Wenn im Februar der TÜV fällig war, kann man dann im März bereits gestraft werden?

Ab dem ersten Tag ist es strafbar,baust Du einen Unfall (auch wenn Du nicht Schuld bist) hast Du Schuld.Vom TÜV bekommt man keine Strafe!Aber von der Polizei!

4 Wochen!
Lola60 am 23. März 2008 18:37 falsch
Paintybear am 23. März 2008 18:44 DAS SEHE ICH ANDERS! SO STEHT ES IM BUSSGELDKATALOG: Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR vier bis acht Monaten 25,- EUR mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
Abgasuntersuchung: Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR
HerrLich am 23. März 2008 19:01 Der TÜV-Termin darf um nicht einen Tag überschritten werden. Hier kannst Du nachlesen: http://www.rtl.de/auto/auto_911533.php

Keinen Tag. Schon ab dem ersten Tag des Überziehens kann die Polizei kassieren.
Ich denke bis sechs Wochen Überziehung passiert Dir noch nichts, je nach Kulanz des jeweiligen Polizisten. Es gibt dann wohl sicherlich eine Verwarnung. Wenn Du dann den TÜV machst wird er allerdings auf den fälligen Monat in zwei Jahren gelegt, d.h. Du kannst den TÜV nicht schrittweise nach hinten zögern.
Kommt natürlich drauf an, ob du mit dem Auto fährst und erwischt wirst - das gibt einen Strafzettel.
Ich war schonmal ein paar Monate drüber und habe seitens des TÜVs keine Strafe bekommen.
Super Cruiser am 23. März 2008 18:41 Wäre ja auch noch schöner, wenn der TÜV jetzt auch schon Knöllchen verteilen dürfte.
Knowledge am 23. März 2008 19:03 Lach...Der Tüv würde sich auch wehren, die Arbeit der Polizei zu machen.

Das mit der Toleranz von 4 Wochen war früher mal. Jetzt kostet es ab dem ersten Tag im neuen Monat nach dem der TÜV fällig war!

Wenn Du jetzt zum TÜV fährst wird Dir möglicherweise nichts passieren. Die neue Plakette wird aber nur 23 Monate gültig sein da sie zurückdatiert wird.
Lola60 am 23. März 2008 18:48 Das stimmt auch nicht. Ich hatte im August Tüv, bin aber erst im September hin. Neuer Tüv-Termin 09/2010
regideur am 23. März 2008 18:52 Da hast Schw... gehabt.
Lola60 am 23. März 2008 18:54 meine natürlich 09/09
regideur am 23. März 2008 18:55 Dann ist es nur ein halbes Schw...
Knowledge am 23. März 2008 19:04 Nein, Redigeur, das "Aufschieben" gab es mal in der Frühzeit der Automobile...ggg.
regideur am 23. März 2008 19:40 Dann hat man es wieder geändert! Ich kenn das noch so das man 24 Monate bekommen hat zu dem Zeitunkt wo man das Auto zum TÜV gebracht hatte dan gab es diesen Wechsel und das ist auch so gehandhabt worden. Weiß ich ganz genau weil ich es damals wie immer ausprobiert habe. Aber ok wenn es sich wieder geändert haben sollte kann ich ja wieder 1 Tag später zum TÜV fahren. Und Lola60 hat doch kein Schw... gehabt.