Wieso darf die Polizei menschen verletzen , aber Passanten nicht die Polizei?
Die Polizei muss mit keiner Strafe rechnen , wenn sie jemanden verletzt , aber bei Passanten ist es eine Straftat , wie kann das sein ...?
Landfriedensbruch.... irgendwie läuft da doch was falsch
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So einfach, wie Du das siehst, ist es nicht.
Auch die Polizei hat sich an geltendes Recht und Gesetz zu halten. Tut dies ein Beamter nicht, muss auch er mit Strafe rechnen.
Dies geschieht, je nach Schwere der Tat durch ein Diszipinarverfahren, Dienstausschluss oder auch Haftstrafe.
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Wer sagt, dass es für Polizisten keine Strafen (und den Strafen voran keine Untersuchungen gibt) wenn Polizisten jemanden verletzt haben?
Die Polizei ist die Exekutive ... das heißt, sie sorgt im Auftrag von uns ALLEN dafür, dass Gesetze eingehalten werden.
Dabei kann es zu Verletzungen kommen ... und zwar auf beiden Seiten, Polizisten werden im Einsatz (und in Ausübung ihres Berufes) oft genug verletzt und leider auch getötet.
Und die "Passanten" gegen welche die Polizei vorgehen MUSS ... die sind keine "harmosen" und unbeteiligten Passanten ... sondern Demonstranten ... oder schlimmer Straftäter, Kriminelle oder ähnliches .
Und natürlich ... und LEIDER, werden auch diese Menschen verletzt und manches Mal sogar getötet, aber das ist weder beabsichtigt noch geduldet ... und wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Polizist gegen seine Vorschriften und/oder gegen das Gesetz gehandelt hat, dann wird er sehr wohl angeklagt und auch bestraft.
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Schwachsinn. Zügel deinen Hass und verallgemeiner nicht.
Wenn Polizisten einen Passanten verletzen, dann aus Selbstverteidigungsgründen oder weil sie sich der Festnahme widersetzen, ergo - Selber Schuld!
Außerdem sind Polizisten auch nur Menschen und wenn du wüsstest, wie die Polizisten verbraucht, ausgenutzt und ausgelutscht werden, wäre diese Frage nicht aufgetaucht.
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Die Polizei darf niemanden verletzen, es sei denn aus Notwehr. Und wenn Passanten eindeutig zu Gewalt bereit sind, dürfen sich Polizisten auch verteidigen.
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Die Polizisten müssen auch mit einer Strafe rechnen, wenn sie Menschen verletzen. Sie müssen das Handeln in Notwehr belegen. Oft werden sie so lange vom Dienst supendiert, bis die Tat aufgeklärt ist. Es kann auch Disziplinarverfahren geben.
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Die Polizei darf auch keine Menschen verletzen, außer im Rahmen ihrer Aufgaben. Wenn du wissen willst, warum das so ist, mach dir Gedanken über das "Gewaltmonopol des Staates".
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Willst du vll darauf hinaus, dass die Polizei mit Schlagstöcken und Tränengas gegen die Demonstranten des Castor-Transport vorgeht?
Kommentar von PowerbassPowerbass 26.11.2011ja genau, im übrigen ist es doch schon Körperverletzung diesen Atommüll durch die Gegend zu fahren , da man ja auch der Strahlung ausgesetzt ist , auch wenn diese nur minimal ist.
Kommentar von Reiswaffel87Reiswaffel87 26.11.2011Nein, ist es nicht. Nicht einfach Begriffe verwenden, von denen man keine Ahnung hat.
Kommentar von MismidMismid 26.11.2011die Strahlung der man ausgesetzt wird, wenn ein Atommülltransport vorbei fährt ist sich 100 mal geringer als jeder Flug von Hamburg nach München, solange man sich nicht im Umkreis von 1 Meter von den Gleisen aufhält. Da der Aufenthalt sowieso verboten ist, spielt dies also keinerlei Rolle. Wenn du gegen Strom aus Atomkraftwerken bist, solltest als erstes mal deine Computer ausschalten um die Energie zu sparen die dafür notwendig ist
Kommentar von SzintilatorSzintilator 26.11.2011@Powerbass, was soll da wo Körperverletzung durch die Strahlung sein, es klettern doch Demonstranten auf den Castor, also ist da nichts mit Strahlung! Ω3
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Ich finde diese Frage völlig unberechtigt. Was würde die Polizei für einen Sinn habe, wenn jeder Polizisten verprügeln könnte? Und zudem stimmt das was du sagst nicht ganz. Nach
§ 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen(...)Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe(...).
(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
Also man kann Polizisten die nicht rechtmäßig handeln Gewalt androhen!
