Wielange verliert man den Führerschein wenn man Betrunken fährt und es zu einem Unfall mit 1,5 Promille kam? Personenschaden ist keinder vorhanden, was wäre die Mindeststrafe und wovon ist es abhängig wann die Mindest- und wann die Höchststrafe verteilt wird?
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ganz klar eine MPU!!! dann viel spaß und glück auf!
MPU gibt es erst ab 1,6
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die MPU wird zwar regelmäßig erst ab 1,6 %o "verordnet", kann in schweren Fällen oder Wiederholungsgefahr auch bei deutlich niedrigeren BAK angeordnet werden.
Volker13 am 15. Juli 2009 14:50 Bei 1,5 und Unfall immer
Wie sieht es bei 1,4 aus?
Die Anordnung der MPU liegt bei unter 1,6 %o im Ermessen der Führerscheinbehörde. Bei wiederholten Trunkenheitsdelikten oder Verdacht auf schädlichen Gebrauch von Alkohol wird die MPU oft auch bei weit niedrigeren BAK angeordnet.

Geldstrafe und bestimmt 1 Jahr weg. und ordentlich Punkte.

Meines Wissens mindestens sechs Monate Fahrverbot und dann eine MPU.
Die Führerscheinsperre wird sicher mindestens ein Jahr betragen.
Bei der Konstellation ist auch die MPU so gut wie sicher, und somit bei wiederholt negativem Ergebnis auch ein lebenslanges Fahrverbot denkbar.
1,5 ohaaaa da kriegst du nie wieder dein führerschein und man muss bestimmt so 200-500€ geldstrafe bezahlen
man bekommt ihn leider schon viel zu schnell zurück.
Wenn Du nicht gerade als Taxifahrer auf Deinen Führerschein angewiesen bist, um Deiner Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, ist der sicherlich für ein Jahr mindestens weg. Außerdem darfst Du dann danach Deine Tauglichkeit nachweisen.
Die Geldstrafe dürfte auch nicht "von schlechten Eltern" sein...
supergirl2271 am 15. Juli 2009 14:40 Ob du auf deinen Führerschein angewiesen bist interessiert niemanden,dass muss man sich vorher überlegen,bevor man sich alkoholisiert hinter's Steuer setzt
Es sind schon Leute damit durchgekommen... Habe ich erlebt. Die bekamen dann "nur" eine saftige Geldstrafe. - Okay, vielleicht waren es etwas weniger Promille...

hmm...in deutschland weiss ich nicht, aber in italien, verlierst du auto und kriegst 1 Jahr Führerscheinentzug und zudem noch eine saftige strafe von ca. 2.000-5.000€...

Gehe zur ADAC-Geschäftsstelle. Dort gibt es ein Büchlein, das dir alle Fragen beantwortet. Lass dich hier nicht verrückt machen - das entschuldigt allerdings nicht deine offensichtliche Verfehlung.
wie heißt das büchlein?

Der Lappen ist mind. 1 Jahr weg, die Geldstrafe wird auch nett ins Portemonnaie hauen. MPU dürfte auch verordnet werden und das Punktekonto in Flensburg wird dicker. Im Suff fahren und 'nen Crash bauen - eigentlich ist die Strafe für so einen Schwachsinn noch viel zu lasch.

Kommt darauf noch an, ob Wiederholungstäter und auf das Bundesland, sowie Deinen Job. Einem Bürgermeister im Fränkischen hat wohl aufgrund seiner Kontakte bei über 2,4 Promille nur 11 Monate weg bekommen. Also, wenn Du Bürgermeister bist, könnte es günstiger sein. Dann ist noch die Frage, ob Du den Führerschein gleich abgegeben hast, er Dir auch rechtgültig entzogen wurde. Jedoch unter 13-18 Monate wird es nix und MPU ist aufgrund der Promille Pflicht.

Das Mindeste ist Geldstrafe. FHS kann bis zu fünf Jahren ausgeurteilt werden. Hier hat der tatrichter einen Ermessensspielraum hinsichtlich des strafmaßes und kann deshalb von hier aus nicht beurteilt werden.
Verwaltungsmäßig wird die FE mindestens für 1 Jahr entzogen und es gibt Punkte in Flensburg.
Zum Neuerwerb der FE ist eine MPU erforderlich.
nein mpu erst ab 1,6
ErsterSchnee am 15. Juli 2009 20:58 Die MPU hat in diesem Fall nichts mit den Promille zu tun sondern mit der Dauer des Führerscheinentzugs.