
1) Es heisst Widerspruch. 2) Gegen welche Kündigung soll wideresprochen werden : Wohnung, Arbeitverhältnis, Versicherung. 3) Da dir das von vorherein nicht klar war, empfehle ich einen Anwalt.

Du brauchst keinen Paragraphen angeben. Erstmal Widerspruch einlegen.

bezüglich der Arbeit? gem.§ 4 Satz 1 Kündigungschutzgesetz muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage einlegt werden, sprich Widerspruch
Da geht's um Arbeitsverhaeltnisse. Reden wir hier nicht vielleicht von der Kuendigung eines Zeitungsabos?
KriLu am 30. Juni 2009 10:41 eben das weiß ich nicht
Das weiss hier, glaube ich, keiner. Ich bin mir nicht mal sicher, ob Kareena das selber weiss.

Widerspruch gegen Kündigung wovon? Es gibt keine Paragraphen, die einen solchen Widerspruch ausdrücklich regeln, weil eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist. Sie wird also auch durch einen Widerspruch nichts von ihrer Gültigkeit verlieren...
ggf. soziale Härte ? welcher Grund für Kündigung liegt denn vor ?
Na, vielleicht will Kareena ja auch einfach mal wieder sprechen, weil sie so lange heiser war.
:-))