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wielange kann man eine jahresnebenkostenabrechnung beanstanden?

gefragt von marion210866 am 19.07.2008 um 22:05 Uhr

mir ist letztens aufgefallen das mein vermieter mir vor etwa 3jahren eine überhöhte nebenkostenabrechnung ausgestellt hatte.als ich ihn darauf an sprach,tat er das mit dem argument ( da kommen sie aber ein wenig spät mit) ab.meine frage ist , stimmt das,ist es zu spät dagegen anzugehen?


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bitmap
beantwortet von bitmap am 19. Juli 2008 22:19
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Lena101
beantwortet von Lena101 am 19. Juli 2008 22:19
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Der Mieter kann seinerseits die Abrechnung nur innerhalb von 12 Monaten ab Erhalt beanstanden http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk14_merkblatt-ne...


anonym
beantwortet von Saarland60 am 19. Juli 2008 22:21
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Da hat er Recht. Mit etwas mehr Intelligenz hättest du die Abrechnung früher überprüft.


anonym
beantwortet von opderberg am 19. Juli 2008 22:48
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Gegen die 3 Jahre alte Abrechnung kannst Du nicht mehr vorgehen. Aber gegen die ab heute folgenden. Wenn Du Forderungen kommentarlos bezahlst, erkennst Du deren Richtigkeit an. Ausser Du Zahlst unter Vorbehalt der Richtigkeit und behältst Dir eine Prüfung vor.




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