NEIN, nicht lachen !!!! ( Selber Lach) Ich stelle die Frage mit folgendem Hintergrund. Unsere sehr geschätzte Kronenzeitung berichtet mit heutigem Datum : Ausgerechnet einen Kreisverkehr hat sich eine 62-Jährige im deutschen Braunschweig zum Einfahren ihres neuen Kleinwagens ausgesucht. Weil die Frau mit ihrem roten Flitzer mehr als 50 Mal den Kreisel umrundete, meldeten sich besorgte Anrainer bei der Polizei. Wie die Beamten in ihrer Aussendung mitteilten, brachten die Einsatzkräfte die Pilotin sanft zum "Boxenstopp". Infobox krone.tv: Das musst du gesehen haben! Infopics - klick dich durch die Bilder des Tages! Teste dein Wissen beim Wochenquiz!Die 62-Jährige begründete ihre schier endlose Kurvenfahrt damit, dass sie ihren Wagen einfahren wollte und dies im normalen Verkehr "nicht so gut geht".
Da sie eine Alkoholisierung als Grund für den Kreisverkehr-Marathon annahmen, führten die Polizisten bei der Frau einen Alkotest durch - der fiel jedoch negativ aus. Die Beamten verwarnten die 62-Jährige und schickten sie nach Hause.
Nun frage ich mich ( auch wenn ich nicht vorhabe dies als neue Freizeitbeschäftigung zu entdecken): Warum wurde die Frau Abgemahnt, Meines Wissens gibt es Vorschriften über Minimum - Maximalgeschwindigkeiten bzw, Einseten des Blinkers...etc,Keine Vorschriften wann ich den Kreisverkehr verlassen muß !? Bin mal gespannt auf eure Antworten ...

Es ist sinnloses Umherfahren...und das ist auch nicht erlaubt.

das sogenannte Sinnloskutschen wird mit Ordnungsgeld und teilweise sogar Punkten geahndet..und im Kreisverkehr erinnere ich mich maximal 3 Runden
ungererbad am 10. März 2009 21:28 Und wie wird das Sinnloskutschen festgestellt, wenn ich immer geradeaus fahre??
kiramarie am 10. März 2009 21:31 sehe ich auch so.
mlna1 am 10. März 2009 21:37 Na ja, sinnlos im Kreis fahren kann ja wohl leichter nachgewiesen werden als sinnlos geradeaus zu fahren.
Tatsache ? Die Vorschrift muß ich mal für Österreich ( ÖAMTC) nachfragen.

gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Hm es wurde nichts berichtet das sie sich nicht nach den allgmeinen Vorschriften hielt
ungererbad am 10. März 2009 21:27 Mit Sicherheit nicht.
DonBrush am 10. März 2009 21:29 Ob eine Runde oder 100 Runden, das wird nicht gefährlicher mit steigender Anzahl. Solange das Blut im Gehirn bleibt und nicht alles in den rechten Arm fliesst ;)

So lustig wie das klingen mag, sinnloses fahren ist tatsächlich strafbar!
kiramarie am 10. März 2009 21:33 Wobei hier "sinnloses Fahren" genau definiert werden müßte. Denn was ist mit Leuten, die Ziel-u.Planlos durch die Gegend zockeln oder eine Straße immer wieder rauf u. runterfahren? Ist doch auch sinnlos,oder?
regideur am 10. März 2009 21:42 Ich persönlich sehe das auch wesentlich lockerer und denke das es auch Polizisten gibt die einfach alles abstrafen was nur geht. Das sie damit richtig Schaden anrichten verstehen viele nicht.
Es gibt wohl nix wofür es kein Gesetzt gibt ....
mlna1 am 10. März 2009 21:40 Allein schon die Natur wird es uns danken. So sinnlos finde ich dieses Gesetz nun wirklich nicht.
gargamel111 am 11. März 2009 09:01 StVO heißt das. Schon mal gehört?

Hab hier was gefunden: http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20090214145649AAWU95b
teppichhai am 10. März 2009 21:40 Super link! Wenn man mal das Niveau der Antworten dort mit hier vergleicht - also eigentlich ist GF doch nur justforfun : )
Das sind ja so ziemlich die selben Meinungen wie hier: Einige berufen sich auf die Straßenverkehrsordnung , andere meinen es wäre unbegrenzt... Werde mich morgen mal schlau machen, und posten .
kiramarie am 10. März 2009 21:49 Das wär nett,würde mich jetzt auch mal interessieren. War übrigens eine gute Frage!!
Also ich bin da schon mal aus Spaß 8 mal herum gefahren :)
Raimund1 am 10. März 2009 21:32 und dann ?
Kreislaufprobleme?

das nicht, aber das fahren im kreisverkehr kann als behinderung für die einfahrenden fahrzeuge angesehen werden

In Deutschland gibt es da kein Limit. Bei uns haben früher Motorradfahrer im Kreisel Schräglagentraining gemacht wenn wenig Verkehr war, die haben auch so einige Runden gedreht.
Darann glaubte ich auch - bis jetzt
mlna1 am 10. März 2009 21:39 Deshalb ist dies heute ja auch nicht mehr erlaubt. Gefährdung (es kann immer einer kommen), Verschleiß und Umweltverschmutzung in sinnlosester Weise.
teppichhai am 10. März 2009 21:45 Gefährdung auf jeden Fall, wenn die mit 40° Schräglage gefahren sind, dann hatten die mindestens Tempo 100 drauf.
Inzwischen ist aus dem Kreisel eine Kreuzung geworden wegen zu vielen Unfällen. Ich hatte da auch einen unverschuldeten Unfall : (
Auto einfahren bedeutet für mich Auto kennenlernen , das ist nicht unbedingt sinnlos - sondern trägt zur Verkehrssicherheit bei !Nur der Kreisverkehr erscheint mir vielleicht etwas ungünstig
Find ich jetzt auch ein bißchen "unfair" von der Polizei ... ;-) Also mir ist nicht bekannt, dass es in der StVO irgendeinen Paragraphen für ein evtl. Zeitlimit beim Befahren eines Kreisverkehrs gibt.
Ich find es auch nicht okay - Solange sie niemand aufhält , gefärdet ect... Sollte es wohl ihre Sache sein
da gab es so was mit "...bei der nächsten möglichkeit, die dem fahrtziel näher kommt..." oder so. sicher bin ich mir nicht, frag doch mal in der fahrschule um die ecke.
solange bis du grad noch so raus kommst, damit dein kraftstoff nich ausgeht
Für sie war es das wohl nicht.. Wer entscheidet was sinnvoll ist ?
Wenn ich eine Straße zigmal hintereinander rauf u. wiedr runterfahre, kann mir das ja eigentlich auch keiner verbieten.
da irrst Du aber gewaltig @kiramarie!!
Es entscheidet der Gesetzgeber....und das in diesem Fall die Polizei. Sie hätte ja ihr Auto z.B. auf freier Strecke oder kreuz und quer durch die Stadt einfahren können. Aber nein; sie drehte ihre Runden im Kreisverkehr und das sieht doch sehr sinnlos aus.
Einen Wagen im Kreis einzufahren ist definitv nicht sinnvoll ;)