meine Eltern gekauft. Der war offiziell ebenfalls nur ein Jahr gültig, aber die Dame im Reisebüro sagte mir schon beim Kauf, dass man ggf. auch zu ihr kommen und den einfach verlängern lassen könnte.

ist nicht zulässig - ein Gutschein hat kein "Ablaufdatum" (solange es das Unternehmen gibt, müssen sie auch den GS annehmen). Die meisten Firmen versuchen zwar immer diese Strategie, aber wenn man mit dem Konsumentenschutz droht, werdens weich...
Richtig.