mir ist letztens aufgefallen das mein vermieter mir vor etwa 3jahren eine überhöhte nebenkostenabrechnung ausgestellt hatte.als ich ihn darauf an sprach,tat er das mit dem argument ( da kommen sie aber ein wenig spät mit) ab.meine frage ist , stimmt das,ist es zu spät dagegen anzugehen?

Der Mieter kann seinerseits die Abrechnung nur innerhalb von 12 Monaten ab Erhalt beanstanden http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk14_merkblatt-ne...
Da hat er Recht. Mit etwas mehr Intelligenz hättest du die Abrechnung früher überprüft.
Gegen die 3 Jahre alte Abrechnung kannst Du nicht mehr vorgehen. Aber gegen die ab heute folgenden. Wenn Du Forderungen kommentarlos bezahlst, erkennst Du deren Richtigkeit an. Ausser Du Zahlst unter Vorbehalt der Richtigkeit und behältst Dir eine Prüfung vor.