Ich hatte gestern bereits die Frage gestellt, abersie scheint im Äther verschwunden zu sein. Nun noch einmal, ich habe einer Nachbarin Postvollmacht erteilt - schon vor 2 Jahren. In diesem Jahr war es dann einmal erforderlich, dass sie zum Postamt gehen musste. Dort wurde ihr gesagt, dass die Postvollmacht "zu alt " sei. Nur weil man sie auf dem Postamt kannte, und auch ich dort bekannt bin, hat man ihr dann die Post mitgegeben. Ich konnte noch nicht herausfinden, wielange eine Postvollmacht gültig ist.
normalerweise bis zum Widerruf - ausser die Vollmacht war mit einem bis-Datum ausgestellt. Ich schätze mal die Postler haben die alte Vollmacht "verlegt" und der Prüfer ist ihnen draufgekommen.
im Prinzip ist eine Vollmacht gültig bis auf Widerruf

Vielleicht hilft dir der Link weiter http://www.posttip.de/rubrik2/19949/Postvollmacht.html
Es gibt bei der Post Vollmachtvordrucke (im Scheckkartenformat).In diesen Vordruck kannst Du bei Bedarf eine zeitliche Begrenzung eintragen.Ist kein Zeitraum vermerkt gilt die Vollmacht unbegrenzt dh Du musst dem Bevollmächtigten die Vollmacht wieder "abnehmen",wenn sie erlöschen soll.
frag doch einfach bei der post nach die können dir das genau sagen
Es gibt keine bei der Filiale hinterlegten Postvollmachten mehr.Dieses Verfahren wurde vor einigen Jahren stark vereinfacht dh ein kleines Vollmachtkärtchen ist ausreichend (während man zu Bundespostzeiten noch eine Vollmacht nur gegen persönliches Erscheinen mit Ausweisvorlage erteilen konnte)Man kann die Vollmacht zeitlich befristen, tut man das nicht bleibt sie unbefristet gültig.Bei einer handgeschriebenen Vollmacht mit Datum liegt es im Ermessen des "Schaltermenschen", ob er/sie die Vollmacht anerkennt oder nicht.Schließlich haftet man für eine unberechtigte Ausgabe einer Sendung.