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Wielange verliert man den Führerschein?

gefragt von Himmelsmensch am 15.07.2009 um 14:37 Uhr

Wielange verliert man den Führerschein wenn man Betrunken fährt und es zu einem Unfall mit 1,5 Promille kam? Personenschaden ist keinder vorhanden, was wäre die Mindeststrafe und wovon ist es abhängig wann die Mindest- und wann die Höchststrafe verteilt wird?


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Camoli
beantwortet von Camoli am 15. Juli 2009 14:38
4x
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Nicht lang genug


1895er
beantwortet von 1895er am 15. Juli 2009 14:38
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ganz klar eine MPU!!! dann viel spaß und glück auf!

Kommentar von Himmelsmensch am 15. Juli 2009 14:44

MPU gibt es erst ab 1,6

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 15. Juli 2009 14:47

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die MPU wird zwar regelmäßig erst ab 1,6 %o "verordnet", kann in schweren Fällen oder Wiederholungsgefahr auch bei deutlich niedrigeren BAK angeordnet werden.

http://www.mpu-help.de/20010507-BayVGH.php

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 15. Juli 2009 14:50

Bei 1,5 und Unfall immer

Kommentar von Himmelsmensch am 15. Juli 2009 15:04

Wie sieht es bei 1,4 aus?

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 15. Juli 2009 15:51

Die Anordnung der MPU liegt bei unter 1,6 %o im Ermessen der Führerscheinbehörde. Bei wiederholten Trunkenheitsdelikten oder Verdacht auf schädlichen Gebrauch von Alkohol wird die MPU oft auch bei weit niedrigeren BAK angeordnet.


Krainy
beantwortet von Krainy am 15. Juli 2009 14:38
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Geldstrafe und bestimmt 1 Jahr weg. und ordentlich Punkte.


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 15. Juli 2009 14:38
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Meines Wissens mindestens sechs Monate Fahrverbot und dann eine MPU.


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 15. Juli 2009 14:39
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Die Führerscheinsperre wird sicher mindestens ein Jahr betragen.

Bei der Konstellation ist auch die MPU so gut wie sicher, und somit bei wiederholt negativem Ergebnis auch ein lebenslanges Fahrverbot denkbar.



anonym
beantwortet von buraker am 15. Juli 2009 14:38
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1,5 ohaaaa da kriegst du nie wieder dein führerschein und man muss bestimmt so 200-500€ geldstrafe bezahlen


anonym
beantwortet von rotogais am 15. Juli 2009 14:38
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man bekommt ihn leider schon viel zu schnell zurück.


anonym
beantwortet von anjanni am 15. Juli 2009 14:39
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Wenn Du nicht gerade als Taxifahrer auf Deinen Führerschein angewiesen bist, um Deiner Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, ist der sicherlich für ein Jahr mindestens weg. Außerdem darfst Du dann danach Deine Tauglichkeit nachweisen.

Die Geldstrafe dürfte auch nicht "von schlechten Eltern" sein...

Kommentar von C0b27b57c1ffcff81a2bd6155c5d904bsmallsupergirl2271 am 15. Juli 2009 14:40

Ob du auf deinen Führerschein angewiesen bist interessiert niemanden,dass muss man sich vorher überlegen,bevor man sich alkoholisiert hinter's Steuer setzt

Kommentar von anjanni am 15. Juli 2009 14:47

Es sind schon Leute damit durchgekommen... Habe ich erlebt. Die bekamen dann "nur" eine saftige Geldstrafe. - Okay, vielleicht waren es etwas weniger Promille...


sun800
beantwortet von sun800 am 15. Juli 2009 14:39
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hmm...in deutschland weiss ich nicht, aber in italien, verlierst du auto und kriegst 1 Jahr Führerscheinentzug und zudem noch eine saftige strafe von ca. 2.000-5.000€...


rapido
beantwortet von rapido am 15. Juli 2009 14:39
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Gehe zur ADAC-Geschäftsstelle. Dort gibt es ein Büchlein, das dir alle Fragen beantwortet. Lass dich hier nicht verrückt machen - das entschuldigt allerdings nicht deine offensichtliche Verfehlung.

Kommentar von Himmelsmensch am 15. Juli 2009 14:47

wie heißt das büchlein?


DerEntomologe
beantwortet von DerEntomologe am 15. Juli 2009 14:40
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Der Lappen ist mind. 1 Jahr weg, die Geldstrafe wird auch nett ins Portemonnaie hauen. MPU dürfte auch verordnet werden und das Punktekonto in Flensburg wird dicker. Im Suff fahren und 'nen Crash bauen - eigentlich ist die Strafe für so einen Schwachsinn noch viel zu lasch.


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 15. Juli 2009 14:45
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Kommt darauf noch an, ob Wiederholungstäter und auf das Bundesland, sowie Deinen Job. Einem Bürgermeister im Fränkischen hat wohl aufgrund seiner Kontakte bei über 2,4 Promille nur 11 Monate weg bekommen. Also, wenn Du Bürgermeister bist, könnte es günstiger sein. Dann ist noch die Frage, ob Du den Führerschein gleich abgegeben hast, er Dir auch rechtgültig entzogen wurde. Jedoch unter 13-18 Monate wird es nix und MPU ist aufgrund der Promille Pflicht.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 15. Juli 2009 14:46
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Das Mindeste ist Geldstrafe. FHS kann bis zu fünf Jahren ausgeurteilt werden. Hier hat der tatrichter einen Ermessensspielraum hinsichtlich des strafmaßes und kann deshalb von hier aus nicht beurteilt werden.

Verwaltungsmäßig wird die FE mindestens für 1 Jahr entzogen und es gibt Punkte in Flensburg.

Zum Neuerwerb der FE ist eine MPU erforderlich.

Kommentar von Himmelsmensch am 15. Juli 2009 14:47

nein mpu erst ab 1,6

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 15. Juli 2009 20:58

Die MPU hat in diesem Fall nichts mit den Promille zu tun sondern mit der Dauer des Führerscheinentzugs.


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