mokinys am 15.05.2008 um 22:35 Uhr
Die Versicherungspflichtgrenze, um von der GKV in die PKV wechseln zu können, liegt gegenwärtig bei 48.150 €/Jahr. Wie sieht das bei Verheirateten aus? Muss da die Summe beider Einkommen über 48.150 €/Jahr sein oder müssen beide jeweils drüber liegen?
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da es in der PKV keine Familienversicherung gibt, ist immer das Einkommen des Einzelnen die Grundlage, ob man wechseln kann oder darf..
Es wird das Einkommen des Verdieners berücksichtigt. Hat die Ehefrau auch ein Einkommen, kann sie sich erst dann privat versichern, wenn Sie selbst die Voraussetzungen erfüllt, sprich selbstständig ist oder mit dem Einkommen über der Verdienstgrenze liegt. Siehe http://www.wissen-private-krankenversicherung.de/html/versicherungspflichtgrenze...