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Wielange ist die zeitliche Frist, in der ich mich arbeitslos melden muss, bevor ich es werde?

gefragt von babyblue75 am 23.11.2008 um 17:38 Uhr

Hallo! Ich werde bald arbeitslos sein, leider. Wann muss ich mich da beim Arbeitsamt melden, damit ich Arbeitslosengeld bekomme? Gibt es da irgendwelche Fristen?

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Arbeitsamt x 1.197 Arbeitslosengeld x 725 Arbeitslos x 603

Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 23. November 2008 17:39
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Wenn man nichts verkehrt machen will am besten sofort wenn man es weis.


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 23. November 2008 17:40
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3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit, bzw. wenn Du es erst später erfährst, so schnell wie möglich

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 23. November 2008 17:49

Nicht ''Arbeitstage'', sondern ''Tage'' (damit sind Kalendertage gemeint).


Berserker
beantwortet von Berserker am 23. November 2008 17:39
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Wenn Du Deine Kündigung in der Hand hast


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 23. November 2008 17:39
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Umgehend, nachdem es Fakt ist.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 23. November 2008 17:39
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3 Monate vorher.


anonym
beantwortet von newcomer am 23. November 2008 17:39
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wenn es geht, 3 monate vorher


TheGoodGerman
beantwortet von TheGoodGerman am 23. November 2008 17:44
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3 Monate bzw. eine Fristverkürzung, wenn Du sie nicht zu vertreten hast.


Taraa
beantwortet von Taraa am 23. November 2008 17:38
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Innerhalb von drei Arbeitstagen nachdem Du die schriftliche Kündigung in der Hand hast!


anonym
beantwortet von sugarta am 14. Januar 2009 15:00
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Also laut Gesetz stimmt es drei Monate vorher.Falls du dieses Vesäumst hast du laut Gestz dann noch 7 Tage nach beendigung des Arbeitsverhältnisses Zeit dich Arbeitslos zu melden.Die drei Monate nimmt das Arbeitamt aber nur als Arbeitssuchend auf da du dich ja noch in einem Arbeitsverhältniss befindest.Dein Arbeitgeber ist aber verpflichtet dich darüber zu informieren.


anonym
beantwortet von Werniman am 24. November 2008 15:45
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Weißt du es früher als 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit,dann reicht es, wenn du dich vor Beginn der 3 Monate meldest. Würdest du heute zum 31.März 2009 gekündigt werden,müsstest du dich bis spätestens 31.Dezember 2008 arbeitlos melden. Ist weniger als 3 Monate Zeit bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit,müsstest du dich innerhalb 3 Tagen beim Amt melden. Sprich: Würdest z.B. zum Jahresende gekündigt, müsstest du dich bis spätestens Donnerstag beim Amt melden. Begründung des Amtes ist,daß das Amt dich dann (zumindest theoretisch) nahtlos an andere Firmen weitervermitteln könnte,ohne daß du zwischenzeitlich wirklich arbeitslos wirst. Ich kenne allerdings niemanden, bei dem das wirklich nahtlos vonstatten ging.


bitmap
beantwortet von bitmap am 23. November 2008 17:47
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Arbeitslos geht bis zu 3 Monate vorher. Arbeitssuchend siehe http://kuerzer.de/sVyKyk3Xe


Tremor
beantwortet von Tremor am 23. November 2008 17:44
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Sowie Du arbeitslos bist, mußt Du dich umgehend melden. Du kannst Dich aber auch schon vorher, wenn Du das genaue Datum weißt, wann Du arbeitslos wirst bei der Arge melden.


Mystika1245
beantwortet von Mystika1245 am 23. November 2008 17:39
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Erstmal musst du dich Arbeitsuchend melden das sollte 3 Monate vorher geschehen...Für Arbeitslosengeld reicht 1 Monat...


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