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Wielange darf man den TÜV-Termin verpassen?

gefragt von spongebock am 23.03.2008 um 18:35 Uhr

Wenn im Februar der TÜV fällig war, kann man dann im März bereits gestraft werden?



Reply


miccy
beantwortet von miccy am 23. März 2008 18:39
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Ab dem ersten Tag ist es strafbar,baust Du einen Unfall (auch wenn Du nicht Schuld bist) hast Du Schuld.Vom TÜV bekommt man keine Strafe!Aber von der Polizei!


Paintybear
beantwortet von Paintybear am 23. März 2008 18:37
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4 Wochen!

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 23. März 2008 18:37

falsch

Kommentar von 142ad29980d2fd0956263f0b79f775eesmallPaintybear am 23. März 2008 18:44

DAS SEHE ICH ANDERS! SO STEHT ES IM BUSSGELDKATALOG: Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR vier bis acht Monaten 25,- EUR mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Abgasuntersuchung: Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 23. März 2008 19:01

Der TÜV-Termin darf um nicht einen Tag überschritten werden. Hier kannst Du nachlesen: http://www.rtl.de/auto/auto_911533.php


Lola60
beantwortet von Lola60 am 23. März 2008 18:37
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ja


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 23. März 2008 18:37
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Keinen Tag. Schon ab dem ersten Tag des Überziehens kann die Polizei kassieren.


Williwuschel
beantwortet von Williwuschel am 23. März 2008 18:52
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Ich denke bis sechs Wochen Überziehung passiert Dir noch nichts, je nach Kulanz des jeweiligen Polizisten. Es gibt dann wohl sicherlich eine Verwarnung. Wenn Du dann den TÜV machst wird er allerdings auf den fälligen Monat in zwei Jahren gelegt, d.h. Du kannst den TÜV nicht schrittweise nach hinten zögern.





anonym
beantwortet von splash am 23. März 2008 18:37
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Kommt natürlich drauf an, ob du mit dem Auto fährst und erwischt wirst - das gibt einen Strafzettel.

Ich war schonmal ein paar Monate drüber und habe seitens des TÜVs keine Strafe bekommen.

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallSuper Cruiser am 23. März 2008 18:41

Wäre ja auch noch schöner, wenn der TÜV jetzt auch schon Knöllchen verteilen dürfte.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 23. März 2008 19:03

Lach...Der Tüv würde sich auch wehren, die Arbeit der Polizei zu machen.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 23. März 2008 18:38
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Das mit der Toleranz von 4 Wochen war früher mal. Jetzt kostet es ab dem ersten Tag im neuen Monat nach dem der TÜV fällig war!


regideur
beantwortet von regideur am 23. März 2008 18:41
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Wenn Du jetzt zum TÜV fährst wird Dir möglicherweise nichts passieren. Die neue Plakette wird aber nur 23 Monate gültig sein da sie zurückdatiert wird.

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 23. März 2008 18:48

Das stimmt auch nicht. Ich hatte im August Tüv, bin aber erst im September hin. Neuer Tüv-Termin 09/2010

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 23. März 2008 18:52

Da hast Schw... gehabt.

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 23. März 2008 18:54

meine natürlich 09/09

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 23. März 2008 18:55

Dann ist es nur ein halbes Schw...

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 23. März 2008 19:04

Nein, Redigeur, das "Aufschieben" gab es mal in der Frühzeit der Automobile...ggg.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 23. März 2008 19:40

Dann hat man es wieder geändert! Ich kenn das noch so das man 24 Monate bekommen hat zu dem Zeitunkt wo man das Auto zum TÜV gebracht hatte dan gab es diesen Wechsel und das ist auch so gehandhabt worden. Weiß ich ganz genau weil ich es damals wie immer ausprobiert habe. Aber ok wenn es sich wieder geändert haben sollte kann ich ja wieder 1 Tag später zum TÜV fahren. Und Lola60 hat doch kein Schw... gehabt.


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