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Du kannst nicht erwarten, wenn Du nur eine weitläufige Frage stellst, daß Du eine präzise Antwort bekommst, es kommt immer auf die gegebenen Umstände an, letztlich wird solches nur vor dem Gericht geklärt werden können! Ω3
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Der oberste Souverän sollte eigentlich das Volk sein, aber unsere Demokratie ist irgendwie abgerutscht, so dass sich Justiz und Polizei gegenseitig schützen. Aber zur Ehrenrettung unserer Demokratie sei gesagt, dass unsere Gesetze und die Legislative ausgezeichnet sind. Die Justiz müsste lediglich irgendwie gezwungen werden, sich an die Gesetze zu halten. Wie das gehen soll, weiß ich aber auch nicht.
Kommentar von strandpartystrandparty 26.11.2011Was man machen könnte: Gerichtspräsidenten müssten sich regelmäßig dem Volk zur Wahl stellen müssen. Da würden dann konkurrierende Kandidaten die Skandale des jeweils anderen thematisieren. Dann müsste sich auch die Polizei an die Gesetze halten, weil sie sonst verurteilt würden, denn ein Richter könnte sich keinen Justizskandal leisten, wenn die Richter um ihre Posten vom Volk gewählt werden müssten. So ungefähr könnte es funktionieren.
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Nein, da läuft überhaupt nichts falsch.
Der Staat hat das Gewaltmonopol, das heißt, dass er Gesetze notfalls auch mit Gewalt durchsetzen darf und muss. Verstoßen beispielsweise Demonstranten gegen Gesetze indem sie eine Straße besetzen, dann räumt die Polizei diese Blockade und das notfalls auch mit unmittelbarem Zwang. Gehen Polizisten dabei aber jenseits der Gesetze und der Prämisse der Verhältnismäßigkeit zu Werke machen auch sie sich strafbar und müssen mit Strafverfolgung rechnen. Als "normaler" Bürger hat man diese Rechte eben nicht, da Strafverfolgung und die Durchsetzung von Gesetzen in einem Rechtsstaat Sache des Staates ist.
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halt dich einfach an die Gesetze
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ein polizist bekommt in den meisten fällen auch probleme, wenn er beispielsweise bei einer demo einen passant verletzt. voraussetzung ist natürlich, dass du als verletzter passant den polizisten, der dir eine bestimmte wunde zugefügt hat, identifizieren kannst. dann verklagst du den betreffenden polizist und er muss erstmal mit einem disziplinarverfahren fertig werden :)
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Wenn ein Polzist einen Menschen einfach nur so verletzt, dann wird der wohl mächtig Ärger bekommen. Sollte so was auf einer Demo oder Ähnlichem passieren ist es natürlich schwer Ihm das nachzuweisen.
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polizisten dürfen doch nicht einfach so leute verletzen nur wenn jemmand agresiv reagiert können sie ihn festhalten aber dazu müssen sie ihn nicht schwer verletzen
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"Die Polizei muss mit keiner Strafe rechnen , wenn sie jemanden verletzt"
wo steht das geschrieben?
Kommentar von hohlbeinfanhohlbeinfan 26.11.2011dort, wo auch steht, dass polizisten unerkannt bleiben dürfen.
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Die Polizei darf auch nicht alles. Aber da sie die Allgemeinheit und auch die eigene Gesundheit und Leben zu schützen haben, haben sie oftmals auch eine günstigere Position bei der Wahl der Mittel.
Wäre es Dir lieber, wenn die Polizei nichts tun dürfte, wenn Dich mal jemand mit einer Waffe bedroht?
Kommentar von PowerbassPowerbass 26.11.2011Aber wenn ich sehe wie ein Polizist jemanden schlägt , dann muss ich den Polizisten doch theoretisch Festhalten , da er ja eine Straftat begeht.Schwere Körperverletzung
Kommentar von hancohanco 26.11.2011Nein. Dann darfst Du ihn anzeigen!
Kommentar von PowerbassPowerbass 26.11.2011Wenn er also jemanden tot schlägt , soll ich nicht eingreifen ? Irgendwie Hirnrissig oder?
Kommentar von hancohanco 26.11.2011Nein - hirnrissig ist, dass Du behauptest, die Polizei würde einfach willkürlich jemanden totschlagen!
Kommentar von ReservistReservist 26.11.2011Kommentar von Reiswaffel87Reiswaffel87 26.11.2011Völlig falsch, Powerbass. Wenn ein Polizist jemanden schlägt, dann handelt es sich dabei in den aller wenigsten Fällen um eine strafbare Körperverletzung im Amt, sondern um die Durchsetzung von Anordnungen oder ähnlichem durch unmittelbaren Zwang.
Nun ja - im Rahmen schon. Die Wahl der Mittel muss aber den Umständen angepasst sein.
Das ist Unsinn. Es darf auch aus anderen Gründen als aus Notwehr unmittelbarer Zwang ausgeübt werden
Da liegst du falsch, Soulcancer. Die Polizei hat weit mehr Eingriffsmöglichkeiten, als bloß in Notwehr. Tipp: Schau einfach mal in das Polizeigesetz deines Bundeslandes.