wielang darf der partner bei einem wohnen , ohne das er sich anmelden muss?
Wenn er da wohnt, soll er sich anmelden - innerhalb von vier Werktagen.
Wenn er zu Besuch ist, muß der Vermieter das bis zu sechs Wochen am Stück dulden.

ich habe mal was von 6wochen gelesen, aber ob das 100%ig stimmt, kann ich dir nicht sagen
hab mich mal so umgehört aber die einen sagen 3 wochen andere 3 monate wenn er einmal im monat am wochenende nicht hier ist wieder einer sagte mal en halbes jahr aber das kann ich mir nicht vorstellen
gertrude2 am 29. April 2008 15:11 http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Wohnungsnutzung/nutzungderwohnung_8.htm
Habe gehört, dass man sich normal nach 10 Tagen melden muss. Weiß nicht, ob das für den Partner in der eignen Wohnung auc gilt.
Sehr schön auf den Punkt gebracht.
Die einzig richtige Antwort.
ok danke. also könnte man ihn als besuch laufen lassen und dann erst anmelen. kann oder muss sein chef ihm dann bis zu mir fahrgeld geben oder kann er sagen nein dann bekommt er keins mehr (von mir bis zu seiner arbeit sind es ca.35km und nun hat er nur 15km)
Was er mit dem Chef vereinbart hat - das kann ich hier nicht beurteilen. Im Normalfall muß der Chef ihm gar kein Fahrgeld geben. Warum auch? Wenn er so eine Vereinbarung hat - dann muß er halt mit dem Chef neu verhandeln!
Und was "als besuch laufen lassen" bedeuten soll - nun ja, lies noch mal genau, was ich geschrieben habe - und den Rest mach mit Deinem Gewissen aus...