Nibelheim am 28.04.2008 um 17:56 Uhr
In Schaufenstern findet man oft einen bunten Aufkleber "Neueröffnung am....", in Speisekarten den Hinweis " jetzt neu bei uns " oder im Autohaus die Werbung " Neues Modell...". Wielange sollte der Hinweis auf "NEU" verwendet werden und hat es rechtliche Auswirkungen, falls sich jemand über etwas "altes" neues beschwert ?

Zum Glück ist noch nicht alles in Deutschland reglementiert. Der Hinweis kann bis zum Konkurs oder Einstauben verwendet werden.

Der Begriff Neu kann so lange ausgedehnt werden wie es dem Betreiber passt.
Das hängt wahrscheinlich von der Lebensdauer des beschriebenen Objekts ab. z.B. Je nach Fahrstiel kann man durchaus eine komplette Saison "neue" Winterreifen fahren. In unserer Stadt hängt an einer Dönerbude seit 3 Jahren schon die Bezeichnung "Neueröffnung" - das wird dann schon ein wenig witzlos.
Meines Wissens kann man sich auch nicht über etwas "Altes" beschweren, wenn man die Definition "Alt" genausowenig allgemein definieren kann, wie die Bezeichnung "Neu".
Nibelheim am 29. April 2008 08:24 Das mit der Dönerbude ist ein typisches Beispiel, deshalb meine Frage zum Thema "Neu - wie lange". Neu ist also sozusagen immer gültig, weenn auch nicht unbedingt nachvollziehbar.

"Neu" kann alles oder auch nichts bedeuten.
Ein Beispiel: Die Neuzeit begann Ende des 15. Jahrhunderts, also vor über 500 Jahren.