Ein Freund von mir hat das Problem, dass sein Sohn studiert und studiert und studiert. Er wird einfach nicht fertig. Wielange muss er ihm den Unterhalt bestreiten wenn er nicht zum Ende kommt?

Eltern müssen auch nicht für Bummelstudenten zahlen, wobei ein Fehlsemester nicht sofort zur Einstellung von Unterhaltszahlungen berechtigt. Eltern dürfen aber erwarten, dass ein Studium mit der nötigen Zielstrebigkeit geführt wird.

Solange das Kind in der Ausbildung ist, maximal aber bis zum 27. Lebensjahr.

Wenn er weit über die Regelstudienzeit hinaus und weit über 25 Jahre alt ist, kannst du aufhören zu zahlen. Wann genau, weiß ich leider nicht. Sonst könnte jeder bis zum 50. Lebensjahr studieren - falls nicht vorher die Zwangexmatrikulation kommt... Anell

Sogenannter Ewig-Student? Mit 27 ist Schluß mit Unterhalt, dann sollte er auch fertig sein.

bis es die erste Ausbildung abgeschlossen hat, max. aber bis 25....oder doch 27?