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Wielang darf der partner bei einem wohnen oh.anzumelden?

gefragt von tanja200182tanja200182 am 29.04.2008 um 15:01 Uhr

wielang darf der partner bei einem wohnen , ohne das er sich anmelden muss?


Reply


anjanni
beantwortet von anjanni am 29. April 2008 15:06
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Wenn er da wohnt, soll er sich anmelden - innerhalb von vier Werktagen.

Wenn er zu Besuch ist, muß der Vermieter das bis zu sechs Wochen am Stück dulden.

Kommentar von 344770e8fd3b4fcaac0694a44e67e148smallIgnatius am 29. April 2008 15:07

Sehr schön auf den Punkt gebracht.

Kommentar von Regenmacher am 29. April 2008 15:08

Die einzig richtige Antwort.

Kommentar von Simple_avatar5smalltanja200182 am 29. April 2008 15:10

ok danke. also könnte man ihn als besuch laufen lassen und dann erst anmelen. kann oder muss sein chef ihm dann bis zu mir fahrgeld geben oder kann er sagen nein dann bekommt er keins mehr (von mir bis zu seiner arbeit sind es ca.35km und nun hat er nur 15km)

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 29. April 2008 15:13

Was er mit dem Chef vereinbart hat - das kann ich hier nicht beurteilen. Im Normalfall muß der Chef ihm gar kein Fahrgeld geben. Warum auch? Wenn er so eine Vereinbarung hat - dann muß er halt mit dem Chef neu verhandeln!

Und was "als besuch laufen lassen" bedeuten soll - nun ja, lies noch mal genau, was ich geschrieben habe - und den Rest mach mit Deinem Gewissen aus...


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 29. April 2008 15:04
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ich habe mal was von 6wochen gelesen, aber ob das 100%ig stimmt, kann ich dir nicht sagen

Kommentar von Simple_avatar5smalltanja200182 am 29. April 2008 15:05

hab mich mal so umgehört aber die einen sagen 3 wochen andere 3 monate wenn er einmal im monat am wochenende nicht hier ist wieder einer sagte mal en halbes jahr aber das kann ich mir nicht vorstellen

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 29. April 2008 15:11

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Wohnungsnutzung/nutzungderwohnung_8.htm


sunshine23
beantwortet von sunshine23 am 29. April 2008 15:08
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Habe gehört, dass man sich normal nach 10 Tagen melden muss. Weiß nicht, ob das für den Partner in der eignen Wohnung auc gilt.


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