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Wielange kann man bei HartzIV Widerspruch einlegen?

gefragt von Mef88 am 04.11.2009 um 16:20 Uhr

Habe jetzt erst erfahren, dass eBay-Einkünfte aus privaten Verkäufen nicht angerechnet werden dürfen. In meinem Bescheid von März 2009 wurde eBay allerdings verrechnet. Habe es damals aus Unwissenheit so hingenommen. Wielange kann ich Widerspruch einlegen?

Schonmal Danke für die Antworten!


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Novitaurus
beantwortet von Novitaurus am 4. November 2009 16:21
2x
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Die Antwort auf diese Frage steht im Bescheid des Amtes. Einfach darin nachlesen oder wende Dich an einen Juristen.

Kommentar von 475c790f541940fb1f794590a3c7850csmallSchokokeks1987 am 4. November 2009 16:22

DH!!!!!!

Kommentar von E7cfa5d9d18157d2bcf28135b8d09d99smalljoerg1611 am 4. November 2009 16:23

D.r-- Nicht sehr "hilfreich".......

Kommentar von D999d28c5dff6d8b9d8df1752dfdfbbasmallNovitaurus am 4. November 2009 16:24

Dann mach's besser, denn nur kritisieren hilft nicht weiter.


Schokokeks1987
beantwortet von Schokokeks1987 am 4. November 2009 16:21
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1 monat nach bekannt werden!

Kommentar von Simple_avatar4smallaloiskredo am 4. November 2009 16:21

aber es wurde falsch berechnet, zumal das ja nur eine Umwandlung von Vermögen ist!

Kommentar von 475c790f541940fb1f794590a3c7850csmallSchokokeks1987 am 4. November 2009 16:23

dann frag deinen Sachbearbeiter´bezüglich dieser Sache! wenn das Amt einen Fehler gemacht hat wird nochmal neu gerechnet für d. Vergangenheit!

Kommentar von 6ccc4c0fc261f7a2a2e2984ff944fdf8smallVirtualSelf am 4. November 2009 16:39

Hattest du denn das Vermögen, das jetzt umgewandelt wurde, angegeben?
Wenn nicht, hast du ggf. ein Nachweis-Problem.

Kommentar von Mef88 am 5. November 2009 17:11

na ich habe auf jeden fall nicht in den antrag reingeschrieben, ich hab noch so und so viele handys und so und so viele andere sachen und die werde ich jetzt verkaufen... hatte nur gesagt, dass ich gelegentlich sachen auf ebay verkaufe.


aloiskredo
beantwortet von aloiskredo am 4. November 2009 16:21
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wenn es falsch berechnet wurde denke ich mindestens ein Jahr!!

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 4. November 2009 16:24

"Denken" heißt in dem Fall: Nicht wissen.


Berserker
beantwortet von Berserker am 4. November 2009 16:22
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Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 4. November 2009 16:23
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Stimmt das wirklich, dass Hartz IV-Empfänger in Ebay ruhig mehr als 160 Euro Umsatz machen dürfen? Hm - ein Bekannter von mir bezieht leider Hartz IV und er sagte mir, dass die darüber auf dem Laufenden sind und er nicht darüber kommen dürfte. Hm..........


Schokokeks1987
beantwortet von Schokokeks1987 am 4. November 2009 16:24
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Zu Ebay-Verkäufen: wenn es nr ab und zu ist ist es kein problem! Aber wenn es so langsam regelmäßig wird kann man es als nebengewerbe sehen!!!


abzockeranwalt
beantwortet von abzockeranwalt am 4. November 2009 16:27
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es gibt die möglichkeit "wiedereinsetzung in den vorigen stand" zu beantragen. fallschilderungen sowie muster-texte zum thema gibt es im anderen internet-foren.

Kommentar von 72c883d04e36265281c5cedac20c03fasmallReinerUnsinn am 4. November 2009 16:48

Nein.

Nicht wenn einer die Frist aus eigener Unkenntnis versäumt.

