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Wiehoch ist die Versicherungspflichtgrenze bei Ehepaaren?

gefragt von mokinysmokinys am 15.05.2008 um 22:35 Uhr

Die Versicherungspflichtgrenze, um von der GKV in die PKV wechseln zu können, liegt gegenwärtig bei 48.150 €/Jahr. Wie sieht das bei Verheirateten aus? Muss da die Summe beider Einkommen über 48.150 €/Jahr sein oder müssen beide jeweils drüber liegen?


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 15. Mai 2008 22:37
0x
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da es in der PKV keine Familienversicherung gibt, ist immer das Einkommen des Einzelnen die Grundlage, ob man wechseln kann oder darf..


anonym
beantwortet von features am 22. Dezember 2008 11:51
0x
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Es wird das Einkommen des Verdieners berücksichtigt. Hat die Ehefrau auch ein Einkommen, kann sie sich erst dann privat versichern, wenn Sie selbst die Voraussetzungen erfüllt, sprich selbstständig ist oder mit dem Einkommen über der Verdienstgrenze liegt. Siehe http://www.wissen-private-krankenversicherung.de/html/versicherungspflichtgrenze...



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