Hallo, habe da mal ne Frage. Ich hatte schon einer nicht bezahlter Rechnung eine Strafanzeige wegen Internetbetrug. Das was ein Betrag von € 70,- vor einem Jahr . Ich hatte die zwar schon bezahlt, als ich die Vorladung der Polizei bekommen hatte, aber trotzdem wurde ich zu einer Geldstrafe von € 269,- verurteilt. Wir hatten übers Internet nochmal was bestellt im Wert von € 50,- und hatten nach zwei Mahnungen gleich ne Strafanzeige im Haus. Diesmal auf meinem Mann seinen Namen. Ich bin daraufhin zur Vorladung und habe geschildert warum die Bankabbuchung zurück ging. Die Rechnung habe ich dann gleich nach der Vorladung bezahlt. Mein Mann ist nicht vorbestraft und es kann sein das sie es gegen ihn fallen lassen. Aber sicher bin ich mir da nicht. Der Polizist meinte, das da vielleicht was auf mich zukommen könnte, weil ich ja den Großteil der Finanzen verwalte. Daraufhin meinte ich, dass ja auf meinem Mann sein Name bestellt wurde und wir ja niemanden Schaden wollten. Und die Summe war ja auch nicht so groß. Er meinte nur, er weiß es nicht. Es könnte sein.
Ich wäre da ja eine Wiederholungstäterin, wenn ich nochmal angezeigt werden würde. Welche Strafe würde mich da erwarten ? Kann die Staatsanwaltschaft gegen mich ein Verfahren einleiten, obwohl mein Mann eigentlich angezeigt wurde ? Kann es sein, dass mein Mann verurteilt wird, weil ich schon Vorbestraft bin ?
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Die Strafe legt alleine das Gericht fest. Da kann dir im Vorfeld niemand sagen, wie die ausfallen wird - auch kein Anwalt.

Wenn du Probleme damit hast gekaufte Waren zu bezahlen, dann solltest du auch nichts bestellen. All das, was du oben schreibst hört sich irgendwie merkwürdig nach Ausreden an und ich habe die Vermutung, daß System dahinter steckt.

Bleibt zu hoffen, das ein Richter Sie hart besraft, damit Sie endlich etwas daraus lernen!
akademikus am 28. September 2009 08:56 ... naja, manche sind unbelehrbar! gell
Bitte unterstellt nichts, was nicht stimmt. Ihr kennt die Hintergründe net. Das es falsch war, weiß ich auch. Aber was ich brauche sind hilfreiche Kommentare und keine Vorwürfe. Die mache ich mir schon selber....

guten morgen. erstmal kauft man sich nur das was man auch bezahlen kann. das hilft dir aber nicht wirklich weiter. bezahl die offene rechnung, schreib an die staatsanwaltschaft (halte bei der polizei einfach den mund!!!) und schreibe denen das du die sache bezahlt hast und du bittest die angelegenheit nach §154 StPO einzustellen. viel glück gruss akademikus
Ich habe die Rg. längst bezahlt. Ich war aber schon bei der Vorladung und habe alles offen dargelegt. Wie es dazu kam. Das hätte doch schlecht ausgesehen, wenn ich keine Angaben gemacht hätte. Habe ja nichts zu verbergen. Oder war das falsch ? Ich habe den Paragrafen durchgelsen, aber verstehe es nicht wirklich. Was heißt das auf deutsch ?

Wenn die Staatsanwalt den Verdacht hat, dass es nicht mit rechten Dingen bei euch zugeht, kann er auch dich mit ins Spiel bringen.
man kann sich halt nur das kaufen wofür man auch geld hat kollege....
Natürlich das stimmt ja. Aber da steckt bestimmt kein System hinter !!! Wenn man Hintergründe nicht kennt, sollte man nicht voreilige Schlüsse ziehen. Das waren auch keinen hohen Beträge. Und ich würde es nicht bestellen, wenn ich das Geld nicht hätte. Es war niemals vorsätzlich. Manchmal läuft es finanziell anders wie erwartet. Und das war leider Fall und das ist keine Ausrede. Wenn ich versuchen würde im großen Stil zu betrügen, wäre es was anderes. Aber das habe ich nie beabsichtigt. Ich weiß, ich hätte mich sofort um die Rg. kümmern müssen. Dafür gibts keine Ausreden. Aber das kann ich leider nicht mehr rückgängig machen. Den Schaden habe ich ja wieder gut gemacht und die Rg. bezahlt. Aber das war mir eine Lehre. Wenn etwas gekauft wird, übers Internet, dann nur nach auf Nachname oder Vorauskasse.