Sty1o am 23.10.2009 um 10:40 Uhr
Ich wurde heute vor 1woche 16 und meine Mutter macht mir den kopf kaputt von wegen wir kriegen eine geldstrafe wen ich das nicht macht aber ich sage immer wir haben noch zeit keine angst

geh doch hin und beantrage den ausweis. das macht man normalerweise vor dem geburtstag das man ihn dann hat.
Man muss zwar mit 16 einen besitzen, es gibt aber keine strafen wenn man keinen hat.
Ja ihr habt Zeit und ja deine Mutter ist paranoid. Mein Perso ist seit februar letzten Jahres abgelaufen und ich hab bis heute keinen neuen. War sogar vor nem halben Jahr zu um-melden in der Bürgerberatung und die haben auf den abgelaufenen perso so einen aufkleber mit meiner adresse drauf geklebt und keiner hat gefragt warum ich den nicht nachmachen lasse oder mich blos drauf hingewiesen das er abgelaufen ist. Das ist sowas von egal, wenn dich die Polizei mal aus versehen kontroliert haben die deine Daten auch ohne deinen Perso, musst halt nur deine Daten sagen und die gleichen das ab. Kenne ich leider. Wenn du ihn beantragst tu dir selber einen gefallen und gib denen auf KEINEN fall deinen Fingerabdruck und mach auch blos NICHT dieses Augen "ein-scanen" (ich glaub das heißt :"Netzhaut auslesen" ) und verweiger das aus religiösen gründen. Du bist Christ nehm ich mal an, von daher kannst du sagen das mit dem Fingerabdruck steht in der Offenbarung des Johannes in abgewandelter form und da tu tief gläubig bist gibts für die keine biologischen abdrücke von irgendwas.
ab dem 16 Lebensjahr ist der Personalausweis mitzuführen, um dich jeder Zeit ausweisen zu können, also los erledige das, dass tut auch gar nicht weh
flirtheaven am 23. Oktober 2009 10:50 Ach wo steht das denn, welches Gesetz ist das, das ich den PERSO mitführen MUSS ist aberglaube. du musst dich nur ausweisen können , mit welchem dokument du das tust ist egal. Eigentlich MUSS man das noch nicht mal mit dokumenten belegen sondern es reicht aus seine Daten dem Polizisten oder sonstigem zu SAGEN damit diese die Daten abgleichen können. DAS ist Pflicht mehr nicht, wenn ihr anderer Meinung seit , dann zeigt mir das Gesetz in dem das so steht.
In Deutschland existiert aufgrund § 1 des Gesetzes über Personalausweise eine Ausweispflicht für Personen ab dem Vollenden des 16. Lebensjahres, eine gesetzliche Mitführpflicht besteht in Deutschland jedoch nicht
mit dem Personalausweis, kann man z.b. in München kostengünstig MVV fahren, man stempelt nur die Hälfte wenn man den Personalausweis mitführt und die Angabe dazu macht U21, ferner kann sie in Diskotheken bleiben bis 12 Uhr, aber nur wenn sie ihren Personalausweis vorweist ....

naja, Geldstrafe vielleicht nicht, aber du solltest das schnellstmöglich erledigen.