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wieso bekomme ich kein mehrbedarf,für behinderung

gefragt von zauberengel444 am 17.04.2008 um 8:40 Uhr

ich lebe von harz4,habe eine behinderung,bekomme aber kein mehrbedarf,wieso nicht,verstehe ich nicht.lg


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Reply


pippi60
beantwortet von pippi60 am 17. April 2008 08:43
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Dir steht nicht unbedingt ein Mehrbedarf zu weil Du behindert bist. Mehr Geld bekommst Du nur, wenn Du wegen der Behinderung höhere Ausgaben hast, z.B. wegen Diabetes eine spezielle Ernährung benötigst. Leider!

Kommentar von zauberengel444 am 17. April 2008 08:49

danke,damit ist meine frage beantwortet.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 17. April 2008 10:11
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Welche der folgenden mehrbedarfsfähigen Erkrankungen hast Du?

  • Diabetis
  • HIV
  • Krebs
  • Morbus Cron
  • Niereninsuffienz
  • Leberversagen
  • Gicht
  • Magengeschwür
  • Zöliakie
  • erhöhte Blutfettwerte
  • Neurodemitis
  • MS

Falls nichts davon auf Dich zutrifft steht Dir kein Mehrbedarf zu.


anonym
beantwortet von IWoasAlles am 17. April 2008 08:41
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Wie groß/kleinist die Behinderung und um was für eine Behinderung handelt es sich?

Kommentar von zauberengel444 am 17. April 2008 08:43

habe 80ig prozent,habe zwei hörgeräte,und habe ein etwas kurzes bein

Kommentar von IWoasAlles am 17. April 2008 08:45

Rechtfertigt Deine behinderung einen Mehrbedarf z.B. an Lebensmitteln oder anderen Dingen die im regelsatz enthalten sind? brauchst Du z.B. spezielle Nahrungsmittel?


anonym
beantwortet von rosenrot41 am 28. April 2008 15:28
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Hallo, ich muss hier nochmal nachhaken, hast Du bei deiner Rentenversicherung oder dem Arbeitsamt mal " Teilhabe am Arbeitsleben" beantragt und " Eingliederungsbeihilfe? Bist Du teilweise oder voll erwerbsgemindert? Also Geld vom SozI oder ARGE.

Man bekommt Mehrbedarf wegen Behinderung, wenn , z.B, Sozialamt. Unter 65 J. voll erwerbsgemindert und das Kennzeichen " G " hat, also Ausweis.

Arge: wenn man Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt bekommen hat und Eingliederungsbeihilfe, außerdem teil erwerbsgemindert ist. Ich würde nicht so einfach aufgeben. In so einer Situation kann man jeden Cent gebrauchen.

Das einzige was ich noch herausfinden muss ist, in dem dazugehörigen Gesetz steht:

Es reicht nicht aus das die Voraussetzungen zur Teilhabe oder Eingliederung gegeben sind und tatsächlich Leistungen hierfür erbracht werden müssen. Ich konnte noch nicht herausfinden, wie genaus dies definiert ist. Viel Erfolg.

Sobald ich genaueres weiß , denke ich an Dich.

Gruß Rosenrot41




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