
Ab dem 1. Januar 2009 ändert sich die Art und Weise, wie die Kirchensteuer vereinnahmt wird. Dann können die Banken die Kirchensteuer direkt als Zuschlag auf die Abgeltungssteuer einbehalten und an die Kirchen abführen. Bisher hat das Finanzamt das Geld eingezogen und weitergeleitet. In den Formularen, die jeder Kontobesitzer von seiner Bank erhält, sollen die Mitglieder der evangelischen Kirche ihre Konfessionszugehörigkeit „evangelisch“ eingetragen
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Quelle: http://kuerzer.de/YRN0OujOP
Die geplante Abgeltungssteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen und Veräußerungsgewinne wirkt sich auch auf die kirchensteuerpflichtigen Anleger aus. Entweder bekommt man die Kirchensteuer als Teil der Abgeltungssteuer direkt bei der Bank abgezogen oder man lässt sich vom Finanzamt zur Kirchensteuer veranlagen. Dafür musst Du allerdings deiner Bank deine Religionszugehörigkeit mitteilen.

Hioer erfährst du mehr http://www.meine-finanzseite.de/Abgeltungssteuer.asp

Ab Januar gibt es keine Zinsabschlagsteuer mehr. Dann gibt es 801 Euro Freibetrag für Zinsen pro Kopf. Darüber hinaus werden 25 % Abgeltungssteuer einbehalten, eben mit oder ohne Kirchensteuer, so wie man es wünscht. Mit der Abgeltungsteuer ist die Versteuerung von Kapitalerträgen wie Zinsen, Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften und Gewinne aus Aktienverkäuften... abgegolten.
Sollte man weniger als 25 % Grenzsteuersatz haben, so kann man ALLE Kapitalerträge angeben und erhält einen Teil der Steuer zurück.
DH! wanda0102 hat sehr wahrscheinlich ihre kontoauszüge genau angeschaut!!!
Achtung! Leute, die ausgetreten sind, sollen da nicht "Evangelisch" schreiben - so wie in einer Art allgemeinen Abfrage, wo man sich zugehörig sieht. Denn das könnte als Wiedereintritt gewertet werden - bei anderen amtlichen Daten gab es Fälle, wo die Kirchen das als Wiedereintritt werteten.