Wie lange muß ein Amerikaner als freiwilliges Mitglied oder im Angestelltenverhältnis an einer Sprachschule(Lehrer) in die RV einzahlen , um ab 67J Rentenanspruch gegenüber der RV zu haben? Gibt es dann eine Residenzpflicht , um an die Rente zu kommen?

Residenzpflicht ist gut !!!
Dann kriegen unsere Rentner auf Malle erst mal nix mehr.
Also ist egal, wo er seine Rente verprassen will und der Rentenanspruch ist unabhängig von der Nationalität.
Ich denke, auch Amerikaner müssen mindestens 15 Jahre Anwardschaftszeit nachweisen und dann mindestens 5 Jahre in die Kassen eingezahlt haben.
jeder egal ob In oder Ausländer mindestens 5 Jahre. Es ist egal wo man seinen Wohnsitz hat, aber die Rente kann je nach Wohnsitz gekürzt werden
Da Deutschland mit den vereinigten Staaten ein Sozialversicherungsabkommen hat, zählen auch amerikanische Beitragszeiten mit, wenn geprüft wird, ob ein Anspruch aus der deutschen Rentenversicherung besteht.
Anders herum ist es genauso.
Gezahlt wird nur aus den Beiträgen, die im entsprechenden Sozialversicherungssystem gezahlt wurden.
Es gibt eine Mindestgrenze von einem halben oder ganzen Jahr.
Wenn diese unterschritten wird, wird die Rente des anderen Landes um diese Zeit pauschal erhöht.
Es kann also auch zu einem Rentenanspruch mit 63 Jahren kommen, wenn derjenige insgesamt mehr als 35 Jahre gearbeitet hat.
Weitere Informationen findest du hier:
Jupp, die beraten kostenlos! http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_6234/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmapnode.htmlnnn=true
Uff, er kappt den Link. Also: http://www.deutsche-rentenversicherung.de -> Beratung -> Beratungsstellensuche