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Wielange gilt eine Postvollmacht?

gefragt von UlliHoffmann am 17.09.2009 um 8:47 Uhr

Ich hatte gestern bereits die Frage gestellt, abersie scheint im Äther verschwunden zu sein. Nun noch einmal, ich habe einer Nachbarin Postvollmacht erteilt - schon vor 2 Jahren. In diesem Jahr war es dann einmal erforderlich, dass sie zum Postamt gehen musste. Dort wurde ihr gesagt, dass die Postvollmacht "zu alt " sei. Nur weil man sie auf dem Postamt kannte, und auch ich dort bekannt bin, hat man ihr dann die Post mitgegeben. Ich konnte noch nicht herausfinden, wielange eine Postvollmacht gültig ist.


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anonym
beantwortet von lydia42 am 17. September 2009 08:50
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normalerweise bis zum Widerruf - ausser die Vollmacht war mit einem bis-Datum ausgestellt. Ich schätze mal die Postler haben die alte Vollmacht "verlegt" und der Prüfer ist ihnen draufgekommen.

Kommentar von dasMimi am 17. September 2009 09:20

Es gibt keine bei der Filiale hinterlegten Postvollmachten mehr.Dieses Verfahren wurde vor einigen Jahren stark vereinfacht dh ein kleines Vollmachtkärtchen ist ausreichend (während man zu Bundespostzeiten noch eine Vollmacht nur gegen persönliches Erscheinen mit Ausweisvorlage erteilen konnte)Man kann die Vollmacht zeitlich befristen, tut man das nicht bleibt sie unbefristet gültig.Bei einer handgeschriebenen Vollmacht mit Datum liegt es im Ermessen des "Schaltermenschen", ob er/sie die Vollmacht anerkennt oder nicht.Schließlich haftet man für eine unberechtigte Ausgabe einer Sendung.


anonym
beantwortet von newcomer am 17. September 2009 08:49
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im Prinzip ist eine Vollmacht gültig bis auf Widerruf


odemtann
beantwortet von odemtann am 17. September 2009 08:51
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Vielleicht hilft dir der Link weiter http://www.posttip.de/rubrik2/19949/Postvollmacht.html


anonym
beantwortet von dasMimi am 17. September 2009 09:07
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Es gibt bei der Post Vollmachtvordrucke (im Scheckkartenformat).In diesen Vordruck kannst Du bei Bedarf eine zeitliche Begrenzung eintragen.Ist kein Zeitraum vermerkt gilt die Vollmacht unbegrenzt dh Du musst dem Bevollmächtigten die Vollmacht wieder "abnehmen",wenn sie erlöschen soll.


anonym
beantwortet von teufeline25 am 17. September 2009 08:49
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frag doch einfach bei der post nach die können dir das genau sagen



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