Nur bei Unverschulden.


anonym
beantwortet von regi54 am 7. November 2009 15:28
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Hallo, Du kannst nach Erhalt Deines Bescheides innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Ist diese Frist verstrichen, dann hat jeder die Möglichkeit für max. 4 jahre zurück, also z. Zt. für alle Leistungs- und Änderungsbescheide, sowie sonstige abgelehnte Anträge bis 01.01.2005, durch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X alle Bescheid wieder "Aufleben zu lassen. Du musst diesen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X formlos stellen. Die ARGE wird Dir in diesem Fall mal ausnahmsweise schnell antworten, denn sie macht ja keinen Fehler. Darin steht dann, dass die Überprüfung keinerlei Fehler und Falschbeechnungen ergeben hat. Wenn Du diesen Antragsbescheid in Händen hast, dann kannst Du für alle Bescheide wieder sämtliche Rechtsmittel in einer Frist von 4 Wochen wieder geltend machen. Das heisst, du kannst jetzt gegen einen Bescheid aus März 09 Widerspruch einlegen. Nach dem Du den Widerspruchsbescheid (dauert ca. 3 Monate und ist normal) hast, und die ARGE lehnt ab, dann kannst Du beim Sozialgericht Klage einreichen. Du solltest aber nach dem Überprüfungsantrag und dem Bescheid einen Fachanwalt konsultieren. Dieser kann dann gegen alle falschen Bescheide und Antragsablehnungen vorgehen. Solltest du keinen Anwalt bei Dir im Ort haben, dann informiere dich, ob es bei Dir im Ort eine Arbeitsloseninitiative, Montagsdemo oder einen Verein gibt, der Hartz-IV-Empfänger hilft, und dich auch als Beistand zur ARGE begleited. Das bringt manchmal mehr, und ist teilweise schneller wie eine Klage, die für die Vergangenheit ca. 1,5 Jahre Wartezeit hat. Merke Dir eines - gehe nie Allein zur ARGE, auch nicht zu einem Termin. Nimm immer einen Beistand (wie zuvor geschrieben), oder Deine Freundin oder sonst wen als Zeugen mit. Die Mitarbeiter sind dann auf einmal ganz freundlich und nett. Der Beistand steht Dir laut § 13 SGB X zu, und die ARGE darf diesen nicht ablehnen. Wenn Du noch mehr Fragen haben solltest, dann besuch auch mal die Internetseite tacheles-sozialhilfe.de Das ist ein Forum, in dem Du absolut Hilfe finden wirdst. Auf harald-thome.de findest Du einen Titel, der heisst Folien ALG II. lade Dir diese Folien als PDF Datei runter. Du findest hier auf alle Deine Fragen Antworten. Harald Thome ist für die Hartz IV Empfänger in etwas so was, wie der Pabst bei den Katholiken. Der hat schon so manchen Strauss ausgefochten. Wenn Du den Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellst, dann musst du schon die Fehler die angeben. Einen Fehler solltest Du für alle Deine Bescheide angeben. Dies ist die Falschbeechnung der Regelsätze, sowie die zu niedrigen Regelsätze. Da alles inzwischen beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist, diese im Normenkontrollverfahren bereits gesagt haben, dass die Berechnungen der Regelsätze nicht gesetzeskonform durchgeführt wurde, so bestehen grosse Chancen, dass die Regelsaätze als Verfassungswidrig erklärt werden. Ob es dann neue und höhere Sätze gibt, alles beim Alten bleibt, oder die "alte" Arbeitslosenhilfe mit Wohngeld eingeführt wird, das werden wir Anfang 2010 erfahren. Aber es kann für die Vergangenheit nur jemand davon pürofitieren, der auch gegen die Regelsätze Widerspruch eingelegt hat. Du hast also noch alle Chancen dann evtl. zu den "Gewinnern" zu gehören. Das war zwar ein langer Artikel, aber ich hoffe ich konnte Di, im Gegensatz zu Anderen, weiterhelfen. Viel Glück, und halte micnh auf dem Laufenden. mfg Regi 54


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