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Wielange hat man bei der Künstlersozialkasse einen "Anfängerstatus"?

gefragt von summerlove am 31.10.2007 um 20:12 Uhr

Ich bin seit Mitte letzten Jahres Mitglied bei der KSK. Wielange hat man eigentlich den Anfängerstatus, d.h. darf mit einem Mindesteinkommen dabei sein. Man baut sich ja erstmal seine Selbstständigkeit auf und kann oft nur sehr schwer absehen, wie das kommende Jahr laufen wird. Auf was muss ich achten?


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Reply


anonym
beantwortet von kskforum am 1. November 2007 08:10
1x
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Quelle: presseversicherungen.de - zur KSK Künstler im Sinne des KSVG ist, wer darstellende oder bildende Kunst oder Musik schafft, ausübt oder lehrt. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist. Wer muss in die KSK? Nach dem KSVG werden jene Personen in der Sozialversicherung pflichtversichert, die einekünstlerische oder publizistische Tätigkeit, selbständig, hauptberuflich und erwerbsmäßig ausüben, mindestens Einkünfte von 3900 Euro im Jahr erzielen, wobei gilt, dass man im wesentlichen im Inland tätig sein muss.

Ausnahmen Berufsanfänger werden in den ersten 3 Jahren ihrer selbständigen Tätigkeit auch bei einem Einkommen unter der Mindestgrenze über die KSK pflichtversichert. Die Berufsanfängerfrist verlängert sich um Zeiten, in denen keine Versicherungspflicht bestanden hat (Wehr-, Zivildienst, Mutterschaftsurlaub und Elternzeit u.s.w.). _weitere Infos und links : auf www.kskforum.de Lieben Gruss Joachim Griebe

Kommentar von summerlove am 2. November 2007 20:24

Vielen Dank für diese fundierte Antwort!!! Gruß summerlove


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